gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Ist das Ruhestörung oder Kinderfeindlich?

gefragt von GeborgGeborg am 03.03.2008 um 14:58 Uhr

Der Sohn, 10 Jahre, von meinem Nachbarn spielt den ganzen Tag Fußball im Garten. Er bolzt den Ball gegen die Mauer sobald er zuhause ist, auch während der deutschen "Mittagsruhe" von 13-15 Uhr und abends bis er den Ball nicht mehr sieht. Es geht Stunde um Stunde, bong, bong, bong. Ich werde noch ganz kiere. Als ich ihn darauf Ansprach sagte er nur ich könne ja wegziehen wenn es mir nicht paßt. Gibt es da irgendwas rechtliches das ich tun kann oder muß ich es einfach hinnehmen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

kinder (8226)
nachbar (132)
ruhestörung (61)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


beene
beantwortet von beene am 3. März 2008 15:04
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mietwohnung? Dann Vermieter ansprechen. Ansonsten mal die Gemeinde anrufen, das würd ich schon als Ruhestörung einstufen. Mal informieren, was man da machen kann.

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 3. März 2008 15:51

Spielende Kinder werden NIEMALS als "Ruhestörung" bewertet werden. Das wird vergebene Müh sein.

Kommentar von Simple_avatar7smallbeene am 3. März 2008 17:15

Die Ruhestörung ist ja auch der Ball ;) - im Ernst, ich kenne nicht die Definition davon im Gesetz, schon gar nicht in der entsprechenden Gemeinde, aber wenn das wirklich über Stunden geht, muss da doch was machbar sein.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 3. März 2008 19:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich muss einige von Euch korrigieren, es gibt immer noch die Pflicht zur Einhaltung der Mittagsruhe. "Die sogenannte Mittagsruhe an Sonn-und Feiertagen ist grundsätzlich in der Stadtverordnung bzw Gemeindeverordnung geregelt. Ist also unterschiedlich." Falls in Eurer Hausordnung eine Mittagsruhezeit enthalten ist: "Durch die Hausordnung haben Sie sich verpflichtet die „Mittagsruhe“ zwischen 13:00-15:00 Uhr einzuhalten. Auch wenn die Lärmverordnung, müssen Sie sich an die aufgrund der Hausordnung geltenden „Mittagsruhe“ halten." Google doch einmal mit den beides Stichworten "Mittagsruhe +Recht"

Und auch Kinder haben sich daran zu halten - das ist nämlich Ihrer Entwicklung NICHT hinderlich, da lernen sie nämlich auch etwas: Rücksicht auf andere Menschen, den Unterschied von Lärm und Ruhe und, dass sich nicht immer alles um Ihre Bedürfnisse drehen kann.

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 3. März 2008 19:40

Danke! DH!


Taraa
beantwortet von Taraa am 3. März 2008 15:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube da kann man wenig tuen außer vielleicht mal mit den Eltern reden. Die Gesetzliche Mittagsruhe (in der Form) ist jedenfalls abgeschafft!

Kommentar von 643c0d242d924a2709171e51b106dffbsmallGeborg am 3. März 2008 15:03

Der Vorschlag mit dem wegziehen kam ja von den Eltern.

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 3. März 2008 15:05

Dann frag mal die anderen Mieter, ihr könntet euch zusammenrotten....oder....zie weg!

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 3. März 2008 15:32

Abgeschafft? seit wann denn das?

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 3. März 2008 17:04

Genau kann ich Dir das nicht sagen, ich weiß nur, im letztem Sommer, hat sich die Nachbarschaft über meine/andere spielende Kinder beschwert (nach 14:00 Uhr!!!) Eine Nachbarskind-Mutter hatte sich schlau gemacht und meinte das die Mittagsruhe nicht Gesetzlich verankert wäre.


curafe
beantwortet von curafe am 3. März 2008 15:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mit den eltern reden die haben noch einflus auf ihn aber wenn er schon so antwortet ist es wahrscheinlich mit den eltern auch nicht besser kommt auf den versuch an...in dem alter ist man soweit das man rücksicht nehmen kann


mitra54
beantwortet von mitra54 am 3. März 2008 15:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alle Mieter sollten sich zusammentun und vernünftig mit den Eltern und ihrem Sohn reden. Wenn dann nichts passiert, oder die gleichen frechen Antworten kommen, erst noch mal mit dem Vermieter spreczhen und dann zum Mieterschutzbund gehen. Eventuell kann man über Mietkürzung etwas machen. Bin mir aber nicht ganz sicher. Darum unbedingt erst mal beim Mieterschutzbund erkundigen.





cyberoma
beantwortet von cyberoma am 3. März 2008 15:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es wird alles nichts nützen, dieses therapeutische Reden und gemeinschaftliche Vorgehen. Bei mir hat es jedenfalls nie was gebracht.
Aber: das Interesse fürs Ballern ist sicher nur vorübergehend, so wie die meisten Interessen in dem Alter. Bald macht er was anderes und nervt damit vielleicht seine Eltern in der eigenen Wohnung. Oder es gibt einen verregneten Sommer, dann spielt er nicht draußen. Fasse dich in Geduld. Kauf dir Ohrstöpsel oder dreh die Musik lauter - auch nur vorübergehend.

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 3. März 2008 19:12

Und wenn er/sie die Musik lauterdreht bekommt er/sie Ärger wegen zu lauter Musik - denn da scheint in Deutschland wieder Mittagsruhe zu gelten?

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 3. März 2008 19:39

Das ist zu befürchten. Es gibt eben in unserem Vaterlande, dieser besten aller Welten, kein Entrinnen vor dem rechthabenden deutschen Mitmenschen. ;-(


CellarDoorBln
beantwortet von CellarDoorBln am 3. März 2008 15:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Recht auf "Mittagsruhe" gibt es in Deutschland nicht, allenfalls die Nachtruhe. Rechtlich belangen kann man die Familie schwer, denn hier gilt: die Entwicklung des Kindes (inkl. lautem Spielen) geht vor evtl. andere Mieterinteressen wie etwa Mittagsschlaf. Du kannst allenfalls mit seinen Eltern dieses Problem besprechen und sie bitten, ihr Kind während gewisser Zeiten nicht mit dem Ball spielen zu lassen. Dies muss aber in Ruhe und Verständnis passieren, denn sollten die sich querstellen, hast du eigentlich keine Chance mehr.


fensal
beantwortet von fensal am 3. März 2008 16:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Mauer nicht das Eigentum seiner Eltern ist, macht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

fensal




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    nachbar wegen ruhestörung verklagen??? geht das?

    Ruhestörung oder Lärmbelästigung?

    Fällt das Holzschneiden unter Ruhestörung?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.