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Ist das ok ?

gefragt von Angela2305Angela2305 am 25.02.2008 um 12:05 Uhr

Meine Freundin bekommt von ihrem Mann Unterhalt für 2 Kinder. Davon wird aber ein Betrag abgezogen, weil die Kinder im Monat ca. 1 Woche bei ihrem Vater sind, und nicht von der Mutter verköstigt werden. Ist das korrekt so ?


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DrLove
beantwortet von DrLove am 25. Februar 2008 12:07
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natürlich, oder soll der vater in dieser woche doppelt bezahlen?

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 25. Februar 2008 12:30

Sorry, aber das ist NICHT RICHTIG, oder nicht realisierbares Wunschdenken....LG

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 25. Februar 2008 12:33

ja klar, wir dürfen unterhalt bezahlen, fallen in steuerklasse eins zurück, haben selbst fast nix zum leben, aber die frauen kriegen den hals nicht voll!

Kommentar von Simple_avatar10smallkuntzkids am 25. Februar 2008 12:45

Bitte?! Der Unterhalt dient doch nicht (nur) der Semmel am Morgen?! Er soll anteilige Finanzierung der Kleidung, Wohnung, Nebenkosten, kulturellen Veranstaltungen, Beitragszahlungen usw. abdecken. Und die fallen in voller Höhe an -- EGAL, ob das Kind einige Tage im Monat beim Vater verbringt.

Unterhaltszahlungen an die Mutter sind von denen an die Kinder losgelöst.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 25. Februar 2008 12:52

Herr Dr. Die Welt ist ungerecht!!! Die Steuerklasse wird von Vater Staat festgelegt!!! Mal Hand aufs Herz, ist es nicht meistens so, daß derjenige, der die Kids hauptsächlich betreut nur Teilzeit arbeiten kann, wenn überhaupt....wer bitte schafft dafür den Ausgleich - Rente und so weiter ????? Jedes Ding hat meisten 2 Seiten. Habe selten gehört, das die Teilzeit-Papa´s oder Mama´s so ein Geschrei machen wie die Unterhaltspflichtigen Papas oder Mamas.....LG

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 25. Februar 2008 13:30

Wieso die Frauen ? Hier wird über Kindsunterhalt gesprochen !!

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 25. Februar 2008 19:09

@Angela2305: Ich meinte auch den Kindesunterhalt, weil wenn z.B. Mutter/Vater mit den Kids alleine ist, können Mutter/Vater auch selten einen Vollzeit-Job annehmen. Somit ist nicht nur der Unterhaltspflichtige durch Steuerklasse I benachteiligt, sondern auch der, der nur Teilzeit arbeiten kann, ergo braucht der betreuende Elternteil auch den vollen Kindesunterhalt. Wovon sollte er/sie sonst die allgemeinen Kosten bestreiten und die fallen bekanntlich Monat für Monat an, ob die Kids nun zu Hause sind oder mal auf Besuch!!! Und ich kenne keine Job`s wo dann, der sonst betreuende Elternteil mal ne Woche Vollzeit arbeiten kann!!! Und wenn dann die, die statt Vollzeit nur Teilzeit arbeiten konnten mal ins Rentenalter kommen au weia und dafür gibt´s dann keinen Ausgleich mehr!!! Oder???

Kommentar von tigeroli am 25. Februar 2008 13:32

Das wird er müssen. Der Unterhalt wird nicht nur berechnet und gezahlt nach dem, was die Kinder essen. Hier werden die Wohn- und Nebenkosten mit einkalkuliert. Der Gesetztgeber lässt eine Minimierung des Unterhalts nicht zu. Unser Großer hat seine beiden Kinder z. B. in den Sommermonaten 3 Monate hintereinander bei sich und zahlt für diese Zeit den vollen Unterhalt! Und vor Gericht ist er gescheitert! Soviel zur Stärkung der Rechte der Väter in diesem Land!!!

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 25. Februar 2008 13:33

klar ist die welt ungerecht!
man(n) reisst sich den ar.sch auf, kauft ne wohnung für die familie, damits das kind auch gut hat, man(n) bekommt probleme und frau haut mit kind ab!
man(n) steht mit allem allein da, steht finanziell schlechter da (Stkl1) und darf von der weniger gewordenen kohle auch noch unterhalt bezahlen! was bleibt übrig? ca. 200 euro, von denen man(n) dann "leben" darf....

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 25. Februar 2008 19:30

Siehste dich hat es evtl.so erwischt. Es gibt aber auch andere Fälle, da bricht der Papa seine Zelte ab, weil son süßes Püppchen seinen Weg kreuzt, die lästige Familie abschütteln aus den Augen aus dem Sinn. Das da noch Kinder sind die Hunger haben, oder auch einfach nur mal ihren Papa sehen wollen egal Hauptsache er ist die Verantwortung los!!! Die Welt ist ungerecht, aber am meisten für die Kids.....die jammern aber so gut wie gar nicht, weil sie das einfach nicht verstehen können, was um sie herum passiert.....


