Es handelt sich um ein Xylophon und eine Blockflöte und der ganze Umkreis wird damit beschallt.

Hier sollte man nicht nach dem Gesetz fragen, sondern das als eine Frage der Höflichkeit und der Rücksichtnahme ansehen. Wenn du deine Nachbarn nicht unnötig mit deiner Musik stören möchtest, dann mach doch einfach die Fenster zu. Da Geschmack ja bekanntlich verschieden ist, wirst du sicher nicht jeden mit deiner Musik erfreuen.

Dürfen darfst Du aber muß es unbedingt sein?
Ich hab vergessen zu sagen, dass nicht ich musiziere, sondern Kinder aus dem Nachbarhaus und es geht mir langsam auf den Senkel ;-)
IBenjaminFG am 3. August 2008 17:16 Dann klingel bei denen und sage höflich,dass sie es bitte sein lassen sollen.Wenn nicht ruf die Bullen an!
Hätte ich längst gemacht. Leider ist das Nachbarhaus durch ein Grundstück, Zaun und ein verschlossenes Tor nicht zugänglich. Zudem weiß ich auch nicht, wer es ist, es wohnen mehrere Parteien in dem Haus. Soll ich mal rüberrufen?
IBenjaminFG am 3. August 2008 17:22 Ruf doch einfach die Polizei an,die haben eh nix zu tun.Dann sollen die sich mit denen rumschlagen.Du bleibst ja anonym,denn die Polizei sagt nicht wer sich beschwert hat.
Die haben bestimmt Besseres zu tun. Wegen sowas ruf ich doch nicht die Polizei.

Das ist ganz klar Ruhestörung.
quatsch
IBenjaminFG am 5. August 2008 18:15 Na klar,idiot.

Solange sich keiner beschwert, dürft Ihr bei offenem Fenster musizieren!

Wenn sich keiner beschwert, und Du Dich an die Mittags-und Nachtruhe hälst(stark abhängig von der Qualität der Musik).

Am Sonntag : Nein! Wochentags in der Zeit von 13 bis 15 Uhr würde ich auch darauf verzichten, vielerorts gilt noch die Mittagsruhe und ab 20 Uhr bis 7 Uhr morgens ebenfalls nicht mehr. Zu allen anderen Zeiten: Ja.
Schön wär's, wenn es so wäre. Wir werden sogar Sonntags beschallt durch das Nachbarkind mit seinen (bisher erfolglosen) Geigenübungen.... Beschwerden haben nichts genutzt, wir wurden darüber belehrt, das würde nicht unter Lärmbelästigung fallen....
ich finde es nicht freundlich wenn mich die Nachbarschaft beschallt, egal was es ist. Mein Sohn hört auch öfters Musik bei geöffnetem Fenster, ich bitte es ihn dann zu schließen. Selbst wenn er es schön findet, gegeseitige Rücksicht ist wichtiger als der persönliche Geschmack. Das verlangt der Anstand!
außerhalb der ruhezeiten ist auch musizieren bei frischer luft erlaubt.
die ruhezeiten stehen meistens in der hausordnung zum mietvertrag, oder sind bei der gemeindeverwaltung zu erfahren.
Lena101 am 3. August 2008 17:16 Außerhalb der Ruhezeiten ist Musik auch auf Zimmerlautstärke beschränkt.
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/specials/105412/index.html
Das ist wohl auch eine Frage der Häufigkeit und Dauer. Auf keinen Fall würde ich es während der üblichen Ruhezeiten machen. Aus Rücksicht auf die anderen, das Üben ist ja oftmals noch nicht so ganz gelangen, würde ich für die Dauer die Fenster schließen.