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ist das sachbeschädigung????

gefragt von matzeallwissend am 28.08.2009 um 14:32 Uhr

also bei uns im grundstück stand heute so ein korb für kleidung für igenwelche l-änder, als ich mit den fahhrad auf den hof gefahren bin hab ich den korb nicht gesehen :-( und hab ihn kaputt gefahren!!!! :-( meine frage daher muss ich den korb bezahlen wenn er auf unseren grundstück stand???????

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recht x 35.099 sachbeschaedigung x 92

anonym
beantwortet von DerOlaf am 28. August 2009 14:38
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nein, genau andersherum. Sofern auf dem Hof kein öffentliches Wegerecht eingeräumt ist, hat sich jemand unzulässig Zutritt zu Eurem Grundstück verschafft. Er hat dabei neben der illegalen Ablagerung eines Transportgefäßes offensichtlich auch die Verkehrssicherungspflicht verletzt und durch das Gefäß fahrlässig einen Verkehrsunfall provoziert. Mögliche Ansprüche für Schäden an Deinem Rad kannst Du gegen Ihn geltend machen

Kommentar von Cowboy09 am 28. August 2009 14:47

sachbeschädigunbg würde ja einen gewissen vorsatz voraussetzen und der ist ja wohl deinerseits nicht gegeben


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 28. August 2009 14:36
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Sachbeschädigung war es nicht, sondern nur ein Unfall, denn eine Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus! Und wer den Korb dort so hirnlos abstellte, ist selbst dran schuld, dass er jetzt kaputt ist.


anonym
beantwortet von gutefrageadpepper am 28. August 2009 14:35
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Sachbeschädigung ist das schon, denn das ist die Tatsache. Die Frage ist nur inwieweit der Besitzer des Korbes dir gegenüber Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Das sehe ich nicht so einfach, wenn er nicht explizit um Erlaubnis gefragt hatte den Korb da abzustellen.


KingBo
beantwortet von KingBo am 28. August 2009 14:33
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wenn du eine anzeige wegen sachbeschädigung kriegst, zeig die leute wegen hausfriedensbruch an... xD

Kommentar von matzeallwissend am 28. August 2009 14:36

sehr gut.-9

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 28. August 2009 14:40

Tut mir bitte einen riesigen Gefallen und versprecht mir, dass Ihr nie Juristen werdet!

Kommentar von 6f99732a6016df521a2309306fad9584smallKingBo am 28. August 2009 14:53

lol... den gefallen tu ich dir gerne xD


denjo2
beantwortet von denjo2 am 28. August 2009 14:33
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rein rechtlich gesehen denke schon...


BingBing2009
beantwortet von BingBing2009 am 28. August 2009 14:33
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wie kann man mit einenm fahrrad einen von den körben umfahren ohne dass man es merkt bevor es zu spät ist? ich glaube allerdings nicht dass du ihn bezahlen musst> vorausgewsetzt du wusstests nicht, dass er dort steht. sonst wäre es fahrlässig gewesen und du müsstest zahlen, immerhin gehört er nicht dir sondern der stiftung, die die kleider sammelt

Kommentar von matzeallwissend am 28. August 2009 14:35

also meine haustür steht direkt nach einer sehr schrägen kurfe und der dumme korb stand mitten in der kurve wo man nicht hingucken konnte, niemand aus meiner famiele hat den da hingestellt!!!!


anonym
beantwortet von Gingryu am 28. August 2009 14:38
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Ich würds nicht bezahlen... Und wenn Forderungen kommen, dann mal freundlich nachfragen ob man nicht in gegenseitigem Interesse die Forderungen einstellen kann, da Du schließlich ungern eine Anzeige wegen 1. Hausfriedensbruch, 2. Unerlaubtes Entsorgen von Abfällen (der Korb auf eurem Grundstück) 3. Fahrlässiger Körperverletzung (Sie haben den Korb in Deinen Fahrweg gestellt) stellen würdest.


anonym
beantwortet von Dekoqueen am 28. August 2009 14:33
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Nö. Wenn jemand ihn da ungefragt hingestellt hat!


slimy69
beantwortet von slimy69 am 28. August 2009 14:33
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quatsch natürlich nicht.


superingo09
beantwortet von superingo09 am 28. August 2009 14:33
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So ein Korb kostet 2 Euro !!

Kommentar von matzeallwissend am 28. August 2009 14:35

der preis interisiert mich nict ich will nur wissen wie es rechtlich ist!!!


fishfinger
beantwortet von fishfinger am 28. August 2009 14:33
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Nein.er gehört qusi dann zu deinem EIgendtum!

Kommentar von 8d2d728ec4b49941dbeeeacd0b28d6a2smalldenjo2 am 28. August 2009 14:33

blödsinn

Kommentar von 357108611be6f5baefa8a647f8ce7ad9smallLarastyle am 28. August 2009 14:35

blödsinn, das stimmt, aber ich glaube nicht, weil es eben auf deinem grundstück stand.


Flosisseus
beantwortet von Flosisseus am 28. August 2009 14:33
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Nein, aknnst du ja nichts für, wenn die das Ding ohne vorwarnung und nicht sofort einsehbar da hinstellen.


anonym
beantwortet von ComputerExpert am 28. August 2009 14:33
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Bezahlen, die paar Euros :D!

Kommentar von matzeallwissend am 28. August 2009 14:36

der preis interisiert mich nict ich will nur wissen wie es rechtlich ist!!!


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