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Ist das Körperverletzung?

gefragt von Lola25 am 02.05.2008 um 12:12 Uhr

Eine Auszubildene (19 Jahre) in meiner Abteilung hat mir erzählt, dass sie von ihrem Vater dabei erwischt wurde, als sie Gras rauchte (sie sagte, es wäre das erste mal gewesen und sie wollte nur mal probieren). Jedenfalls habe er ihr übelst den Hintern verhauen. Jetzt wollte sie von mir wissen, ob sie ihren Vater wegen Körperverletzung anzeigen könne. Ich finde beide Tatsachen furchtbar, erst mal das sie sowas probiert hat und dann noch die Reaktion vom Vater. Sie ist immerhin schon 19! Zählt sowas als Körperverletzung?


Reply


moon73
beantwortet von moon73 am 2. Mai 2008 12:16
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Ja unbedingt!!

Je nachdem wie das Verhältnis zur ihrem Vater ist, sollte sie ihn tatsächlich anzeigen. a) Eltern dürfen ihre Kinder nicht mehr schlagen, das ist so im Gesetz verankert. b) Sie ist Volljährig, d.h., der Vater hat kein Recht sie zu maßregeln, denn sie ist erwachsen und muß das was sie tut selbst verantworten. c) Der Vater hat so oder so FALSCH gehandelt, deshalb muß ihm dringends aufgezeigt werden, daß es SO nicht mehr weitergehen kann. Ich mutmaße, daß er sie womöglich schon öfter geschlagen hat.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:40

Ich möchte das einfach mal in den Raum stellen: Vielleicht erinnert ihr euch noch an die Diskussion von gestern, in der es darum ging Alkohol zu verbieten? Oben geschilderter Vorfall ist wieder einmal der beste Beweis dafür, wie Eltern ausflippen , wenn sie ihre Kinder beim Hasch rauchen erwischen, aber der Vater hätte vermutlich nur halb so entsetzt reagiert, wenn die Tocher einfach nur besoffen gewesen wäre. Für mich ist beides (Alkohol/Rauchen) gleich schlimm!


anonym
beantwortet von Syriana am 2. Mai 2008 12:14
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Gehen tut das sicherlich , die Frage ist nur ob es was bringt oder es nur noch schlimmer macht! Warum möchte sie ihn anzeigen? Um ihm eins auszuwischen? Um Schmerzensgeld zu kassieren? Oder ihn einzuschüchtern? Man sollte sich lieber zusammen setzten und versuchen die Fronten zu klären!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. Mai 2008 12:17
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Natürlich ist das Körperverletzung: Was soll das sonst sein?

Kommentar von F41cf695fb1ed23e82026f4f52ab4a79smallImGampi am 2. Mai 2008 12:18

Einfach nichts?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 2. Mai 2008 12:22

Eine üble und unangemessene Behandlung - so lautet hier die Legaldefinition - ist nicht einfach nichts.

Kommentar von Eddd1e866a7e975e2eb070a3a9dcb564smallJoshua W..... am 2. Mai 2008 12:20

eventuell eine erfolgreiche erzieherische Maßnahme.....

Kommentar von F41cf695fb1ed23e82026f4f52ab4a79smallImGampi am 2. Mai 2008 12:21

Unbedingt! Allerdings dem Alten sollte man auch eine schmieren..:-))

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 2. Mai 2008 12:29

ImGampi!!!


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 2. Mai 2008 12:17
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man sollte beide wegen dummheit verhauen...obwohl das wäre ja die nächste dummheit ;))

Kommentar von F41cf695fb1ed23e82026f4f52ab4a79smallImGampi am 2. Mai 2008 12:18

Tolle Antwort! DH.

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 2. Mai 2008 12:21

wohl wahr!

