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Ist das überhaupt möglich? Gibt es Fristen in denen der Arbeitgeber antworten muss?

gefragt von Sanndy810 am 06.10.2008 um 16:21 Uhr

Ich befinde mich derzeitig in Elternzeit. Habe bis 04.01.09 beantragt, danach Elternzeit mit 30 Stunden Teilzeit. Jetzt möchte ich ab Nov. (wird mein Kind ein Jahr) die Elternzeit unterbrechen und meinen Resturlaub von mind. 35 Tagen nehmen. Habe das vor ca. 3 Monaten beantragt und bis heute keine Antwort.Bin im öffentlichen Dienst beschäftigt.


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Lissa
beantwortet von Lissa am 6. Oktober 2008 18:01
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Frag doch mal nach, ob und wie lange der Anspruch auf Resturlaub weiter besteht.

Soweit ich weiß, kann man zumindest einen Teil wegen Kindererziehung in die folgenden Jahre mitnehmen.

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 6. Oktober 2008 18:04

bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Oktober 2008 00:05
0x
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''die Elternzeit unterbrechen und meinen Resturlaub von mind. 35 Tagen nehmen.''

Wozu? Der Urlaub geht dir während der Elternzeit doch nicht verloren?


anonym
beantwortet von Sanndy810 am 8. Oktober 2008 07:39
0x
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Ich könnte den Resturlaub mitnehmen, da wir aber noch ein Kind wollen, möchte ich ihn gern jetzt nehmen. Wir haben es uns genau durchdacht und familär ist es die beste Lösung.




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