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Ist das richtig, was alles in der Nebenkostenaufstellung steht?

gefragt von missbraunmissbraun am 26.08.2008 um 21:35 Uhr

der Mieter muss Leitungswasser, Rohrbruch,Frostversicherung, Gebäudeversicherung, Haushaftpflicht-Gewässerschadenversicherung und Grundsteuer qm anteilig bezahlen?


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Qetan
beantwortet von Qetan am 26. August 2008 21:37
1x
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Das ist richtig.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 26. August 2008 21:36
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Kommentar von 70f778f44fa3df16b9c3a8006ad65d88smallmissbraun am 26. August 2008 21:56

Danke, hab's schon gelesen


anonym
beantwortet von Moonstone am 27. August 2008 09:51
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Hallo, die Grundsteuer darf auf keinen Fall umgelegt werden, denn die hat der EIGENTÜMER zu tragen. Mit der Gebäudeversicherung bin ich mir nicht sicher, denke das Merkblatt oben ist hier der Beste Ratgeber. ;-)

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 27. August 2008 22:24

Das ist falsch.

Kommentar von migrowe am 16. September 2008 09:42

Grundsteuer und Gebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht können selbstverständlich auf die Mieter umgelegt werden.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 27. August 2008 22:24
0x
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Das ist alles richtig.


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