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Ist das private Telefonieren mit dem Dienst-Handy gleich ein Kündigungsgrund?

gefragt von jojo77 am 28.01.2008 um 22:53 Uhr

Darf ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser gelegentlich!! das Diensthandy für private Zwecke nutzt?


Reply


anonym
beantwortet von benutzer27 am 28. Januar 2008 23:00
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tja, kommt wohl erstens darauf an, was gelegentlich ist (einmal täglich, wöchentlich, monatlich oder doch eher stündlich)? und zweitens wie ihm das Diensthandy übergeben wurde (wurde eine Privatnutzung ausdrücklich ausgeschlossen, wurde eine explizite Privatnutzung erlaubt)? Um welche privaten Gespräche geht es (0900er Nummer dürften genau so schwer zu verargumentieren sein wie 0137er, allerdings glaube ich nicht, dass sich ein AG wegen eines Ortsgespräches aufregt)?

Auf alle Fälle muss vor einer Kündigung eine Abmahnung erfolgen, wo auf das Fehlverhalten des AN hingewiesen wird. Erfolgte so eine bereits, dann sollte man tunlichst jegliche Art von Privatgesprächen (auch die, wo man nur mal kurz zu Hause anruft um zu sagen, dass es später wird) vermeiden. Bei manchen Gesprächen (siehe letztes Beispiel) ist sogar der Gesetzgeber der Meinung, dass es dienstlich veranlasst ist (weil ja schließlich der AG meist derjenige ist, der den AN lange auf der Arbeit festhält).

Für näheres müsste man die Umstände kennen.

Kommentar von Ef198f31216ba34e91b91b0704d593d2smallMarvello am 28. Januar 2008 23:03

sauber erklärt!

Kommentar von benutzer27 am 28. Januar 2008 23:08

was mir noch einfällt, falls du betroffen sein solltest: Gibt es Regeln bzgl. des Datenschutzes in deinem Betrieb (bei deinem Arbeitgeber (AG))? Falls ja, dann lies dir diese mal durch. Speziell in größeren Firmen gibt es das immer und dort sind (sofern z.B. ein Betriebsrat vorhanden ist), die Kontrollrechte des AG aufgeführt. Eine einfache Kontrolle anhand eines Einzelverbindungsnachweises und daraus abgeleiteter Personalmaßnahmen ist meistens gar nicht zulässig ;)

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 29. Januar 2008 01:25

Nein, eine Abmahnung ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.


anonym
beantwortet von tigeroli am 28. Januar 2008 23:04
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Wenn die Kosten für das Handy die Firma trägt, braucht es keine spezielle Vereinbarung. Dann ist es auch nur für Dienstgespräche. - Wirst Du abgemahnt, hast Du Glück. Wirst Du gekündigt und klagst dagegen, kannst du auch Glück haben, aber eben auch Pech und die Kündigung ist wirksam.

Beide Fälle hat es in jüngster Rechtsprechung gegeben. Im negativen Fall war es so, dass bereits andere Mitarbeiter mit der Kündigung getroffen hatte. Das Gericht argumentierte, dass der Mitarbeiter hätte wissen müssen, dass es ihn auch treffen kann.


tradaix
beantwortet von tradaix am 28. Januar 2008 23:07
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Privat ist privat. Ob (Handy-)Telefonate, Faxe, Fotokopien bishin zu Büromaterial (Kugelschreiber, Büroklammern uvm.). Wichtig ist Dein Vertrag. Einer Kündigung ist eine Abmahnung voraussetzend.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 29. Januar 2008 01:24
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Ja. Die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist auch ohne vorherige Abmahnung als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geeignet.


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. Januar 2008 22:55
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Wenn es von vornherein verboten war, wahrscheinlich ja.





kraudischen
beantwortet von kraudischen am 28. Januar 2008 23:02
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Was steht in Deinem Vertrag? Hat Dein Arbeitgeber sich vorher dazu geäußert? Ich kenne da alls, von "kannste ruhig mit telefonieren aber fass Dich kurz" bis "ist strickt verboten". Aber eine Kündigung ist, wenn es das erst mal war und geringfügig ist, übertrieben. Bist Du in der Gewerkschaft? L.G.


anonym
beantwortet von rama6 am 29. Januar 2008 07:01
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Ja,das Begründet eine sofortige Fristlose Entlassung.Der AN hat den AG Bestohlen.Der Datenschutz kommt hier nicht zur Geltung,im Gegenteil,die Einzelauflistung der Daten bei der Abrechnung überführen den Nutzer des Handys als Dieb.Der AG unterliegt sich doch nicht dem Datenschutz!

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 29. Januar 2008 11:02

klingt gut und schön, gilt aber nur bei explizitem Ausschluss von privaten Telefonaten mit Diensttelefon und in besonders krassen Fällen, wenn z.B. deine Frau leider nur auf deutschem Handy in China erreichbar ist, und du ohne Schwierigkeiten schon mit ner halben Stunde Telefonat 90 EUR Rechnungsbetrag verursachst. Der Betrag ist das eine - ein netter Arbeitgeber wird den Betrag einfach zurückfordern und abmahnen, die verlorene Arbeitszeit das andere.

Deshalb ist es für einen Arbeitgeber immer sinnvoll, klipp und klare Anweisungen zu geben, ob und in welchem Umfang privates Telefonieren mit dem Diensttelefon (unabhängig ob mit Handy oder Festnetzapparat) erlaubt ist.

Kommentar von rama6 am 29. Januar 2008 13:45

Êin Diensttelefon ist ein Diensttelefon und kein Halbes Telefon.Beim Überlassen des Dienstelefon an den AN hat dieser es nur zur Nutzung von Dienstgesprächen zu Benutzen.Privatgespräche sind nur Erlaubt,wen ein Vertrag,Schriftlich,mit Kostenübernahme der Privatgespräche vorliegt.Alles andere ist Falschinformation.Der AG braucht bei der Übergabe des Diensttelefon keine Erklärung über die Nutzung abgeben,er Überreicht ein Diensttelefon.


thehop
beantwortet von thehop am 29. Januar 2008 14:53
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Eine Kündigung (nicht Entlassung) durch den Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer) ist auch ohne Begründung möglich.


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