gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist das rechtens was die machen?

gefragt von Casper2005Casper2005 am 19.11.2008 um 14:27 Uhr

Hallo, ich habe mich bei einer Flirtbörse im Internet angemeldet, dann habe ich am 10.08.2008 zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft angemeldet. Da mir das aber alles nicht zugesagt hat, habe ich am 10.08.2008 und am 23.08.2008 eine E-Mail an den Support geschickt, das Sie mich bitte löschen möchten. Nun bekomme ich Post von den Rechtsanwälten, ich sollte den Betrag für die Mitgliedschaft überweisen. Aber laut den AGB´s kann ich die Mitgliedschaft innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, per Fax, E-Mail oder Brief widerrufen.

Was kann ich jetzt machen? Die Anwälte behaupten sie sind im Recht.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.229 widerruf x 144 flirtboerse x 3

Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 19. November 2008 14:28
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Schick doch mal den link.
Erstmal ignorieren.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. November 2008 14:34

Casper2005, du musst schon antworten, wenn wir dich was fragen

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 19. November 2008 14:38
Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. November 2008 14:41

Und du hast diesen Anmeldeservice genutzt?
Aber hier:
3.8. Die Kündigung, die Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung des Nutzers enthalten muss (Name, Vorname, Anschrift, Benutzername, bei Prebyte registrierte Emailadresse, Unterschrift) ist schriftlich per Post oder Fax
Wenn du per Mail gekündigt hast, wirst du zahlen müssen.

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. November 2008 14:43

Ganz unten stehts (unter 11), aber da steht noch was: Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn die Prebyte Media GmbH mit der Ausführung der Leistungen mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat, oder der Nutzer diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. November 2008 14:41

Ich les daraus, dass du per Post oder Fax kündigen musst. HALT - falsch, unten stehts "per Email"

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. November 2008 14:47

Aber erst weiter unten. Oben leider nicht. Ja man wird nicht so wirklich schlau daraus.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 19. November 2008 14:50

Aber wenn ich mich am 10.08 anmelde und dann zweimal innerhalb von 14Tagen ne E-Mail da hin schicke,das die mich bitte wieder löschen sollen, dann liegt das innerhalb von der Widerrufsfrist (Punkt 11) der 14 tage und per E-mail habe ich es geschickt, so wie das da steht.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. November 2008 15:00

Hast du nur geschrieben: Bitte löschen sie mich.


anonym
beantwortet von sphinxx87 am 19. November 2008 14:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

im prinzip haben sie ja auch recht denn die mitgliedschft kannst du zwar wiederrufen aber bezahlen musst du ja trotzdem

Kommentar von Regenmacher am 19. November 2008 14:31

Quatsch! Was ist das denn für eine Argumentation?

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 19. November 2008 14:31

Aber dann nur für die 2 Wochen!

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 19. November 2008 14:32

Quatsch! Er hat ja noch am selben Tag widerrufen!

Kommentar von Saarland60 am 19. November 2008 14:36

Blödsinn.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. November 2008 14:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann schreib den Anwälten, dass du innerhalb der Frist von 14 Tagen gekündigt hast und sie dich nicht weiter belästigen sollen.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 19. November 2008 14:39

Dann werde ich das mal machen, habe die E-Mails ja auch noch gespeichert, somit kann ich das ja beweisen.

Danke für eure Antworten.


zickenalarm86
beantwortet von zickenalarm86 am 19. November 2008 14:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja wenn da steht du kannst nach 2 wochen kündigen dann wirst wohl DU im recht sein da könn die auch nichts machen .....ja ja im internet sollte man bei den kostenlosen sachen bleiben gibt doch eh gengend


Nellina
beantwortet von Nellina am 19. November 2008 14:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dir auch einen Anwalt nehmen der Dir zu Deinem Recht verhilft.