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 2. Mai 2008 12:25

habe bereits gemerkt, dass azubis gerne privates ausplaudern. egal wie peinlich oder schräg die geschichten sind. in unserem betrieb wissen auch alle, worin die stärken und schwächen von dem freund der azubi ist.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 2. Mai 2008 12:19
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Im Prinzip ja - aber was hat sie davon, Ihren Vater anzuzeigen? Er hätte das zwar nicht machen sollen - aber der Anlass war wohl sehr erschreckend für Ihn. So muss man schon auch Verständnis für den Vater haben - auch ohne die "körperliche Ausschreitung" zu tolerieren.





dsmfts
beantwortet von dsmfts am 2. Mai 2008 12:24
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also den "hintern verhauen" bei einer 19jährigen klingt mir nicht nur nach körperverletzung sondern auch gewaltig nach sexuellem übergriff. und so schlimm ist gras rauchen auch wieder nicht, ich bitte euch! mit 19 ist man meistens schon einigermaßen reflektiert, wenn sie 12 wäre, von mir aus, da kann man sich aufregen und hausarrest verhängen oder ähnliches, von mir aus auch mit 14 oder 15, aber dann ist irgendwann gut. oder wieviel hier wollen behaupten, noch nie gekifft zu haben? da könnt ihr ja gleich jeden alkoholrausch leugnen, sowas blödes! den ersten aspekt find ich da wesentlich beunruhigender, wenn mein vater mir nach meinem sagen wir mal 4. lebensjahr den hintern verhauen hätte, und erst recht wenn ich quasi erwachsen wäre, ich stell mir das mal vor, so mit 12 oder 13, ich hätt ihm eine gescheuert und ihn angezeigt. lg,nozi


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 2. Mai 2008 12:26
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Das fällt sehr wohl unter "einfache Körperverletzung", genauer gesagt gilt es als "körperliche Mißhandlung" und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 223 StGB, Abs. 1). Selbst das Abschneiden von Haaren wäre eine Körperverletzung. Falls das beim Vater eine einmalige Kurzschlußreaktion war und sonst ein gute Verhältnis herrscht, würde ich ein klärendes Gespräch einer Anzeige vorziehen.

Kommentar von Lola25 am 2. Mai 2008 12:30

Ja da hast du recht!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:51

@kai aus Berlin: Aber auch nur wirklich, dann wenn es eine einmalige Kurzschlußreaktion war, sollte der Vater die Tochter schon öfter geschlagen haben, würde ich sagen: Das Maß ist voll und Anzeige erstatten!


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Mai 2008 12:16
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Im Prinzip ein klares Ja! Aber ich kann den Vater verstehen! Keine Eltern wollen, dass ihr Kind in den Drogensumpf abgleitet. Und um das Familienfriedens Willens würde ich auf eine Anzeige verzichten.

Kommentar von Lola25 am 2. Mai 2008 12:25

ja so würde ich glaub an ihrer Stelle handeln. Aber ich schätze sie ist eben arg in ihrem "Stolz" verletzt


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 2. Mai 2008 12:17
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Mein Gott Leute!! Was soll dies nun bringen? Körperverletzung ist es eh nicht.. Oder ist sie versehrt..? Ruhig Blut und reden..

Kommentar von Lola25 am 2. Mai 2008 12:19

was soll das heißen "Körperverletzung ist es eh nicht"?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:20

Hallo InGampi, in Deutschland dürfen Eltern ihre Kinder nicht züchtigen, es fällt immer unter Körperverletzung: Nach Paragraph 1631, Absatz 2 des BGB heißt es:

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Durch dieses Gesetz sollen Kinder nicht nur vor körperlichen Misshandlungen, sondern auch vor psychischen Formen der Gewalt geschützt werden. Zu diesen Formen der Gewalt gehören zum Beispiel der Liebesentzug oder die öffentliche Bloßstellung des Kindes. Es soll verhindert werden, dass Bestrafungen Anwendung finden, die das Ehr- und Schamgefühl des Kindes verletzen würden. Eltern können sich bei der Missachtung dieses Gesetzes nicht mehr auf ihr allgemeines Erziehungsrecht berufen. Strafrechtliche Konsequenzen folgen jedoch nur, wenn Maßnahmen als Körperverletzung eingeordnet werden können. Dennoch wird mit dem Gesetz eine klare Aussage gegen Gewalt in der Erziehung gesetzt.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 2. Mai 2008 12:20

das ist keine körperverletzung? interessant...was ist denn eine körperverletzung in deinen augen?????

