Darf ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser gelegentlich!! das Diensthandy für private Zwecke nutzt?
tja, kommt wohl erstens darauf an, was gelegentlich ist (einmal täglich, wöchentlich, monatlich oder doch eher stündlich)? und zweitens wie ihm das Diensthandy übergeben wurde (wurde eine Privatnutzung ausdrücklich ausgeschlossen, wurde eine explizite Privatnutzung erlaubt)? Um welche privaten Gespräche geht es (0900er Nummer dürften genau so schwer zu verargumentieren sein wie 0137er, allerdings glaube ich nicht, dass sich ein AG wegen eines Ortsgespräches aufregt)?
Auf alle Fälle muss vor einer Kündigung eine Abmahnung erfolgen, wo auf das Fehlverhalten des AN hingewiesen wird. Erfolgte so eine bereits, dann sollte man tunlichst jegliche Art von Privatgesprächen (auch die, wo man nur mal kurz zu Hause anruft um zu sagen, dass es später wird) vermeiden. Bei manchen Gesprächen (siehe letztes Beispiel) ist sogar der Gesetzgeber der Meinung, dass es dienstlich veranlasst ist (weil ja schließlich der AG meist derjenige ist, der den AN lange auf der Arbeit festhält).
Für näheres müsste man die Umstände kennen.
Wenn die Kosten für das Handy die Firma trägt, braucht es keine spezielle Vereinbarung. Dann ist es auch nur für Dienstgespräche. - Wirst Du abgemahnt, hast Du Glück. Wirst Du gekündigt und klagst dagegen, kannst du auch Glück haben, aber eben auch Pech und die Kündigung ist wirksam.
Beide Fälle hat es in jüngster Rechtsprechung gegeben. Im negativen Fall war es so, dass bereits andere Mitarbeiter mit der Kündigung getroffen hatte. Das Gericht argumentierte, dass der Mitarbeiter hätte wissen müssen, dass es ihn auch treffen kann.

Privat ist privat. Ob (Handy-)Telefonate, Faxe, Fotokopien bishin zu Büromaterial (Kugelschreiber, Büroklammern uvm.). Wichtig ist Dein Vertrag. Einer Kündigung ist eine Abmahnung voraussetzend.

Ja. Die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers ist auch ohne vorherige Abmahnung als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung geeignet.

Wenn es von vornherein verboten war, wahrscheinlich ja.
Was steht in Deinem Vertrag? Hat Dein Arbeitgeber sich vorher dazu geäußert? Ich kenne da alls, von "kannste ruhig mit telefonieren aber fass Dich kurz" bis "ist strickt verboten". Aber eine Kündigung ist, wenn es das erst mal war und geringfügig ist, übertrieben. Bist Du in der Gewerkschaft? L.G.
Ja,das Begründet eine sofortige Fristlose Entlassung.Der AN hat den AG Bestohlen.Der Datenschutz kommt hier nicht zur Geltung,im Gegenteil,die Einzelauflistung der Daten bei der Abrechnung überführen den Nutzer des Handys als Dieb.Der AG unterliegt sich doch nicht dem Datenschutz!
klingt gut und schön, gilt aber nur bei explizitem Ausschluss von privaten Telefonaten mit Diensttelefon und in besonders krassen Fällen, wenn z.B. deine Frau leider nur auf deutschem Handy in China erreichbar ist, und du ohne Schwierigkeiten schon mit ner halben Stunde Telefonat 90 EUR Rechnungsbetrag verursachst. Der Betrag ist das eine - ein netter Arbeitgeber wird den Betrag einfach zurückfordern und abmahnen, die verlorene Arbeitszeit das andere.
Deshalb ist es für einen Arbeitgeber immer sinnvoll, klipp und klare Anweisungen zu geben, ob und in welchem Umfang privates Telefonieren mit dem Diensttelefon (unabhängig ob mit Handy oder Festnetzapparat) erlaubt ist.
Êin Diensttelefon ist ein Diensttelefon und kein Halbes Telefon.Beim Überlassen des Dienstelefon an den AN hat dieser es nur zur Nutzung von Dienstgesprächen zu Benutzen.Privatgespräche sind nur Erlaubt,wen ein Vertrag,Schriftlich,mit Kostenübernahme der Privatgespräche vorliegt.Alles andere ist Falschinformation.Der AG braucht bei der Übergabe des Diensttelefon keine Erklärung über die Nutzung abgeben,er Überreicht ein Diensttelefon.

Eine Kündigung (nicht Entlassung) durch den Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer) ist auch ohne Begründung möglich.
sauber erklärt!
was mir noch einfällt, falls du betroffen sein solltest: Gibt es Regeln bzgl. des Datenschutzes in deinem Betrieb (bei deinem Arbeitgeber (AG))? Falls ja, dann lies dir diese mal durch. Speziell in größeren Firmen gibt es das immer und dort sind (sofern z.B. ein Betriebsrat vorhanden ist), die Kontrollrechte des AG aufgeführt. Eine einfache Kontrolle anhand eines Einzelverbindungsnachweises und daraus abgeleiteter Personalmaßnahmen ist meistens gar nicht zulässig ;)
Nein, eine Abmahnung ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich.