Bei Hunden denke ich kommt es ja auf den Mietvertrag an. Bei Zwergkaninchen auch?
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Nach der neuesten Rechtsprechung ist auch das Zwergkaninchen ein Kleintier und dieses darf man in der Wohnung halten, ohne die Erlaubnis des Vermieters einzuholen.

Zwergkaninchen gehören meines Wissens zu den Kleintieren - ob die erlaubt sind, steht im Mietvertrag.

Wenn Du nicht eine Zucht aufmachst, dann ist das schon erlaubt!

Zwergkaninchen sind Kleintiere, die nach neuster Rechtsprechung nicht genehmigungspflichtig sind. Halte sie aber bitte nicht, wie von zoramaus geantwortet, ständig im Käfig. Das erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei, und dann darfst Du das Kaninchen nicht mehr halten. Zwergkaninchen brauchen sehr viel Bewegung.
Qetan am 30. November 2007 23:55 Beim Freilauf aber unbedingt Elektrokabel sichern.
Nach dem neuesten Urteil gehört ein Zwergkaninchen zu den "Kleintieren" und brauchen daher keine Erlaubnis vom Vermieter.
solange es tiere sind, die im käfig leben, ist alles erlaubt. da musst du gar nicht fragen außer wenn eine spezielle regelung im mietvertrag steht
Danke für die Info - DH