Kommentar von Lola25 am 2. Mai 2008 12:23

das würd mich jetzt auch mal interessieren

Kommentar von F41cf695fb1ed23e82026f4f52ab4a79smallImGampi am 2. Mai 2008 12:24

Körperverletzung ist es schlicht dann, wenn der Körper verletzt ist! Also, stellt sich ja wohl die Frage, ob nun die junge Dame Verletzungen davongetragen hat. Und davon war in der Frage nichts zu lesen! Danke. übrigens moon..Hier ist es nicht anders.. Allerdings habe auch ich mal im Bedarfsfalle meinen Jungs einen Klapps zur richtigen Zeit gegeben! Sie sind alle 3 tollt Burschen heute.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 2. Mai 2008 12:27

nein imgampi...sogar der versuch einer körperverletzung ist strafbar

Kommentar von Lola25 am 2. Mai 2008 12:28

Verletzungen im Eigentlichen glaub ich nicht. Schätze aber ihr Stolz ist tierisch angekratzt.

Kommentar von Rolfe am 2. Mai 2008 12:28

Körperverletzung ist es auch, wenn Misshandlungen stattfinden, die keine Verletzungen nach sich ziehen (§ 223 StGB).

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 2. Mai 2008 12:31

Nein, nein, nein, ImGampi: das war einmal. Heute ist das lange anders. Zumindest in D.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:33

MIr würde nicht im Traum einfallen, mein erwachsenes Kind übers Knie zu legen. Das ist absolut respektlos und übertrieben! Da scheint grundsätzlich etwas zwischen den beiden im Argen zu sein.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:47

@inGampi: mag sein daß keine blauen Flecken zu sehen sind, aber es gibt ja die phyische und psychische Mißhandlung und darunter fällt der Angriff des Vaters auf seine Tochter in jedem Fall: körperliche Mißhandlung mit psychischen Folgen!


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 2. Mai 2008 12:20
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Grundsätzlich ist jedes Schlagen eine Form von Körperverletzung. Ob es aber Sinn macht, den Vater anzuzeigen, bezweifel ich mal stark. Er wird Panik um seine Tochter bekommen haben und hat da ja spontan reagiert, so dass es eine Handlung im Affekt und zum abwehren von Gefahren ist. Da sollte sie sie sich mal überlegen, was sie da ihrem Vater in dem Moment angetan hat. Das war für ihn bestimmt mehr als "nur" Schläge, was er in dem Moment empfunden hat.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 2. Mai 2008 12:21

DH!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:45

@katzentatze: Im Affekt hätte ich eine Ohrfeige vielleicht noch nachvollzogen , aber stell dir doch bitte diese Situation vor, seine erwachsenen Tochter zu nehmen und ihr den Ar...zu versohlen. Das kann doch nicht sein, da stimmt doch was nicht!

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 2. Mai 2008 12:52

Er wird sie garantiert nicht wirklich übers Knie gelegt haben, sondern ihr mächtig eine Ohrfeige verpasst haben, vielleicht auch mehrere. Ich finde, da stimmt eher was mit der Tochter nicht, im Elternhaus zu kiffen und ihm Drogen ins Haus zu schleppen. Da hat sie sich absolut respektlos und auch noch gesetzeswiedrig verhalten. Da kann sie ja kaum erwarten, dass ihr Vater sagt: gut gemacht. Jeder Vater, der seine Tochter liebt, hätte da in ähnlicher Weise reagiert. Zumindest all die, die ich so kenne.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:58

@katzentatze: Oben in der Frage steht eindeutig: ...übelst den Hintern verhauen... Und mal ehrlich, was ist am Gras rauchen schlimmer , als am Bier trinken(saufen). Ich glaube so 80% der Erwachsenen haben in ihrer Jugend mal gekifft, na und? Und der Vater könnte so erwachsen sein und totz Schock sich verbal äußern.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 2. Mai 2008 13:05

