wer weiß dazu etwas?
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wenn es ein weiterbildendes in deinem beruf ist ja, ansonsten nicht.

Das Steuerrecht sieht zwei Arten von absetzbaren Kosten für die Ausbildung vor. Einmal unter Werbungskosten abzusetzen sind Ausgaben zur Weiterbildung. D.h. das eine Fortbildung eines bestehenden Berufes zu einer Höherqualifizierung. Die zweite Möglichkeit ist eine Ausbildung in einen neuen Beruf. Diese Kosten kann man dann in den Sonderausgaben absetzen.
Meine Antwort ist keine Steuerberatung sondern stellt nur meine Erfahrung aus eigener Zeit dar. Ob es heute immer noch so ist, würde ich an deiner Stelle den Steuerberater fragen.
als sonderausgaben sind nur die kosten für eine eigene "erstmalige" berufsausbildung oder ein "erststudium" absetzbar. bis zu 4000 € höchstbetrag im jahr.
Niklaus am 19. September 2007 12:23 Da ist richtig. Wenn jemand Facharbeiter war und sich zum Techniker oder Meister weitergebildet hat, gilt das als Weiterbildung. Das Studium zum Dipl.-Ing. (FH) ist ein Erststudium. Die komplette Ausbildung ist absetzbar. Ausbildungsberuf und Techniker über die Werbungskosten und das FH-Studium über die Sonderausgaben.
das ist mir schon klar, der fragesteller kann evtl. das studium als sonderausgabe absetzten.
wenn seine erste ausbildung nicht schon ein studium war, was man nicht weiß aus der frage.
Soweit mir bekannt ist, spielt es für die Absetzbarkeit auch eine Rolle, ob eine Prüfung gemacht und bestanden wurde.
Frag wirklich einen Steuerberater. Als unbedarfter Privatmensch kann man sämtlich Änderungen im Steuergesetz garnicht alle wissen.