missbraun am 19.08.2008 um 14:28 Uhr
ich bin 2000 Umgezogenund mein Vermieter wollte Kaution. Ich sollte ein Mietkautionsbuch bei der Bank eröffnen. Daraufhin meldete ich meinem Vemieter das ich dazu Kopien von seinem Personalauswies von Ihm und seiner Frau brauche. Er gab mir diese Unterlagen nicht und ich erinnert Ihn auch nicht mehr, weil mir das zu dumm war.
Ich lernte meinen Freund kennen und er zog bei mir ein.Also bekammen wir einen neuen Mietvertrag wo wir beide aufgenommen sind ab dem 03.08 Und der Vermieter wollte wieder Kaution von uns, die wir mit Ratenzahlung bis 30.Juni 08 angelegt haben sollten. Ich habe die ganzen 8 Jahre immer Pünktlich meine Miete gezahlt. Ist das Rechtens wieder Kaution zu verlangen?

Der Begriff "wieder" ist hier nicht so ganz richtig platziert, denn du hast ja so wie ich das verstehe beim 1. Mal das Kautionskonto gar nicht angelegt! Dann ist das schon rechtens, denn eine Kaution zu verlangen ist durchaus legitim.
Wenn im neuen Mietvertrag eine Kaution festgelegt ist - ja.
Da ihr einen neuen Mietvertrag habt und du vorher keine gezahlt hast: JA!
Es geht auch nicht nur um Miete zahlen sondern um eventuelle Mängel die entstanden sind während du dort wohntest.^^
missbraun am 19. August 2008 14:56 Tut mir leid mein Vermieter wollte damals das ich hier einziehe weil er wieß das ich alles ordentlich im Schuss halte. ( weil vor mir jemand gehaust hat der alles vergammeln lassen hat)Und wir kümmern uns auch um den Rasen und Hecken. Weil der Vermieter micht mehr kann weil er krank ist. Sonst würde er also alles Vergammeln lassen.
Die Kaution ist aber nicht als Gegenleistung für Arbeiten im Garten gedacht, sondern als Sicherstellung für das Inventar, dass Euch der Vermieter zur Verfügung stellt.
missbraun am 19. August 2008 15:37 Das ist mir doch auch klar. Ich möchte ja die Kaution auch anlegen aber es ist Finanziell gerade unmöglich und jetzt noch die Nebenkostennachzahlung von 380,00 € obwohl ich bei der letzten Abrechnung letztes Jahr zum Vermieter gemeint habe das wir die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen sollen da meinte er nein das ist nicht nötig
Hättest ja das Geld, daß Du sonst mehr vorausgezahlt hättest, selber auf ein Sparbuch zahlen können.
was heißt wieder?
du hast doch gar keine bezahlt, also besteht anspruch auf kaution.
handelt sich auch um einen neuen vertrag.
missbraun am 19. August 2008 15:00 nein,der Vertrag wurde nur geändert weil mein Freund mit aufgenommen wurde.Und da wir einen zweiten Parkplatz brauchten wurde auch gleich die Miete erhöht.
dann ist es eben ein geänderter vertrag und mieterhöhung ist dann auch rechtens, ebenso die erhöhung der betriebskosten wäre erlaubt.
und natürlich die forderung der noch ausstehenden kaution.
Ihr habt einen neuen Mietvertrag. Damit gelten neue Regeln.
Das bedeutet: Ja, der Vermieter kann eine Kaution verlangen.
missbraun am 19. August 2008 14:47 der Mietvertrag wurde nur geändert. Und wir brauchen einen zweiten Parkplatz, und deshalb wurde dann auch gleich die Miete erhöht.
Rein mietrechtlich ist eine Änderung des Mietvertrags ein neuer Vertrag.
Und da kann der Vermieter reinschreiben was er will. Und nun will er halt Kaution. Punktum.
Du kannst die Kaution in drei monatlichen Raten zahlen.
Man darf die Kaution solange verlangen bis die bezahlt wird.
missbraun am 19. August 2008 15:11 ich würde sie auch gerne bezahlen aber die Finanzielle Situation macht es unmöglich und jetzt noch ne Nebenkostenabrechnung von 380,00€(wieß leider auch nicht wie die zustande kam. Haben Monatlich 65,00€ fur die Nebenkosten bezahlt)
Man kann auf ein Sparbuch auch kleinweise Raten einzahlen. Schlag dem Vermieter doch diese Lösung vor, wo Du Dich doch in all den Jahren als verlässlicher Mieter gezeigt hast.

Die Kaution muss dein Vermieter für dich anlegen und nicht umgedreht. Eine Kaution wird nur einmal fällig.

