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Ist das Umlageverfahren in Wohnungen nicht total uneffektiv?

gefragt von frederike73 am 07.12.2007 um 12:09 Uhr

Bei uns im Haus hat der Vermieter ein Umlageverfahren was die Strom & Heizkosten angeht. Klar ist das üblich aber ich habe das Gefühl, dass das doch eher uneffektiv ist, da man ja nicht direkt das bezahlt was man benutzt, oder?


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anonym
beantwortet von LittleArrow am 7. Dezember 2007 12:12
1x
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Versuch mal Dein Gefühl genauer zu beschreiben oder auszudrücken, damit ich besser mitfühlen kann.


optimist
beantwortet von optimist am 7. Dezember 2007 12:19
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Der eigene Verbrauch, also Strom, Wasser, Abwasser, Heizung in der eigenen Wohnung und ggfs. an der eigenen Waschmaschine im Gemeinschaftsraum sollte in jedem Fall direkt nach Verbrauch abgerechnet und nicht umgelegt werden. Für Gemeinschaftsverbrauch, z.B. Beleuchtung in der gemeinsamen Tiefgarage oder im Treppenhaus kommt nur ein Umlageverfahren in Frage, da sich diese Kosten nicht direkt zuordnen lassen. Es sollte aber nach einem sinnvollen Schlüssel erfolgen. Streitpotenzial ist dennoch vorhanden, wenn z.B. das gemeinsame Außenwasser von einem auch zum Autowaschen und von anderen nicht genutzt wird. Da hilft nur gemeinsam offen darüber zu reden und eine Lösung herbeiführen. Ausserdem gibt es eine Verordnung, wonach Heizkosten verbrauchsabhängig weiterbelastet werden müssen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. Dezember 2007 12:31
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Hast Du keinen eigenen Stromzähler? Was den Strom angeht, so solltest Du einen auf jeden Fall haben! Ansonsten ist das Umlageverfahren für Nebenkosten durchaus üblich und zulässig!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 7. Dezember 2007 13:01
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Also das glaube ich nicht. Jeder der einen Stromanschluss gemeldet hat, hat eine Zähler und bezahlt nur seinen direkten Verbrauch. anders sieht es dagegen mit dem allgemeinen Strom für Treppenhausbeleuchtung, Aufzug, Waschmaschinen der Anlage und Kellerbeleuchtung aus. Dieser Strom wird mit einem Verteilerschlüssel auf alle umgelegt. Was ist daran falsch??




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