Skorpie
beantwortet von Skorpie am 25. Februar 2008 12:21
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Der Unterhalt berechnet sich ja nicht NUR aus der Verköstigung, sondern auch aus den "Nebenkosten", wie Miete usw. Wenn ich zwei Kinder habe, brauche ich auch dementsprechend Raum dafür. Ich kann dann ja auch nicht zum Vermieter sagen: meine Kinder sind aber nur 3 Wochen im Monat hier, also bezahle ich auch nur für 3 Wochen, also dementsprechend weniger.


miccy
beantwortet von miccy am 25. Februar 2008 12:08
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Ich find es ok,wenn beide Elternteile damit einverstanden sind.


Mani64
beantwortet von Mani64 am 25. Februar 2008 12:11
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So habe ich es noch nicht gehört. Der Unterhalt richtet sich ja nach dem Alter der Kinder und ist so bemessen dass er in einem gewissen Maß die Grundbedürfnisse mit abdecken hilft. Warum da dann etwas abgezogen wird, nur weil die Kinder 1x im Monat bei ihrem Vater sind ist mir unverständlich. Wären sie noch zusammen müsste der Kindsvater wesentlich tiefer in die Tasche greifen als er es bei dem Unterhalt tut. Geht mal auf das Jugendamt und laßt euch beraten. Ich glaube dass das nicht mit rechten Dingen zugeht. LG

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 25. Februar 2008 12:17

es geht aber mit rechten dingen zu, dass der vater bei der mutter kindesunterhalt für eine woche bezahlt, in der die kinder beim vater sind und in der er die kinder auf seine kosten verpflegt?
so ein unsinn!

Kommentar von Simple_avatar5smallMani64 am 25. Februar 2008 12:32

Der Unterhalt wurde sicher bei der Trennung festgelegt. Eine Frage: Wie ist es denn dann wenn die Kinder mal eine Woche bei den Großeltern sind. Wird dann der Unterhalt gekürzt und bekommen den denn dann die Großeltern? So habe ich es wirklich nicht gehört und weiß es auch nicht aus eigener Erfahrung. Auch ich bekomme Unterhalt für meinen Sohn. Und bitte sage jetzt nicht ich würde meinen Ex-Mann über den Tisch ziehen, denn dies wäre nun wirklich ein starkes Stück.

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 25. Februar 2008 12:41

habe ich nicht vor zu sagen, weiss ja nicht, wie es bei euch zugeht...

Kommentar von Simple_avatar5smallMani64 am 25. Februar 2008 12:52

Eine ganz neugierige Frage: Hast du selbst Kinder? Was mich sehr oft ärgert ist, dass sich Menschen, egal ob Frau oder Mann, sich ein Urteil erlauben wo sie aus eigener Erfahrung nicht mitreden können. Ich will und werde es nicht bestreiten, dass es Frauen gibt die es darauf anlegen ihren Ex in Punkto Kinder extrem bluten lassen. Doch bitte nicht den Großteil mit über diesen Kamm scheren. Mein Ex müsste seit langer Zeit mehr Unterhalt zahlen als er es tut (Junior ist 15). Doch ich verlange nicht das was Junior zusteht, sondern nehme das was ich kriege.

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 25. Februar 2008 13:32

DH, treffende Antwort

Kommentar von tigeroli am 25. Februar 2008 18:58

ist aber so!!!!

Kommentar von tigeroli am 25. Februar 2008 18:59

?


anjanni
beantwortet von anjanni am 25. Februar 2008 12:20
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Das ist in der Tat nicht so einfach zu beantworten.

Der Kindesunterhalt dient natürlich einerseits dem Unterhalt für die Kinder. Andererseits hat die Mutter ja auch dann laufende Kosten (Miete u.ä.), wenn die Kinder gerade nicht da sind.

Aus diesem Grund ist es wohl so, daß der Unterhalt auch dann voll fällig ist, wenn die Kinder beispielsweise in den Ferien den Vater besuchen oder mit ihm unterwegs sind.

Anders kann das aber sein, wenn die Kinder regelmäßig beim Vater wohnen (und dieser dann auch die entsprechenden laufenden Kosten hat). Da sollte man dann doch zusehen, daß man sich gütlich einigt.





auchmama
beantwortet von auchmama am 25. Februar 2008 12:28
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Einige Antworten sind aus dem Bauch heraus gegeben und NICHT korrekt. Der Unterhalt muß in der festgesetzten vollen Höhe an den gezahlt werden, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. In dem Fall an die Mutter. Da steigt doch keiner mehr durch 1 Schulheft du eins ich, rechter Schuh du, linker ich. Totaler Blodsinn.....LG


anonym
beantwortet von sumebe am 25. Februar 2008 12:08
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Sicher, wenn die Kinder (zeitweilig) nicht bei der Mutter sind, brauchen sie auch nicht "unterhalten" zu werden. Es handelt sich schließlich um Unterhalt für die Kinder, nicht für die Mutter.

