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Ist das rechtlich gesehen eine Beleidigung wenn mich jemand "Maul!" nennt?

gefragt von mimimimimimimimimimimimimimi am 23.08.2009 um 17:45 Uhr

Kann ich denjenigen wegen Beleidigung anzeigen?

Danke.


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tabeah
beantwortet von tabeah am 23. August 2009 17:45
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du Maul oder halt's Maul ??

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 23. August 2009 17:46

Maul!


fiebaer
beantwortet von fiebaer am 23. August 2009 17:46
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Du kannst wegen jedem Pups alles und jeden anzeigen - die Rechtschutz freut sich - FRag dich mal warum du so genannt wirst - is vielleicht ein Ansatz


NormaRoscoe
beantwortet von NormaRoscoe am 23. August 2009 17:46
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vergiss es und mach dich locker!!! wegen sowas macht man doch keine anzeige!!!


Matt1261994
beantwortet von Matt1261994 am 23. August 2009 17:45
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Neeee,


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 23. August 2009 17:45
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Nee, vermutlich hast Du eine große Klappe.

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 23. August 2009 17:46

nie.


Freshbody
beantwortet von Freshbody am 23. August 2009 17:45
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denk schon


anonym
beantwortet von dirk1965 am 23. August 2009 17:45
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Eher nicht.


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 23. August 2009 17:46
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Wird seinen Grund haben aber ne Beldeidigung ist das nicht


alchemist2
beantwortet von alchemist2 am 23. August 2009 17:46
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Damit meint er nur, dass du die Klappe halten sollst. Mit einer Anzeige würdest du dich nur lächerlich machen. Blaff doch einfach zurück, oder sei einfach mal still bzw. rede weniger.


Chaos7
beantwortet von Chaos7 am 23. August 2009 17:46
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Wenn dich derjenige ständig belästigt und du dich auch angegriffen fühlst, dann sind rechtlische Schritte vielleicht möglich. Andernfalls denk ich nicht.


Nimou
beantwortet von Nimou am 23. August 2009 17:47
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Wollte derjenige dir damit sagen das du deinen Mund halten sollst? Wenn ja dann ist das keinen Beleidigung, aber ziemlich frech! ;)


almmichel
beantwortet von almmichel am 23. August 2009 17:49
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Meinem Kumpel nenn ich auch so. Der heißt aber mit Familiennamen so :-))


Questor
beantwortet von Questor am 23. August 2009 17:55
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Wie dein Nick es vermuten lässt, bist du wahrscheinlich eine Mimose. man kann sich auch anstellen... Meine Antwort wäre Fresse, und dann ist`s gut.


gerhass
beantwortet von gerhass am 23. August 2009 21:37
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Vergiss es und belästige unsere Justiz nicht mit solchen Nebensächlichkeiten. Man sollte nicht alles anzeigen, was einen ärgert. Im übrigen glaube ich nicht, dass er Dich "Maul" genannt hat, sondern das war vermutlich eine verkürzte Ausdrucksweise für die Aufforderung "halt's Maul" oder höflicher ausgedrückt "Sei endlich still". http://fachanwalt-strafrecht.blog.de

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 24. August 2009 01:41

achsooo-hoo.


stefan42
beantwortet von stefan42 am 24. August 2009 05:31
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Hallochen! Also wegen sowas die Justiz zu bemühen nenn ich mal Kindisch aber gut ok das mußt du selbst wissen! Ist doch eh super wenn ein Kinderschäder freigesprochen wird während ein Richter sich mit dir und den Wort Maul beschäftigt! Das Maul eine strafrechtliche Meinung darstellt naja darüber streiten sich die Götter aber die STA wird den Fall sowieso zurücklegen, da es sich hier nicht um öffentliches Interesse handelt! Solltest du eine privat klagen solltest du viel sparen oder gut versichert sein!


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