Schlimmer ist vor allen Dingen, dass es eine illegale Handlung ist und sie den Vater damit in was reinzieht, wo er eigentlich nichts mit zu tun hat. Und es damit "genehmigen", dass es ja fast jeder schon mal gemacht hat, ist doch wohl nicht dein Ernst. Weil Tausende schon mal wen ermordet haben, kann man doch nicht rumlaufen und morden, weil man es mal ausprobieren möchte. Und das Körperteil, das er verhauen hat, spielt da eher die nebensächliche Rolle. Ich habe selbst Kinder und weiß, dass es Situationen geben kann, wo man aus Liebe und Angst um die Kinder nur noch reagiert und nicht mehr denkt. Das hat absolut nichts mit Erwaschsensein zu tun, sondern mit Gefühlen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 13:09

kiffen kann man mit morden nicht vergleichen und der vater hätte auch die möglichkeit seiner tochter andere konsequenzen aufzuzeigen, z.B: Noch mal so ein Ding, und du fliegst hier raus! Ich würde weder kiffen noch saufen in meinem Haus tolerieren, aber ich würde mein Kind nicht prügeln.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 2. Mai 2008 13:18

Für mich ist beides gleich. Verboten ist verboten. Da gibt es bei mir keinen Unterschied. Und selbstverständlich hätte er anders reagieren können, und hätte es auch getan, wenn er gekonnt hätte. Aber wahrscheinlich war der Schock in dem Moment so groß, dass er nicht anders reagieren konnte. Alle Eltern sind Menschen und können Fehler machen. Sieh es mal aus der Sicht des Vaters: Ein versohlter Hintern ist da mit Sicherheit nicht so schlimm, wie ein mögl. Einstieg in die Drogenszene. Oder was meinst du, hat er in dem Moment, als er sie erwischt hat, gesehen?


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 2. Mai 2008 12:22
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Wer alt genug ist Gras zu rauchen, ist auch alt genug mit seinem Vater das Gespräch zu suchen. Ich finde, sie muss das selbst mit dem Vater regeln, beide haben Fehler gemacht. Auf jeden Fall sollte sie ihrem Vater deutlich machen, dass er sie nie wieder schlagen darf.

Kommentar von Lola25 am 2. Mai 2008 12:30

ja so sehe ich das auch. Ne Anzeige würde doch nur noch mehr "kaputt" machen

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 2. Mai 2008 12:31

Ich glaube die Antwort lautet 'paar hinter die Löffel?'.

Kommentar von BaludDerBaer am 2. Mai 2008 12:46

Muss man das verstehen??


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 2. Mai 2008 12:56
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Es zählt eindeutig zu Körperverletzung, auch wenn der Körper nicht verletzt wird. Das ist Fakt!

Mir fällt aber auf, dass es hier sehr einseitige Kommentare gibt. Es ereifern sich hauptsächlich Kinder, Jugendliche und Theoretiker.

Mich würde interessiern, was denn die ach so liebevollen Eltern machen sollen, wenn es mit gutem Zureden nicht mehr getan ist.

Welche(r) 19-jährige lässt sich von seinen Eltern noch gerne etwas sagen. Heutzutage verklopfen doch eher die Jugendlichen ihre Eltern, als umgekehrt.

Die Kinder fühlen sich ja alle schon so erwachsen. Die Eltern werden oft nur für die Unterkunft, die Verköstigung und fürs Wäsche waschen benötigt.

Ist eigentlich der seelische Schmerz, den Kinder ihren Eltern manchmal zufügen auch "Körperverletzung"?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 13:07

Hallo fourseason: Deine Frage ist berechtigt, doch glaube ich , sollten wir als Erwachsene genau diesen Verlauf in unserer Erziehung/Hand haben. Und wenn es nicht mehr geht, die Notbremse ziehen, es gibt die Jugendhilfe u.ä. Einrichtungen. Und wenn mir mein erwachsenens Kind das Leben schwer macht, dann ab die Post: Such dir eine eigene Wohnung!