Kommentar von Saarland60 am 19. November 2008 14:36

Weist du, was das kostet? Da wäre es weitaus billiger, den verlangten Beitrag zu zahlen.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 19. November 2008 14:38

Deine Kosten muss ja sowieso die Gegenpartei uebernehmen wenn sie im Unrecht sind. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung

Kommentar von Saarland60 am 19. November 2008 14:46

Muss die Gegenpartei ganz und gar nicht übernehmen, es sei denn nach einem verlorenen zivilen Klageverfahren vor Gericht (Ausnahme: Arbeitssachen). Es zahlt ansonsten der Mandant. Ob der Fragesteller eine Rechtsschutzversicherung hat, wissen wir nicht, und es ist auch nicht bekannt, ob eine vorhandene Rechtschutzversicherung überhaupt Deckungszusage erteilen würde.


dosengabel
beantwortet von dosengabel am 19. November 2008 14:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es so ist und der Widerruf per Email gestattet ist, brauchst du nicht viel zu machen. Email aufbewahren und erstmal nicht auf die Post reagieren.


anonym
beantwortet von allesist am 19. November 2008 14:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Schreiben ignorieren. Screenshots der ABGs anfertigen und aufbewahren.

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. November 2008 14:30

Naja, so einfach ist das nicht. Er wußte ja, das es kostenpflichtig ist. Hauptsache die Mail von der Kündigung ist noch da.

Kommentar von Saarland60 am 19. November 2008 14:35

Ignorieren? Da ist das DÜMMSTE, was er machen könnte. Sehr schlechter Ratschlag.

Kommentar von 28efe57da4df1292e4558b6e3a6476easmalldosengabel am 19. November 2008 14:37

Warum ist es das Dümmste???

Kommentar von Saarland60 am 19. November 2008 19:50

Weil dann irgendwann ein Vollstreckungsbescheid ins Haus flattert, der rechtskräftig wird, wenn man weiterhin Ignoranz übt. Das Nächste ist dann der Besuch des Gerichtsvollziehers, der sich nicht im Geringsten für Screenshots oder AGB's interessiert, sondern Geld will.


anonym
beantwortet von ananasie am 19. November 2008 14:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nimm dir n anwalt und verweise auf die agb.


anonym
beantwortet von MarianneW am 19. November 2008 14:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie begründen die das denn bzw was entgegen die wenn Du denen sagst dass du von deinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht hast?


Buergilektriker
beantwortet von Buergilektriker am 19. November 2008 14:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf keinen Fall ignorieren!!! Wenn du die Schreiben ignorierst wird die Forderung nach einiger Zeit rechtswirksam. Egal ob du überhaupt jemals dort angemeldet warst oder nicht.

Vor den Anwaltsschreiben kommen aber doch normalerweise noch Rechnungen bzw. Mahnungen...hast du die etwa auch schon ignoriert???

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 19. November 2008 14:53

Ich habe die Schreiben von der Firma und von den Anwälten von vornherein nicht ignoriert, sondern immer und immer wieder per E-Mail drauf hingewiesen, das ich zweimal per E-Mail widerrufen habe.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. November 2008 14:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
  1. Anwälte behaupten das immer.
  2. Eine Kündigung spricht man immer - egal in welchem Zusammenhang - schriftlich per Einschreiben aus, wobei man von dieser Kündigung immer eine Kopie für sich behält.
  3. E-Mails sind nicht rechtssicher.
  4. Kann der Wunsch nach einer "Löschung" als Widerruf respektive Kündigung verstanden werden? Das wird wohl mit "Ja" zu beantworten sein, wobei man bei einem Widerruf widerruft, nicht löscht! Das sollte auch so da stehen.
  5. Du darfst dich auf keinen Fall tot stellen, denn dann wirds teuer.
  6. Du schreibst den Anwälten einen Brief per Einschreiben (KEINE E-Mail diesmal!), weist auf die AGB's des Anbieters und die dort genannte Widerrufsfrist hin, legst einen Ausdruck deiner beiden E-Mails bei und bekräftigst im Übrigen deinen form- und fristgerechten Widerruf und weist du Forderung zurück.
  7. Sind die Anwälte immer noch anderer Ansicht, gehst du mit dem ganzen Vorgang zu einer Verbraucherschutzzentrale.
Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 19. November 2008 14:52

Danke, so werde ich das machen.


Babsi1985
beantwortet von Babsi1985 am 19. November 2008 14:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Druck das Mail aus und schick es mit einem Begleitschreiben, dass du nicht zahlst, da du fristgerecht gekündigt hast, per EINSCHREIBER retour! Nicht einzahlen, klingt ein wenig nach einer Abzockfirma! Hab von Easyhomespace 3 mahnungen erhalten, nach dem ich nicht reagiert habe, war dann endlich Ruhe!

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 19. November 2008 14:32

Nach Abzocke sieht mir das aber nicht aus.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 19. November 2008 14:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit welcher Begründung behaupten die das denn?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.