Obwohl ich Thaiboxen trainiere, körperlich fit bin und nötigenfalls auch ein guter Sprinter bin, habe ich für Notfälle immer ein Pfefferspray in der Tasche – egal ob zum Joggen oder abendlichen ausgehen. Ich weiß, dass ich es zur Selbstverteidigung benutzen darf, bin mir aber unsicher, ob nicht der Besitz strafbar ist. Was würde passieren, wenn es etwa am Eingang eines Clubs in meiner Handtasche entdeckt werden würde? Könnte ich dafür belangt werden?

Nein. Der Kauf und Besitz von Pfefferspray sind in Deutschland nicht strafbar.

Pfefferspray ist nicht verboten, wird als Mittel zur Tierabwehr verkauft.
Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.

ja
Senselessways am 13. Oktober 2008 11:46 Hä? NEIN!
Du kannst Pfefferspray überall und immer mit Dir führen.BBei Clubs oder Veranstaltungen darf es natürlich nicht mit hineingenommen werden. Ich kenne es so, man gibt es am Einlaß ab bekommt ne Nummer und kann es nach Veranstaltungsende wieder abholen. Du bekommst es Z.B. bei http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-s20h19-Pfefferspray.html
nein, aber du darfst es nur im notfall gegen menschen einsetzen , sonst bekommst du einen anzeige wegen schwerer körperverlezung
Aufpassen musst du bei Versammlungen (Demos usw.). Hier ist gemäß Waffengesetz auch Pfefferspray nicht erlaubt! Quelle: http://www.abwehrspray.com/Rechtliches-Waffengesetz:_:9.html
Du machst es genau richtig!! Immer mitnehmen. Und wenn du es zur Selbstverteidigung einsetzt, hat dein Angreifer eben geknurrt... ;-))
Entweder BGB § 228 oder § 928 erlauben den Einsatz von solchen Fremdmitteln in diesem Fall.
Du weißt ja nicht sicher, was dein Angreifer im Schilde führt. Und dein Leben steht über dessen körperliche Unversehrtheit. Also, im Ernstfall:
Grüße, Loner
Leider muß ich einige meiner "Vorredner" korrigieren: Der Besitz ist in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt, der Einsatz gegen Menschen (auch in Notwehr) allerdings grundsätzlich verboten. Wendest Du es gegen einen Menschen an, machst Du Dich strafbar. Es steht nicht ohne Grund explizit auf jeder Dose!
Im Klartext heißt das, daß Du den Spray in der Öffentlichkeit mit dir führen darfst, in eine Discothek lassen sie Dich damit allerdings nicht rein.
Wo kommt immer dieser Blödsinn her es wäre in eine Notwehr Situation verboten Pefferspray auch gegen Mensche ein zu setzen. In so eine Situation darf ich alles einsetzen um eine unrechtmäßigen Angriff effektiv zu stoppen, dazu gehört auch Pfefferspray. Du bist nicht verpflichtet dich ohne Gegenwehr verprügeln oder schlimmeres zu lassen. Ich halte Pfefferspray nur für ungeeignet für eine effektive Selbstverteidigung.

Der Besitz ist nicht strafbar. Allerdings darf es in Deutschland nicht gegen Menschen angewandt werden, sondern nur gegen aggressive Tiere.
MuskeTier am 13. Oktober 2008 13:04 Menschen sind die aggressivsten Tiere, die mir bislang untergekommen sind. Und in Notwehr ist es auf jeden Fall erlaubt. Kauf doch eins, wo draufsteht "zur Tierabwehr". Dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du es im Affekt mal gegen eine "menschliche " Bestie angewandt hast.

Pfefferspray ist zum Einsatz bei Notwehr erlaubt. Wäre es nicht so, könnte man es nicht (ganz legal) zB. bei AMAZON kaufen.

Wenn Du z.B.hier in Hamburg die Reeperbahn besuchst,ist es verboten.

NEIN, es ist nicht strafbar - das wäre ja schlimm!
Im Club können Sie dich dafür entweder nicht reinlassen oder dir das Spray abnehmen - aber belangen auf keinen Fall!