master0chris am 21.10.2009 um 23:22 Uhr
Darf man in Deutschland eine Ethin-Sprengung, oder um besser zu sagen eine Ethin-Zündung durchführen, ohne dabei mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen? (http://www.myvideo.de/watch/1214739/Ethin) Ich mein: Das ist ja keine Sprengung in dem Sinne...

Wie das im Video aussieht, hat man aus Carbid, Wasser und Luft ein explosionsfähiges Gemisch gemacht. Alte Kiste, so hat man schon vor 50 Jahren Spaß gehabt.
Ich habe mal im Sprengstoffgesetz nachgelesen, in der Liste unter http://bundesrecht.juris.de/sprengg1976/anlageiii_73.html sind Carbide nicht aufgeführt. Ethin und Ethen auch nicht.
Es handelt sich also m.E. nicht um eine Sprengstoffexplosion. Carbid und Wasser wurde übrigens früher benutzt, um Schweißgas herzustellen oder Lampen (z.B. an Motorrädern) zu betreiben.

unsinn ist erlaubt
NX650Dominator am 21. Oktober 2009 23:56 Fast.
"In der Bundesrepublik Deutschland war "grober Unfug" bis zur Strafrechtsreform 1975 noch als Übertretung strafbar. § 360 Abs. 1 Nr. 11 StGB alter Fassung ordnete für eine Übertretung wegen groben Unfugs eine Geldbuße bis zu 150 Deutsche Mark oder Haft an. Heute ist die Übertretung zu einer Ordnungswidrigkeit heruntergestuft, die nach § 118 OWiG, mit Geldbuße zwischen 5 und 1000 Euro bewehrt ist."
Wenns niemand mitbekommt, er macht das ja nur in der Garage und im Garten. Wenn sein Haus abfackelt hat er halt Pech.
§ 308 StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
Kommt immer drauf an, was du damit machst.
Kenne mich aber mit dem Sprengstoffgesetz nicht aus. Ab einer gewissen Explosionskraft überschreitet man bestimmt trotzdem Gesetzesschwellen. Mach sowas blos nicht nach, Du könntest Dich fies verletzten oder schlicht und einfach ein Knalltrauma erleiden. Zudem ist Deutschland dicht besiedelt. Wenn's irgendwo zu oft knalt, dann kommt der Schäuble und macht aus einem Gartenhäuschen eine Terrorzelle... :-P