wen man auf einen spuckt der schon tot ist..ist das strafbar?
ist das strafbar?
Antworten (14)
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6Antwort von
hajottkahajottka
Leichenschändung! Wer kann sich denn noch zu sowas hinreissen lassen??
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3Antwort von
Gumbo Ja, stöung der Totenruhe gem. § 168 StGB nennt man sowas. War das eine Frage aus reinem Interesse oder steckt eine Geisteskrankheit dahinter?
Kommentar von
Tatjana1300 Geisteskrankheit.
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1Antwort von
RolfeRolfe
§ 168 StGB Störung der Totenruhe
(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Wenn "beschimpfender Unfug" auch Bespucken ist, dann ja. Kenne dazu allerdings nicht die aktuelle Rechtsprechung - das dürfte wohl auch recht selten vorkommen.
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1Antwort von
kuntzkidskuntzkids
In welchem Zusammenhang soll DAS denn passieren?
Wenn Du denjenigen in der Minute zuvor hinterrücks gemeuchelt hast, dient das anschließende Bespucken durch DNA-Test ganz gut zur Überführung des Täters.
Bespuckst Du einen aufgebahrten Toten dürfte es sich um Störung der Totenruhe und Leichenschändung handeln -- das wird streng geahndet.
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1Antwort von
tiniminitinimini
Feige .Der traut sich das nur weil sich der andere nicht mehr wehren kann.
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1Antwort von
zj1000zj1000
Hast Du etwa gewisse nekrophile Veranlagungen ?
Kommentar von
Tatjana1300 was?
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0Antwort von
tf0815 Ich denke das das Tatsächlich als Leichenschändung gelten kann. Aber wenn jemadn grade eben um Leben gekommen ist und du drauf spuckst, dürfte das straffrei sein. Ich hab mal gehört das der Tot selbst eine Diagnose ist die nur ein Arzt stellen darf, also eine person muss erst für Tot erklärt werden.
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0Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Möglicherweise Störung der Totenruhe nach § 168 StGB; kommt aber auf die Umstände und die Zielrichtung an.
DH! ausserdem pietätlos und unverschämt.
dem schliesse ich mich an
was wisst ihr denn, was der verstorbene dem anspucker angetan hat?
Das sollte aber mit dem Tod abgegolten sein!