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Ist das Reaktivieren eines Hausbrunnens genehmigungspflichtig?

gefragt von holzhaeusler am 01.01.2007 um 21:47 Uhr

Das Grundwasser hat sich durch Kanalarbeiten abgesenkt, so dass der Brunnen kein Wasser mehr führt. Muss ich eine Genehmigung einholen, um den Brunnen tiefer zu bohren? - Für eine Neuanlage ist m.W. eine Genehmigung notwendig.


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. Januar 2007 17:09
2x
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Grundsätzlich hat Igor recht.

Allerdings macht es einen Unterschied, ob in der Gemeinde eine Kanalisation verlegt ist und ev. eine zentrale Wasserversorgung mit "Anschlusspflicht" oder ob das Haus noch eine eigene Sickergrube o.ä. hat.

Bei der "Sickergrube" und ohne Wasserversorgung von aussen darf der Brunnen auch tiefer gebohrt werden, die Wasserqualität muss aber regelmässig überprüft werden - das gilt auch ohne die weitere Bohrung.

In allen anderen Fällen darf das Brunnenwasser NICHT in die häuslichen Wasserleitungen gelangen, der Brunnen also nicht mit der Wasserversorgung verbunden sein.

Ein Grund dafür ist, dass sonst unter bestimmten Randbedingungen Brunnenwasser "rückwärts" in das allgemeine Leitungssystem der Gemeinde gelangen könnte.

Besonders wichtig - aus Sicht der Gemeinde - ist aber, dass aus der Menge des verbrauchten Wassers auch die Menge des (kostenpflichtigen) Abwassers errechnet wird.

Wenn hier also auch Brunnenwasser verbraucht würde, dann bekäme die Gemeinde zu wenig Geld für Abwasser und da die Kosten dafür heute ja meist höher sind als die für das Trinkwasser, entginge der Gemeinde VIEL GELD - und das will sie natürlich überhaupt nicht!


igormil
beantwortet von igormil am 2. Januar 2007 00:53
1x
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Wenn er schon vorhande ist,brauchst du keine Genehmigung. Du darfst aber das Brunnenwasser nicht für den Haushalt ver-wenden.Garten giessen,Garage ausspritzen usw,kein Problem

Gruß, Igor Myroshnichenko

http://mil.blogg.de




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