gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

ist das rechtens mir den führerschein zu entziehen ohne ein fahrzeug zu führen?

gefragt von Torty am 23.07.2008 um 11:17 Uhr

Hy, ich war im jahre 2005 noch im besitz eines güldigen Führerschein der klasse 3. damals war ich zu fuß auf dem nachhause weg (nachts um 2uhr) kamm in eine polizei kontrolle. nach einer durch suchung an mir fanden sie in kleine menge BTM. ich hatte zur der zeit kein fahrzeug. habe mich leider schleifen lassen und kamm erst seit einem jahr zur besinnung, bin auch seid ca. einem Jahr "Clean" und bin sehr froh darüber. und möchte den führerschein nun jtzt wieder erlangen. könnt ihr mir dazu irgendwas dazu schreiben? oder auch für die weitere zukunft ein paar tipps geben? Danke schon im vorraus.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (15952)
fuehrerschein (601)
wiedererteilung (1)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anonym
beantwortet von Rolfe am 23. Juli 2008 11:20
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich gehe mal davon aus, dass dir der Führerschein von der Verwaltungsbehörde (Fahrlerlaubnisbehörde) entzogen wurde. Ohne MPU wirst du ihn nicht wiederbekommen - dort musst du auch nachweisen, dass du wirklich clean bist.


Haaza
beantwortet von Haaza am 23. Juli 2008 11:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Na dann musst Du noch etwas genauer beschreiben, was da abgegangen ist...

Den Führerschein hat man Dir doch sicherlich nur für eine bestimmte Zeit entzogen ( WENN das der erste Vorfall mit BTM war)...

Dann müsstest Du ihn doch nur kurzfristig abgegeben haben und danach wiederbekommen haben...

Alles andere würde bedeuten, dass Du schon öfters ( wiederholt) auffällig geworden bist...

Dan hast du die güldige Arschkarte und musst zur MPU, oder / und den Lappen neu machen...

Was haben sie Dir denn damals geschrieben???

War es wirklich der erste und einzige Verstoß???

konkretisiere Deine Frage bitte noch etwas...


gri1su
beantwortet von gri1su am 23. Juli 2008 11:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um Deine Frage zu beantworten: Ja, es war rechtens. Fussgänger sind genau so Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer. Für sie gelten gleiche Regeln, Rechte und Pflichten. Und auch als Fussgänger wirst Du für Verfehlungen im Strassenverkehr bestraft.


HassovonBrenner
beantwortet von HassovonBrenner am 31. August 2008 05:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist selten, aber möglich


abibremer
beantwortet von abibremer am 21. Oktober 2008 11:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

alles was hier geschrieben werden kann ist überflüssig: setze dich mit deinem zuständigen straßenverkehrsamt (führerscheinstelle) in verbindung, die sagen dir ganz konkret, was du tun mußt alles andere ist spekulation und bringt überhaupt nix Die sagen wo es lang geht für dich viel erfolg und bleibe "clean"





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.