Ist das Normal?. 14 und 23?

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Ob das "normal" ist muss jeder selbst entscheiden.

ANzeigen kann man das zwar auch, aber dabei wird nichts passieren, denn die Polizei ermittelt nur bei Straftatn.

Und hier liegt keine Straftat vor.

Solange er sie nicht Zwingt oder bezahlt ist es nicht verboten. Außer §182 Abs.3 StGB, aber der wird nur auf Antrag verfolgt. Und denn kann die geschädigte Person stellen. Bzw. hier die Eltern, weil U18. Und auch dann wird nur ermitellt wenn eine Tat vorliegt.

so ist es. Und noch zum Verständnis: der von Aronphoenix genannte §182 Abs. 3 beschreibt eben die Ausnutzung der sexuellen Selbstbestimmung von über 21 jährigen mit unter 16 jährigen (siehe auch meine Kommentare zu anderen Antworten).

@allocigar78

Danke für den Zusatz :D

ich kenn mich damit nicht so gut aus. ich glaube aber dass es nicht erlaubt ist. zumindest der geschlechtsverkehr. ich hatte das auch. mit meiner besten freundin. sie 14. er 30. aber da sie keinen geschlechtsverkehr hatten.... anzeigen kann man sowas. und man kann damit auch zum jugendamt gehn. da kann auch was in der familie nicht passen x3

Du schreibst selbst, Du kennst Dich nicht so gut aus - hier sind aber schon einige Antworten eingegangen - warum informierst Du Dich dann nicht erst mal und machst Dir ein Bild anstatt hier etwas falsches zu posten? - Nochmal, solange der ältere die 14 oder 15 jährige nicht bezgl. ihrer sexuellen Unerfahrenheit ausnutzt, außerdem keine Zwangslage und auch kein Untergebenenverhältnis und keine Prostitution vorliegt, ist es erlaubt - auch 14 mit 30! 14 ist in Deutschland das entscheidende Alter! Und das kannst Du auch im Strafgesetzbuch nachlesen. Das meiste davon steht in §182 - außerdem §174, 176

ja das ist verboten, nein normal ist das nicht und ja der 23 jährige kann wegen verführung minderjähriger angezeigt werden aber nur von den eltern der 14 jährigen. wenn du die anzeige machst kommt es drauf an ob öffentliches interesse besteht, d.h. es ist dann sache der polizei ob sie das weiter verfolgen und selbst eine anzeige bei der statsanwaltschaft machen.

hoffe konnte dir etwas weiter helfen, habe diesen fall selbst vor einigen jahren in meinem bekanntenkreis gehabt.

lg

es gibt in Deutschland keine Verführung Minderjähriger! Das was Du vermutlich meinst ist sexueller Misbrauch von Kindern. Aber da sie bereist 14 ist, ist sie kein Kind mehr. Es ist nicht verboten, was die zwei machen, solange der ältere sie bezgl. ihrer sexuellen Unerfahrenheit nicht ausznutzt §182 StGB. Also muß der Fall in Deinem Bekanntenkreis anders gewesen sein (z. B. eben Ausnutzung oder ausnutzen einer Zwangslage oder Untergebenenverhältnis, dann ist es verboten, aber nicht in einer normalen Beziehung)

@Aronphoenix

danke. Es stehen einem mal wieder die Haare zu Berge, was hier alles geschrieben wird.

Ich bin 14 und mein freund 21 das ist vollkommen ok unsere eltern haben nichts dagegen sie wissen auch das wir miteinander schlafen :) (haben es leider lautstark mitbekommen xD :D) ♥ es ist glaube ich verboten aber liebe überwindet alle Grenzen :')ich bin äußerlich und geistig schon echt weit und er ist noch ein wenig kindisch :D hahaha das liebe ich aber auch an ihm ♥ich sehe äußerlich schon so weit aus das ich problemlos an jeder tanke Zigaretten kaufen kann ^-^

Ich sage nur Tartort Internet... Also anzeige hmm... wird schwer da "sie(14)" ja auch zustimmt. Wenn Sie jetz Ihn Anzeigen wollen liegt ja keine straf tat vor!