Frage von Snaptec 29.07.2012

Ist das Inordnung oder droht mir strafe

  • Hilfreichste Antwort von clemensw 29.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    1. Das Hochladen deiner Videos auf eine öffentliche Plattform ist eine Veröffentlichung - unabhängig davon, ob Du monetarisierst oder nicht.

    2. Für eine Veröffentlichung benötigst Du die Erlaubnis des Urhebers (also Musiker/Produzent). Die Auskunft von tbfm ist irrelevant (es sei denn, die Künstler stehen dort unter Vertrag).

    3. Es reicht nicht aus, einfach nur den Künstler/Titel zu nennen. Du begehst also einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

    Eine Strafe droht dir vor allem durch eine Abmahnung, die meistens einige hundert bis ein paar tausend Euro kostet.

    Zur Unterlegung deiner Videos verwendest du am besten Musik, die unter CC-Lizenz steht, z.B. von www.jamendo.com. Aber auch dort bitte die Lizenzbedingungen beachten (z.B. keine Monetarisierung bei CC-NC, Nennung des Künstlers/Titels bei CC-BY usw.)

  • Antwort von TrautiTrautSich 29.07.2012

    Du darfst sie nutzen wenn sie sagen das es OK ist aber für kommerzille Zwecke musst du dir eine extra Erlaubnis einholen

  • Antwort von N0mDaCookie 29.07.2012

    Wenn die Leute von tbfm dir sagen, dass das okay ist, wieso sollte es dann nicht okay sein? Wenn die da dann später evtl Ärger machen, dann kannst du die Monetarisierung ja immer noch abschalten.

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