Hallo! Ich arbeite im Krankenpflegebereich und betreue einen querschnittsgelähmten Mann. Der halt zwischendurch seine Bong brauch. Mein AG sagt ich muß das nicht anreichen, das habe ich soweit auch nicht gemacht. Aber bei den letzten Arbeitstagen, hat er halt das Zeug verlangt und wollte sich selber (er kann seinen linken Arm etwas bewegen) ein Joint machen. Also, habe ich ihn das Zeug gebracht und hat sich dann den Joint gemacht. Das ich ihn die Sachen gebracht habe, war bestimmt ein Fehler, aber was sollte ich denn machen? Wie gefährlich ist eigentlich das Zeug? Auch wenn ich das passive einatme? Wie ist meine rechtliche Situatuion?Wenn ich das Dope anreiche oder Zeug gebe? Gruß K.

Lass ihm doch sein bisschen Spaß. Wahrscheinlich hat er sonst nicht viel zu lachen. Ich würde es machen, obwohl ich sowas im Allgemeinen sonst nicht unterstütze!.
Mein Gott, wenn er in seiner Lage kiffen will, dann soll er das machen! Wenn du ihm Bong, oder sonst was anreichst machst du dich weder rechtlich noch moralisch strafbar.

Legal ist das leider nicht. Aber der Gesundheit schadet das - jedenfalls in diesem Umfang (alles Übermaß schadet) und diesen Umständen - auch nicht. Verboten ist das nur aus politischen Gründen.
Solltest Du erwischt werden, hast Du allerdings ein strafrechtliches Problem. (Die Regelung hinsichtlich eines Absehens von der Strafverfolgung bei geringen Mengen gilt hier wohl nicht.)
Es ist halt eine Abwägung zwischen Menschlichkeit und Gesetzesgehorsam.

Warum gönnst du ihm dieses letzte bisschen Spass nicht,ich würde es machen.Wenn man eh schon so eine miese körperliche Verfassung an der Backe hat,sollten da normal auch vom Gesetzgeber Ausnahmen hinsichtlich der Strafbarkeit gemacht werden.

Ihr seit zu gleichen Teilen schuldig !
Der Besitz ist strafbar, das Rauchen nicht ! In dem Moment da Du diese Utensilien in Händen hast bist du Besitzer der Ware, der Gegenstände !
Darüber hinaus machst Du dich noch der Mitwisserschaft einer strafbaren Handlung schuldig !
So ein Kappes, das ist in solchen Fällen doch teilweise schon als Therapeutikum gebilligt!
medicangel am 11. Januar 2008 15:35 wieso bist du der Besitzer wenn du kurzfristig was in den Händen hälst.Das erzähl mal dem Uhrenverkäufer der dir ne Uhr zur Ansicht rüberreicht.
auchmama am 11. Januar 2008 15:52 Fantasie ist alles: Die Utensilien in eine geschlossene Box packen und die kannst du ihm auf Verlangen bringen. Da keiner (aus Anstand) reinguckt, weißt du auch nicht was drinn ist! Aus Menschlichkeit würde ich so handeln....LG
WolfRichter am 11. Januar 2008 15:55 Die "Mitwisserschaft einer strafbaren Handlung", wie Du Dich auszudrücken beliebst, ist kein Straftatbestand. Das Einzige, was vielleich gewisse Ähnlichkeit aufweist, ist die Nichtanzeige bestimmter GEPLANTER Straftaten (wie z.B. Vorbereitung eines Angriffskrieges oder Mord)nach § 138 StGB. - Ist hier aber nicht einschlägig.
Der Besitz ist allerdings strafbar; inwieweit dieser hier begründet wird könnte streitig sein, wobei durch die Verarbeitung wohl von einem zumindest vorübergehenden auszugehen ist. Darüberhinaus liegt wohl Beihilfe vor.
Strafbar, aber nicht moralisch verwerflich.
Zur rechtl. Situation haben sich genug Andre ausgelassen. Da ich es hasse, passiv zu rauchen, hätte ich ihm nicht geholfen, seinen Joint zuzubereiten oder sonstwie zu helfen. Hab ich auch im Zivildienst schon so gehalten ....

also lass ihn das.. wenn er das gewohnt is, ist das nich schlimm für ihn.. er is nur gechillter drauf
stimmt, ich auch.