Hallo, ich habe mich bei einer Flirtbörse im Internet angemeldet, dann habe ich am 10.08.2008 zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft angemeldet. Da mir das aber alles nicht zugesagt hat, habe ich am 10.08.2008 und am 23.08.2008 eine E-Mail an den Support geschickt, das Sie mich bitte löschen möchten. Nun bekomme ich Post von den Rechtsanwälten, ich sollte den Betrag für die Mitgliedschaft überweisen. Aber laut den AGB´s kann ich die Mitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, per Fax, E-Mail oder Brief widerrufen.
Was kann ich jetzt machen? Die Anwälte behaupten sie sind im Recht.
im prinzip haben sie ja auch recht denn die mitgliedschft kannst du zwar wiederrufen aber bezahlen musst du ja trotzdem
Quatsch! Was ist das denn für eine Argumentation?
Maximus40 am 19. November 2008 14:31 Aber dann nur für die 2 Wochen!
Maximus40 am 19. November 2008 14:32 Quatsch! Er hat ja noch am selben Tag widerrufen!
Blödsinn.
Dann schreib den Anwälten, dass du innerhalb der Frist von 14 Tagen gekündigt hast und sie dich nicht weiter belästigen sollen.
Dann werde ich das mal machen, habe die E-Mails ja auch noch gespeichert, somit kann ich das ja beweisen.
Danke für eure Antworten.

naja wenn da steht du kannst nach 2 wochen kündigen dann wirst wohl DU im recht sein da könn die auch nichts machen .....ja ja im internet sollte man bei den kostenlosen sachen bleiben gibt doch eh gengend

Dir auch einen Anwalt nehmen der Dir zu Deinem Recht verhilft.
Weist du, was das kostet? Da wäre es weitaus billiger, den verlangten Beitrag zu zahlen.
Nellina am 19. November 2008 14:38 Deine Kosten muss ja sowieso die Gegenpartei uebernehmen wenn sie im Unrecht sind. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung
Muss die Gegenpartei ganz und gar nicht übernehmen, es sei denn nach einem verlorenen zivilen Klageverfahren vor Gericht (Ausnahme: Arbeitssachen). Es zahlt ansonsten der Mandant. Ob der Fragesteller eine Rechtsschutzversicherung hat, wissen wir nicht, und es ist auch nicht bekannt, ob eine vorhandene Rechtschutzversicherung überhaupt Deckungszusage erteilen würde.

Wenn es so ist und der Widerruf per Email gestattet ist, brauchst du nicht viel zu machen. Email aufbewahren und erstmal nicht auf die Post reagieren.
Die Schreiben ignorieren. Screenshots der ABGs anfertigen und aufbewahren.
Mariposa68 am 19. November 2008 14:30 Naja, so einfach ist das nicht. Er wußte ja, das es kostenpflichtig ist. Hauptsache die Mail von der Kündigung ist noch da.
Ignorieren? Da ist das DÜMMSTE, was er machen könnte. Sehr schlechter Ratschlag.
dosengabel am 19. November 2008 14:37 Warum ist es das Dümmste???
Weil dann irgendwann ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattert, der rechtskräftig wird, wenn man weiterhin Ignoranz übt. Das Nächste ist dann der Besuch des Gerichtsvollziehers, der sich nicht im Geringsten für Screenshots oder AGB's interessiert, sondern Geld will.
Wie begründen die das denn bzw was entgegen die wenn Du denen sagst dass du von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hast?

Auf keinen Fall ignorieren!!! Wenn du die Schreiben ignorierst wird die Forderung nach einiger Zeit rechtswirksam. Egal ob du überhaupt jemals dort angemeldet warst oder nicht.
Vor den Anwaltsschreiben kommen aber doch normalerweise noch Rechnungen bzw. Mahnungen...hast du die etwa auch schon ignoriert???
Ich habe die Schreiben von der Firma und von den Anwälten von vornherein nicht ignoriert, sondern immer und immer wieder per E-Mail drauf hingewiesen, das ich zweimal per E-Mail widerrufen habe.
Danke, so werde ich das machen.

Druck das Mail aus und schick es mit einem Begleitschreiben, dass du nicht zahlst, da du fristgerecht gekündigt hast, per EINSCHREIBER retour! Nicht einzahlen, klingt ein wenig nach einer Abzockfirma! Hab von Easyhomespace 3 mahnungen erhalten, nach dem ich nicht reagiert habe, war dann endlich Ruhe!
Mariposa68 am 19. November 2008 14:32 Nach Abzocke sieht mir das aber nicht aus.
Casper2005, du musst schon antworten, wenn wir dich was fragen
http://www.flirt-fever.de/
Und du hast diesen Anmeldeservice genutzt?
Aber hier:
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax
Wenn du per Mail gekündigt hast, wirst du zahlen müssen.
Ganz unten stehts (unter 11), aber da steht noch was: Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die Prebyte Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
Ich les daraus, dass du per Post oder Fax kündigen musst. HALT - falsch, unten stehts "per Email"
Aber erst weiter unten. Oben leider nicht. Ja man wird nicht so wirklich schlau daraus.
Aber wenn ich mich am 10.08 anmelde und dann zweimal innerhalb von 14Tagen ne E-Mail da hin schicke,das die mich bitte wieder löschen sollen, dann liegt das innerhalb von der Widerrufsfrist (Punkt 11) der 14 tage und per E-mail habe ich es geschickt, so wie das da steht.
Hast du nur geschrieben: Bitte löschen sie mich.