Kaiza am 18.05.2009 um 14:54 Uhr
Guten Tag, Ich habe bei Ebay folgendes Angebot beobachtet, es ging für über 100€ raus jetzt ist meine Frage Muss der Käufer zahlen oder kann er vom kaufvertrag zurücktreten ? Es geht um eine Playstation 3 VERPACKUNG + ein Spiel dazu. Die meisten denken sicher das es sich um die Playstation 3 Konsole handelt. Muss der Käufer jetzt zahlen ?
Sie bieten hier auf eine Sony Playstation 3 Originalverpackung inkl. dem Playstation 3 Spiel "Motorstorm"Nervenzerreißendes und knallhartes Offroad-Rennen.FEATURES:- Gnadenlose Kämpfe bis zur Ziellinie zwischen Motorrädern, Quads, Buggys, Rallyautos, Renntrucks, Geländewagen und LKWs- Verwandle die atemberaubende Landschaft des Monument Valley in Arizona in ein Schlammbad voller Autowracks - jede deiner Runden wird ein anderes Gesicht haben- Gehe beim MotorStrom-Festival so richtig ab - zu treibenden Hits legendärer Bands wie Nirvana, King of Leon, Queens of the Stone Age, Slipknot und Primal Scream!Tritt aufs Gas und wirf die Rennregeln aus dem Fenster. Bändige deine Furcht und fahre in den Sturm... Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschliesslich um die Orginalverpackung der Sony Playstation 3 40 GB handelt + dem Playstation 3 Spiel Motorstorm. Das Spiel ist in einem Neuwertigem Zustand, die Hülle, das Handbuch und die CD´ sind wie neu. Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit keine Garantie und keine Gewährleistung.

Ja er muss zahlen, steht doch mehrmals drin das es sich nur um die Originalverpackung handelt.
Es steht doch eindeutig drin, daß es sich nur um die Verpackung und ein Spiel handelt...
Aber ich würde mich weder von der einen noch von der anderen Seite aus auf einen Rechtsstreit einlassen.
Sicherlich hängt der Ausgang auch davon ab, wie deutlich der Text an den entsprechenden Stellen zu lesen war...

klar muß der zahlen ... stand doch ausdrücklich beschrieben auf was geboten wird
Es steht doch alles drin. Da kann man nicht unbedingt von Täuschung sprechen... Wer das kauft, weil er denkt, dass "Geiz ge.il ist" ist meiner Meinung nach selber schuld...

Ja klar. Ich wollte auch mal vom Kauf zurücktreten, da ging es um 4 €, aber der Verkäufer bestand auf bezahlen. Da war das Porto teurer als der Preis.

Klar, vom Kauf zurücktreten ist nicht, weil EXAKT beschrieben ist, worauf man bietet... Was sollte daran rechtlich unwirksam sein????? Wurde eine ähnliche Frage nicht vor ein paar Wochen schon mal gestellt?!

Auf welche weise du zahlen willst, musst du mit dem Schuldner klären. Näheres zu Kaufverträgen und Willenserklärungen findest du im BGB. Wie alt bist du?

Natürlich mußt Du bezahlen, wer nicht lesen kann sollte auch bei eBay nichts kaufen... !