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ist das strafbar?

gefragt von Tatjana1300Tatjana1300 am 16.10.2008 um 20:09 Uhr

wen man auf einen spuckt der schon tot ist..ist das strafbar?

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Recht x 35.193 tot x 354 strafbar x 71 Leiche x 27

hajottka
beantwortet von hajottka am 16. Oktober 2008 20:10
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Leichenschändung! Wer kann sich denn noch zu sowas hinreissen lassen??


Gayboy
beantwortet von Gayboy am 16. Oktober 2008 20:10
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Störung der Totenruhe.

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 16. Oktober 2008 20:10

DH! ausserdem pietätlos und unverschämt.

Kommentar von A589ba086a2c6fcfa81e7afd861c741fsmallbulli66 am 16. Oktober 2008 20:11

dem schliesse ich mich an

Kommentar von 3d1a41702279cd721af011ea26a05511smalllinguini am 16. Oktober 2008 20:13

was wisst ihr denn, was der verstorbene dem anspucker angetan hat?

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 16. Oktober 2008 20:23

Das sollte aber mit dem Tod abgegolten sein!


anonym
beantwortet von Gumbo am 16. Oktober 2008 20:11
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Ja, stöung der Totenruhe gem. § 168 StGB nennt man sowas. War das eine Frage aus reinem Interesse oder steckt eine Geisteskrankheit dahinter?

Kommentar von C73c88520e8503ae8b09ccf6c0d8be0dsmallTatjana1300 am 16. Oktober 2008 20:13

Geisteskrankheit.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 16. Oktober 2008 20:10
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das wäre Leichenschändung.

Irgendwie jedenfalls.


anonym
beantwortet von Rolfe am 16. Oktober 2008 20:27
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§ 168 StGB Störung der Totenruhe

(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Wenn "beschimpfender Unfug" auch Bespucken ist, dann ja. Kenne dazu allerdings nicht die aktuelle Rechtsprechung - das dürfte wohl auch recht selten vorkommen.


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 16. Oktober 2008 20:15
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In welchem Zusammenhang soll DAS denn passieren?

Wenn Du denjenigen in der Minute zuvor hinterrücks gemeuchelt hast, dient das anschließende Bespucken durch DNA-Test ganz gut zur Überführung des Täters.

Bespuckst Du einen aufgebahrten Toten dürfte es sich um Störung der Totenruhe und Leichenschändung handeln -- das wird streng geahndet.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 16. Oktober 2008 20:12
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Kann dich schwer seelisch verfolgen!Glaub mirs!


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 16. Oktober 2008 20:10
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ja. Sofort wegsperren.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 16. Oktober 2008 20:20
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Was veranlasst Dich nur zu dieser Frage, Kind?


tf0815
beantwortet von tf0815 am 16. Oktober 2008 20:12
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Ich denke das das Tatsächlich als Leichenschändung gelten kann. Aber wenn jemadn grade eben um Leben gekommen ist und du drauf spuckst, dürfte das straffrei sein. Ich hab mal gehört das der Tot selbst eine Diagnose ist die nur ein Arzt stellen darf, also eine person muss erst für Tot erklärt werden.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 16. Oktober 2008 20:12
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Möglicherweise Störung der Totenruhe nach § 168 StGB; kommt aber auf die Umstände und die Zielrichtung an.


tinimini
beantwortet von tinimini am 16. Oktober 2008 20:12
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Feige .Der traut sich das nur weil sich der andere nicht mehr wehren kann.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 16. Oktober 2008 20:11
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Hast Du etwa gewisse nekrophile Veranlagungen ?

Kommentar von C73c88520e8503ae8b09ccf6c0d8be0dsmallTatjana1300 am 16. Oktober 2008 20:12

was?


onlineboy1
beantwortet von onlineboy1 am 16. Oktober 2008 20:11
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wieso soll es strafbar sein. sobald er sich nicht beschwert


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