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ist das strafbar?

Frage von Tatjana1300 Tatjana1300

wen man auf einen spuckt der schon tot ist..ist das strafbar?

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Antworten (14)

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    Antwort von hajottka hajottka

    Leichenschändung! Wer kann sich denn noch zu sowas hinreissen lassen??

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    Antwort von Gayboy Gayboy

    Störung der Totenruhe.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    DH! ausserdem pietätlos und unverschämt.

    Kommentar von bulli66 bulli66bulli66

    dem schliesse ich mich an

    Kommentar von linguini linguinilinguini

    was wisst ihr denn, was der verstorbene dem anspucker angetan hat?

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    Das sollte aber mit dem Tod abgegolten sein!

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    Antwort von Gumbo Gumbo

    Ja, stöung der Totenruhe gem. § 168 StGB nennt man sowas. War das eine Frage aus reinem Interesse oder steckt eine Geisteskrankheit dahinter?

    Kommentar von Tatjana1300 Tatjana1300

    Geisteskrankheit.

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    Antwort von wandpilz wandpilz

    das wäre Leichenschändung.

    Irgendwie jedenfalls.

  • 1
    Antwort von Rolfe Rolfe

    § 168 StGB Störung der Totenruhe

    (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Wenn "beschimpfender Unfug" auch Bespucken ist, dann ja. Kenne dazu allerdings nicht die aktuelle Rechtsprechung - das dürfte wohl auch recht selten vorkommen.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Was veranlasst Dich nur zu dieser Frage, Kind?

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    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    In welchem Zusammenhang soll DAS denn passieren?

    Wenn Du denjenigen in der Minute zuvor hinterrücks gemeuchelt hast, dient das anschließende Bespucken durch DNA-Test ganz gut zur Überführung des Täters.

    Bespuckst Du einen aufgebahrten Toten dürfte es sich um Störung der Totenruhe und Leichenschändung handeln -- das wird streng geahndet.

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    Antwort von tinimini tinimini

    Feige .Der traut sich das nur weil sich der andere nicht mehr wehren kann.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Kann dich schwer seelisch verfolgen!Glaub mirs!

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Hast Du etwa gewisse nekrophile Veranlagungen ?

    Kommentar von Tatjana1300 Tatjana1300

    was?

  • 1
    Antwort von Zander1961 Zander1961

    ja. Sofort wegsperren.

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    Antwort von tf0815 tf0815

    Ich denke das das Tatsächlich als Leichenschändung gelten kann. Aber wenn jemadn grade eben um Leben gekommen ist und du drauf spuckst, dürfte das straffrei sein. Ich hab mal gehört das der Tot selbst eine Diagnose ist die nur ein Arzt stellen darf, also eine person muss erst für Tot erklärt werden.

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Möglicherweise Störung der Totenruhe nach § 168 StGB; kommt aber auf die Umstände und die Zielrichtung an.

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    Antwort von onlineboy1 onlineboy1

    wieso soll es strafbar sein. sobald er sich nicht beschwert

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