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Ist das Telefonieren in einem Stau erlaubt?

gefragt von annette67 am 30.01.2008 um 8:17 Uhr

Ich habe im Auto keine Fernsprechanlage für das Handy. Gestern stand ich in einem langen Stau und musste dadurch einen Termin verschieben. Ist die Benutzung des Handys in einem Stau erlaubt?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 30. Januar 2008 08:22
12x
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Nur mit Freisprecheinrichtung. Offiziell kannst Du für das Telefonieren immer belangt werden, wenn der Motor läuft. Erst wenn der Motor aus ist und Du dann telefonierst, besteht keine Gefahr.


Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 30. Januar 2008 08:59
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Es ist nur erlaubt, wenn der Motor aus ist. Allen die hier eine andere Meinung äußern, riskieren 40€ und einen Punkt in Flenzburg.

Das ist klar geregelt in der STVO §23.:
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt,
wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.
Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 30. Januar 2008 09:23

Wenne
beantwortet von Wenne am 30. Januar 2008 09:08
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Das ist eine gute Frage!

Telefonieren im Auto ist eigentlich nur dann erlaubt wenn der Motor aus ist und das Fahrzeug steht.

Ein Stau kann ja nun mehrere Formen annehmen.

Wenn alle Autos stehen und die Leute auf der Strasse stehen und labern weil vorne schon seit ewigen Zeiten keine Bewegung mehr war (Vollsperrung!) dürfte es wohl erlaubt sein.

Bei Stop&Go-Verkehr wo es dann alle paar Sekunden mal wieder ein paar Meter weiter geht ist das Handy wohl nicht so angebracht, da man ja meist den Motor laufen lässt um im Falle des Falles gleich nachziehen zu können.

Die Polizei wird aber da wichtigeres zu tun haben als zu kontrollieren dass ja keiner telefoniert. ;-)

Trotzdem! Wenn es da dann zu einem kleinen Auffahrunfall kommt und man dir nachweisen kann dass du gerade in diesem Moment telefoniert hast... ;-)

Diesen Nachweis zu führen ist aber nicht leicht. Auch ein Verbindungsnachweis des Netzbetreibers kann zwar Auskunft geben über die genaue Uhrzeit in der mit dem Handy telefoniert wurde, aber führe mal den Nachweis dass der Unfall genau in dieser Minute passiert ist.

Wenn du vier Leute gleichzeitig nach der genauen Uhrzeit fragst bekommst du mit Sicherheit drei verschiedene Zeiten präsentiert. ;-)

Trotzdem würde ich, allein schon um alle Eventualitäten auszuschalten, nur mit dem Handy telefonieren wenn ich mit dem Auto stehe und der Motor aus ist.

Kommentar von 93fc09d21aff53c94a86b8abb2be88f9smallwellnessshop am 27. Juni 2008 00:16

Auch dann ist es nicht erlaubt, da alleine schon das aussteigen auf der Autobahn und das rumlaufen verboten ist. Außerdem kann zu jeder Zeit ein Einsatzwagen kommen, der dank der offenen Türen und fehlenden Fahrer dann nicht durchkommt.

Solche Leute sollten ein Fahrverbot auf Lebenszeit bekommen.


solf1
beantwortet von solf1 am 30. Januar 2008 08:20
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Ja, selbstverständlich! Unter 3 kmh die Stunde. Gruss Solf

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 30. Januar 2008 17:13

Falsch ! Motor aus ! und 0 Km/h !


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 30. Januar 2008 08:36
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ja, hat mit Motor an oder aus nichts zu tun. Und Solf meinte wahrscheinlich 7 und nicht 3 km/h (Bis 7 zählt als Schrittgeschwindigkeit)




Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 30. Januar 2008 17:14

Falsch ! Motor aus ! und 0 Km/h !


anonym
beantwortet von drickes am 30. Januar 2008 10:23
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Ja, wenn Du den Motor ausschaltest - was beim Stehen im Stau ja kein Problem sein dürfte.

Kommentar von 93fc09d21aff53c94a86b8abb2be88f9smallwellnessshop am 27. Juni 2008 00:16

Falsch, da man auch im Stau noch aktiver Verkehrsteilnehmer ist.


dock69
beantwortet von dock69 am 30. Januar 2008 10:57
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Ein Oberlandesgericht hat 2006 in zweiter Instanz entschieden, dass ein Autofahrer, der bei ausgeschaltetem Motor an einer Bahnschranke mit dem Handy telefonierte, den Bußgeldbescheid nicht bezahlen muss. Ich denke, dass man die Entscheidung auch auf das Telefonieren im Stau anwenden kann.


Computermann
beantwortet von Computermann am 30. Januar 2008 17:18
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Die Rechtslage ist Fahrzeug muss stehen und der Motor muss Aus sein auch ein Stehen auf einem Parkstreifen mit einem Laufenden Motor Kostet 40€ + Punkte. Hingegen an einer Roten Ampel mit stehemden Motor ist Telefonieren erlaubt,auch ein Stehenden Motor an einer Bahnschranke ist es erlaubt zu Telefonieren (NOCH)


Taraa
beantwortet von Taraa am 30. Januar 2008 08:22
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Ich glaube schon. Wenn das FZG steht darf man(n) telefonieren. Ob die Zündung aus sein muss da bin ich mir nicht sicher.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 30. Januar 2008 17:15

Falsch ! Motor aus ! und 0 Km/h !


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 30. Januar 2008 08:46
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Ja!

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 30. Januar 2008 17:15

Falsch ! Motor aus ! und 0 Km/h !

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 31. Januar 2008 07:37

!!!!Sag ich ja!!!


Qetan
beantwortet von Qetan am 30. Januar 2008 23:23
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Nein, der Motor muß aus sein.


Buddha
beantwortet von Buddha am 31. Januar 2008 10:24
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Nach meinem Wissen ist das in der Schweiz auch verboten - aber nicht nur dann, wenn der Motor aus ist, sondern wenn das Auto steht. Lasse mich aber gern belehren.


wellnessshop
beantwortet von wellnessshop am 27. Juni 2008 00:20
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Mal ehrlich. Ihr wollt alle das tollste und coolste Handy was eigentlich 500 Euro kostet für 1 Euro haben und bekommt es auch und trotz 499 Euro Ersparnis seit ihr nicht in der Lage euch ein Headset für 10-40 Euro zu kaufen. Am besten Führerschein entziehen und dann könnt ihr telefonieren solange ihr wollt.




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