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Ist das Mitführen von Pfefferspray gesetzlich verboten?

gefragt von FrolleinMia am 13.10.2008 um 11:44 Uhr

Obwohl ich Thaiboxen trainiere, körperlich fit bin und nötigenfalls auch ein guter Sprinter bin, habe ich für Notfälle immer ein Pfefferspray in der Tasche – egal ob zum Joggen oder abendlichen ausgehen. Ich weiß, dass ich es zur Selbstverteidigung benutzen darf, bin mir aber unsicher, ob nicht der Besitz strafbar ist. Was würde passieren, wenn es etwa am Eingang eines Clubs in meiner Handtasche entdeckt werden würde? Könnte ich dafür belangt werden?

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Recht x 35.248 Selbstverteidigung x 126

evistie
beantwortet von evistie am 13. Oktober 2008 11:46
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Nein. Der Kauf und Besitz von Pfefferspray sind in Deutschland nicht strafbar.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 13. Oktober 2008 11:45
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Pfefferspray ist nicht verboten, wird als Mittel zur Tierabwehr verkauft.

Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 13. Oktober 2008 11:45
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ja

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 13. Oktober 2008 11:46

Hä? NEIN!


anonym
beantwortet von kahleatta am 19. Dezember 2009 14:06
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Du kannst Pfefferspray überall und immer mit Dir führen.BBei Clubs oder Veranstaltungen darf es natürlich nicht mit hineingenommen werden. Ich kenne es so, man gibt es am Einlaß ab bekommt ne Nummer und kann es nach Veranstaltungsende wieder abholen. Du bekommst es Z.B. bei http://www.einsatzmittelshop.de/Einsatzmittelshop-s20h19-Pfefferspray.html


anonym
beantwortet von iceman82 am 18. Dezember 2009 14:45
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nein, aber du darfst es nur im notfall gegen menschen einsetzen , sonst bekommst du einen anzeige wegen schwerer körperverlezung


anonym
beantwortet von Sabrina1975 am 1. November 2009 11:31
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Aufpassen musst du bei Versammlungen (Demos usw.). Hier ist gemäß Waffengesetz auch Pfefferspray nicht erlaubt! Quelle: http://www.abwehrspray.com/Rechtliches-Waffengesetz:_:9.html


anonym
beantwortet von Loner am 8. Oktober 2009 16:47
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Du machst es genau richtig!! Immer mitnehmen. Und wenn du es zur Selbstverteidigung einsetzt, hat dein Angreifer eben geknurrt... ;-))

Entweder BGB § 228 oder § 928 erlauben den Einsatz von solchen Fremdmitteln in diesem Fall.

Du weißt ja nicht sicher, was dein Angreifer im Schilde führt. Und dein Leben steht über dessen körperliche Unversehrtheit. Also, im Ernstfall:

  1. rennen
  2. wenn 1. nicht möglich, Pfefferpray
  3. Wenn wirkungslos, nicht dabei oder sonstiges, Selbstvereidigung

Grüße, Loner


anonym
beantwortet von Margosto am 1. Januar 2009 10:32
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Leider muß ich einige meiner "Vorredner" korrigieren: Der Besitz ist in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt, der Einsatz gegen Menschen (auch in Notwehr) allerdings grundsätzlich verboten. Wendest Du es gegen einen Menschen an, machst Du Dich strafbar. Es steht nicht ohne Grund explizit auf jeder Dose!

Im Klartext heißt das, daß Du den Spray in der Öffentlichkeit mit dir führen darfst, in eine Discothek lassen sie Dich damit allerdings nicht rein.

Kommentar von Drachentoeter am 16. März 2009 12:39

Wo kommt immer dieser Blödsinn her es wäre in eine Notwehr Situation verboten Pefferspray auch gegen Mensche ein zu setzen. In so eine Situation darf ich alles einsetzen um eine unrechtmäßigen Angriff effektiv zu stoppen, dazu gehört auch Pfefferspray. Du bist nicht verpflichtet dich ohne Gegenwehr verprügeln oder schlimmeres zu lassen. Ich halte Pfefferspray nur für ungeeignet für eine effektive Selbstverteidigung.


Zakalwe
beantwortet von Zakalwe am 13. Oktober 2008 12:01
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Der Besitz ist nicht strafbar. Allerdings darf es in Deutschland nicht gegen Menschen angewandt werden, sondern nur gegen aggressive Tiere.

Kommentar von Ccbeab7ae14e62a6cca72838c637eae8smallMuskeTier am 13. Oktober 2008 13:04

Menschen sind die aggressivsten Tiere, die mir bislang untergekommen sind. Und in Notwehr ist es auf jeden Fall erlaubt. Kauf doch eins, wo draufsteht "zur Tierabwehr". Dann bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du es im Affekt mal gegen eine "menschliche " Bestie angewandt hast.


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 13. Oktober 2008 11:49
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Pfefferspray ist zum Einsatz bei Notwehr erlaubt. Wäre es nicht so, könnte man es nicht (ganz legal) zB. bei AMAZON kaufen.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 13. Oktober 2008 11:48
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Wenn Du z.B.hier in Hamburg die Reeperbahn besuchst,ist es verboten.

Kommentar von Auskunft am 13. Oktober 2008 12:09

Steht da ein Schild ?

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 13. Oktober 2008 12:34

Ja,und es wird auch von der Polizei am Wochenende kontrolliert.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 13. Oktober 2008 11:46
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NEIN, es ist nicht strafbar - das wäre ja schlimm!

Im Club können Sie dich dafür entweder nicht reinlassen oder dir das Spray abnehmen - aber belangen auf keinen Fall!


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 13. Oktober 2008 11:45
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nein...der besitz ist nicht strafbar...


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