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Ist das neue Erbrecht, das das Erbe von pflegebedürftigen Angehörigen regelt, schon in Kraft?

gefragt von Joschy am 20.07.2008 um 17:01 Uhr

Ich habe meine Mutter bis zu deren Tod gepflegt, sie hatte anfangs die Pflegestufe 1 in den letzten Monaten die 3. Jetzt ist sie gestorben und mein Bruder, der sie höchstens 2 x im Jahr besucht hat, verlangt die Hälfte des Erbes. Ist das rechtens oder greift hier schon das neue Gesetz?


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anonym
beantwortet von Rolfe am 21. Juli 2008 01:57
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Dieses neue Erbrecht sollte erst Mitte dieses Jahres in Kraft treten. Trotz Google pp. weiss ich nicht, ob es schon in Kraft getreten ist. Selbst wenn, bleibt die Frage, ob die Pflege der Vergangenheit auch schon "mitzählt". Werde weiter recherchieren.




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