missbraun am 26.08.2008 um 21:35 Uhr
der Mieter muss Leitungswasser, Rohrbruch,Frostversicherung, Gebäudeversicherung, Haushaftpflicht-Gewässerschadenversicherung und Grundsteuer qm anteilig bezahlen?
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http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk14_merkblatt-ne...
da steht alles drin
missbraun am 26. August 2008 21:56 Danke, hab's schon gelesen
Hallo, die Grundsteuer darf auf keinen Fall umgelegt werden, denn die hat der EIGENTÜMER zu tragen. Mit der Gebäudeversicherung bin ich mir nicht sicher, denke das Merkblatt oben ist hier der Beste Ratgeber. ;-)