ja ist rechtens. Bedenke, dass wenn du bei einem Auszug keinen "größeren Schaden" in der Wohnung angerichtet hast, du die Kaution wieder zurückbekommst. Aber Ja, es ist sein Recht Kaution zu verlagen.
Er darf die Kaution verlangen, schließlich könntet Ihr morgen schon die Einrichtung beschädigen und auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Die Kaution ist die Sicherstellung dafür.
Indiskutabel ist aber, dass Du ein Bankkonto für den Vermieter eröffnen sollst. Das muss er schon selber machen. Außerdem nimmt man da ein Sparbuch. Die Zinsen stehen Dir/Euch zu, weil es Dein/Euer Geld ist. Die Kosten für das spätere Schließen des Sparbuchs, wenn ihr wieder auszieht, müsste meiner Meinung nach der Vermieter tragen (zumindest müsste er aber die Bank suchen, die am wenigsten oder gar nichts für die Schließung verlangt).
Bei einem Girokonto fallen ja ständig Kontoführungsspesen an. Die musst Du nicht akzeptieren, wenn Du mit einem Sparbuch/Sparkarte ohne diese auskommen könntest.
schwesternicola am 19. August 2008 14:48 Das ist nicht ganz richtig: Ein Sparbuch mit Vollmacht für die Kaution anzulegen ist gang und gäbe. Da wird das Sparbuch auf den Namen des Eröffners (des Mieters) angelegt & eine Vollmacht für den Vermieter ausgestellt, dem das Sparbuch auch übergeben wird. Beim Auszug bekommt man das Sparbuch (incl Zinsen) dann ganz einfach zurück - das geht meist auch schneller als bis zu 6 Monate auf die Rücküberweisung der Kaution zu warten.
Stimmt, aber was ist denn nun nicht ganz richtig an meiner Feststellung, dass man diese Form einem teureren (weil spesenbehafteten) Girokonto vorziehen soll?
schwesternicola am 19. August 2008 15:01 Ein Girokonto stand doch gar nicht zur Diskussion. Davon war in der Frage nicht die Rede, sondern von einem Mietkautionsbuch.
In der Frage nicht, aber ich habe darauf hingewiesen, weil die Kautionssache beim ersten Mietvertrag vielleicht gescheitert ist, weil missbraun bei der Bank ein Konto und nicht ein Sparbuch eröffnen wollte. Streichen wir also Deine Einleitung ("Das ist nicht ganz richtig") :-))
schwesternicola am 20. August 2008 13:43 "Ich sollte ein Mietkautionsbuch bei der Bank eröffnen."
Wer Lesen kann, ist klar im Vorteil. Und wer kritikfähig ist, auch. Schönen Tag noch.
Schön, dass Du mit der Streichung Deiner Einleitung einverstanden bist und damit Deine Kritikfähigkeit unter Beweis stellst.
Ich verstehe nicht: Hast Du im ersten Mietvertrag, der nur mit Dir abgeschlossen wurde, die Kaution bezahlt bzw. angelegt? Du schreibst, Du hättest Papiere benötigt, vom Vermieter aber nicht erhalten. Hast Du dann trotzdem etwas bezahlt?
missbraun am 19. August 2008 15:06 nein, im ersten Mietvertrag wollte ich sie anlegen aber laut Bank hätte dazu Kopien vom Personalausweis des Vermieters und seiner Frau gebraucht.Die ich nie erhalten habe, irgendwie hat sich dann alles im Sand verlaufen. Und heute ist meine Finanziele Situation total schlecht
Danke für die Antwort. Ich versuche auch Deine Antworten auf die Äußerungen der anderen auf GF zu berücksichtigen. Mir scheint dann, dass Du es gerne sehen würdest, wenn der Vermieter wie damals auf die neue Kautionsforderung vergißt. Du führst auch Gründe an. Nur... ich glaube, rechtlich haben diese Gründe nichts mit der Kautionsforderung zu tun, so dass Du - wenn es hart auf hart geht und vor Gericht - die Wohnung verlieren wirst. Mir scheint, Dein Vermieter dürfte aber mit sich reden lassen, weil er den Entfall der damaligen Kaution so lange stillschweigend geduldet hat. Daher mein Rat: Suche das Gespräch mit ihm, oder versuche es so hin zu bekommen, wie beim letzten Mal. Schlimmstenfalls musst Du mit Räumung und Vertragsauflösung vor Gericht rechnen.

Der Vertrag ändert sich und so mit hat dein Vermieter das Recht auf die KAution, die du in 3 Raten zahlen kannst. Generell muß wenn dein Vermieter dir nicht die Unterlagen geben möchte mit dir zusammen zur Bank, die Kaution in Bar o. Überweisen würde ich nie tun, da er an das Geld auf den Kautionssparbuch nicht ohne deine Einwilligung ran kommt
schwesternicola am 19. August 2008 14:56 ...die Einwilligung gibt man schon vorab beim Anlegen des Sparbuchs als Vollmacht für den Vermieter. D.h.: Sparbuch läuft aus Mieter-Namen, Vermieter hat Vollmacht zum Abheben oder Auflösen. Sollte der Vermieter dies tun, wird der Kontoinhaber = Mieter von der Bank informiert.
Die Kaution wäre auch berechtigt, wenn sich der Vertrag nicht geändert hätte.
Dein Vermieter scheint ein gutmütiger Mensch zu sein, sonst hätte er wohl viel hartnäckiger hinter die Zahlung Deiner Kaution nachgefaßt. Also würde ich jetzt der Forderung nachkommen und den Kautionsbetrag anlegen. Als kleines Trostpflaster: Schaut mal unter www.mietersparstrumpf24.de - dort erhaltet Ihr 6,35% Zinsen für Eure Mietkaution, habt am Ende also noch eine vernünftige Rendite. Der Vermieter muss jedoch einverstanden sein - müßt Ihr also vorher mit ihm absprechen! Viel Erfolg - pretzi100
missbraun am 20. August 2008 18:24 Danke für deinen guten Tip
Ja ich verstehe schon das ich Kaution anlegen hätte müssen. Aber ich renne doch dem Vermieter nicht nach oder?
Mal abgesehen davon das ich nicht verstehe wozu du die ausweiskopien gebraucht hast, wir haben ein stinknormales Sparbuch angelegt das wir unserem Vermieter ausgehändigt haben - solltest du dem vermieter schon "nachrennen", oder zumindest mal nachfragen, schließlich hat jede Partei ihre Pflichten zu erfüllen.
Die Bank hat Kopien vom Personalausweis des Vermieters und seiner Frau verlangt. Vielleicht hat missbraun nach einem Girokonto gefragt und nicht nach einem Sparbuch.
Klar habe ich bei der Bank gesagt das ich ein Mietkautionsbüchen anlegen muss.