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 2. Mai 2008 13:47

Ist schon eine merkwürdige Vorstellung, dass sich eine 19-jährigen den Hintern verhauen lässt. Ich weiß nicht, ob da nicht ein wenig Fantasie mitspielt.

Ich bin nur froh, dass ich das alles hinter mir habe, und meine Kinder sehr "pflegeleicht" waren.


vampire
beantwortet von vampire am 2. Mai 2008 12:14
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im Grunde: ja


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 2. Mai 2008 12:14
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Definitiv!


anonym
beantwortet von pupsal am 2. Mai 2008 12:14
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ja


anonym
beantwortet von Hooliance am 2. Mai 2008 12:16
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Sobald sie über 18 ja. Aber scheinbar schadet es ja nicht. Für sowa sdummes sollte e ssowie so Strafen geben. Da shätte man jedoch auch ohne Schläge regeln können meine ich.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Mai 2008 12:18

Auch unter 18 darf der Vater sein Kind nicht schlagen: Nach Paragraph 1631, Absatz 2 des BGB heißt es:

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."

Durch dieses Gesetz sollen Kinder nicht nur vor körperlichen Misshandlungen, sondern auch vor psychischen Formen der Gewalt geschützt werden. Zu diesen Formen der Gewalt gehören zum Beispiel der Liebesentzug oder die öffentliche Bloßstellung des Kindes. Es soll verhindert werden, dass Bestrafungen Anwendung finden, die das Ehr- und Schamgefühl des Kindes verletzen würden. Eltern können sich bei der Missachtung dieses Gesetzes nicht mehr auf ihr allgemeines Erziehungsrecht berufen. Strafrechtliche Konsequenzen folgen jedoch nur, wenn Maßnahmen als Körperverletzung eingeordnet werden können. Dennoch wird mit dem Gesetz eine klare Aussage gegen Gewalt in der Erziehung gesetzt.

Kommentar von Lola25 am 2. Mai 2008 12:23

Danke für die ausführliche Info!


Gelatine
beantwortet von Gelatine am 2. Mai 2008 12:58
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Sie sollten eine Einrichtung aufsuchen, in denen man ihnen zeigt, wie man miteinander umgehen kann. Der Vater sollte nach dem WARUM des Konsums fragen, finde ich. Seiner Tochter zuhören u. ihr zeigen, dass er sie respektiert, sie im Gegenzug ihn aber auch. Er sollte sich entschuldigen u. beide erwachsen miteinander sprechen können. DAS sollte ihr Ziel sein, nachdem sie durch SO EINE AKTION sich beide furchtbar erschreckt haben.


Hermann Kanisius
beantwortet von Hermann Kanisius am 2. Mai 2008 16:08
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Hallo. Vom Gesetz her, "ja"! Aber es gibt noch andere, nicht von Menschenhand gemachte Gesetze. Sie befinden sich im Herzen eines Menschen. Hier geht es um Liebe zwischen Vater und Tochter, oder nicht? Ist sie völlig ausgestorben, muß man doch fragen, nicht wahr? Wenn "ja", dann passiert soetwas eben! Und das ist dann der Grund für dieses Verhalten.........Liebe Grüße hermann.


anonym
beantwortet von Hooliance am 2. Mai 2008 23:49
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Das Ganze mal hin oder her: Hat EUCH der Klapps auf den Ar-sch geschadet? Mir nicht und ich habe weiss gott keinen strengen Vater, manchmal muss man aber etwas haben das sich einprägt sonst begreift man es nicht. Schliesslich ist kiffen kein kavaliersdelikt und sollte gar nicht erst begonnen werden. Denke ich hätte zumindest mit ernormen Geldmittelentzug meine Meinung dazu untermauert. Ihr seht ja wa saus den Jugendlichen von heute wird..braucht nur die glotze an zu machen. Bin es echt leid mich von 11jährigen anquatschen zu lassen die mein Handy wollen etc. Denke da hätte es echt mal eine geben müssen.




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