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 25. Februar 2008 14:37

Auch und gerade weil es um Unterhalt für die Kinder geht, ist das so jedenfalls nicht richtig.

Kommentar von sumebe am 25. Februar 2008 16:18

Japp, Du hast recht. So einfach war es wohl doch nicht zu beantworten. Ich ging von einem Aufenthalt der Kinder bei beiden Elternteilen aus. Entsprechend meinte ich mich zu erinnern, dass dann auch beim Unterhalt "Abzüge" gibt. Stimmt so offensichtlich nicht. Sorry!


yumanji
beantwortet von yumanji am 25. Februar 2008 12:09
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das glaube ich nicht, ich hab noch nie gehört das die Zeiten an denen das Kind beim Vater ist, vom Unterhalt abgezogen werden dürfen.

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 25. Februar 2008 12:18

was wäre, wenn das Kind mit den Großeltern für 2 Wo in Urlaub fährt? Gibts dann nur die Hälfte Unterhalt? Der Unterhalt ist doch fest geregelt. Möglich das es fäir wäre anteilig was abzuziehen, das gäb aber nur Ärger. Wer soll das alles überprüfen?


anonym
beantwortet von tigeroli am 25. Februar 2008 12:13
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Yumanji hat recht!!! Ich verstehe sehr wohl, dass das ziemlich unverständlich ist, aber es ist in der Tat so, dass der Kindesunterhalt völlig unabhängig vom Aufwand des Umgangs zu zahlen ist. Selbst wenn der Vater großen finanziellen Aufwand hat, um die Kinder zu sehen oder zu versorgen in der Zeit, in der die Kinder bei ihm sind.

Allerdings: wenn sich die Eltern einig wären, wäre das natürlich in Ordnung! Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber: wenn die Freundin den vollen Unterhalt will, wird sie den auch bekommen. - Besser wäre eine Einigung außerhalb des Gerichtes!

Kommentar von sumebe am 25. Februar 2008 12:18

So wie ich die Frage verstehe, haben die Kinder ihren Aufenthalt bei beiden Elternteilen. Nicht zu gleichen Anteilen (3 Wochen/1 Woche), aber in diesem Fall kann die Barunterhaltspflicht ganz bzw. hier wohl teilweise entfallen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. Februar 2008 12:36
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umgangskosten hat der unterhaltsverpflichtete zu tragen.

in ausnahme fällen kann der unterhalt gekürzt werden, oder es kann seinen selbstbehalt zur errechnung des unterhalts erhöhen.

http://www.123recht.net/Umgangskosten-sind-nach-BGH%E2%80%93Urteil-in-Ausnahmef%...

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 25. Februar 2008 12:42

Danke erstmal für die vielen Antworten. @Xy, der Link wurde leider nicht gefunden. LG

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 25. Februar 2008 12:56

sorry, weiß nicht warum der link nicht funzt :o(

BGH–Urteil vom 23.02.2005 (gerichtliches Az. : XII ZR 56/02)

Mit dem jetzigen Urteil bejaht das Gericht die Möglichkeit der Anrechenbarkeit des Umgangsrechts und begründet dies wie folgt:

Durch den neuen § 1684 BGB habe das Kind ein Umgangsrecht mit jedem Elternteil. Auf der anderen Seite habe jedes Elternteil auch eine Umgangspflicht. Diese Pflicht dürfe nicht durch die Unterhaltszahlungen vollkommen eingeschränkt werden. Wenn sich daher der Umgangsberechtigte – der gleichzeitig Unterhaltsschuldner ist – die Umgangskosten nicht leisten könne, dann müsse eine Berücksichtigung der Kosten möglich sein.

Diese Möglichkeit müsse es dann geben, wenn das Kindergeld nicht angerechnet werde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn jemand einem Kind ab 6 bis 17 Jahren Unterhalt leisten müsse und ein Einkommen von weniger als 1.300 EUR habe.

Dann soll entweder der Selbstbehalt des Unterhaltsberechtigten maßvoll erhöht werden oder das anrechenbare Einkommen reduziert werden.

Hier ist auf eine Änderung ab dem 01.07.2005 hinzuweisen:

Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem minderjährigen Kind erhöht sich auf 770 EUR (bei Nichterwerbstätigkeit) bzw. 890 EUR (bei Erwerbstätigkeit).

Kommentar von 22e145294ec3e8c23371040e45f0a165smallAngela2305 am 25. Februar 2008 13:34

Ganz lieben Dank Xy. LG


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. Februar 2008 23:19
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Finde ich schon.




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