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Ist das Schreiben oder Lesen von privaten e-mails ein Kündigungsgrund?

gefragt von sansibar am 13.09.2007 um 23:11 Uhr

Bei uns im Büro ist es normal, dass jeder auch mal eine private e-mail schreibt oder liest. Ist das eigentlich auch ein Kündigungsgrund, so wie das private Surfen im Internet?


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 13. September 2007 23:19
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Private Emails sind wie Privattelefonate. Es hängt vom Arbeitsvertrag ab, ob es eingeräumt wird. Unabhängig einer kulanten Nutzung. Letztendlich ist es Diebstahl/Bereicherung wie Privatkopien oder die Mitnahme von Bürobedarf (Kugelschreiber, Büronadeln usw). Fristloser Kündigungsgrund ist vorhanden.


xagentx
beantwortet von xagentx am 13. September 2007 23:14
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je nach dem was bei dir im vertrag steht,z.b bei mir ist es so ich darf nicht surfen aber ich darf während miene kleien pause private mails senden oder abrufen aber nicht während ich arbeite,am besten im vertrag lesen wenn da nichts erwähnt ist dann Surfe ohne ende :-)


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 13. September 2007 23:15
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Kündigung ohne Abmahnung möglich

Vor einem Monat entschied das Bundesarbeitsgericht, das sei grundsätzlich erlaubt, wenn eine „erhebliche Pflichtverletzung“ vorliege. „Bei extrem ausschweifender Nutzung kann eine Kündigung ohne vorhergehende Abmahnung gerechtfertigt sein“, erläutert Christoph Schmitz-Scholemann, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, auf dessen Tisch die Akten des Falles gelandet waren.

http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/tid-7098/private-e-mailsaid69686.html


anonym
beantwortet von liam22 am 13. September 2007 23:20
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Die Juristen gehen davon aus, das auch das Versenden von E-Mails vom Arbeitsplatz aus rechtlich dem Telefonieren gleichzusetzen ist.

Also kommt es darauf an, ob im Betrieb das private Telefonieren erlaubt ist. Ist das so, dann darf der Chef auch gegen private E-Mails nichts einwenden. Er darf allerdings auch hier überwachen, wann und an wen der Arbeitnehmer eine E-Mail verschickt hat.

Wegen des Inhalts gilt: Der Arbeitgeber darf den Inhalt nicht kontrollieren. Allerdings ist eine E-Mail für einen Webmaster so einfach zu lesen wie eine Postkarte für einen Postboten. Betriebsrelevante Äußerungen sollten deshalb aus privaten E-Mails tunlichst heraußen bleiben.

Ist das private Telefonieren verboten, dann darf der Arbeitnehmer auch keine privaten E-Mails versenden.

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 13. September 2007 23:39

Gute Antwort!


angel000
beantwortet von angel000 am 13. September 2007 23:12
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wie privat liest??? hat da nicht jeder von euch sein passwort??? dann gib es nicht weiter, dann können die kollegen das mit deinem nicht machen und deine mails lesen! oder wie läuft das?




Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 13. September 2007 23:55

Seine eigenen e-mails!


chieren
beantwortet von chieren am 14. September 2007 06:18
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Denke nicht,das dies ein Kündigungsgrund ist oder wäre!?Zuminderst ist über einen solchen Fall noch nichts bekannt!!Wär aber dann maßlos Übertrieben wenn es den solche Fälle geben würde.....diese Bertiebe sind dann nur zu "Bedauern"!!




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