wenn ja, gilt das nur für die probezeit oder auch für fahranfänger unter z.B 21!??

Jeder Fahranfänger hat unabhängig vom Alter eine Probezeit.
Es soll ab 1. August gelten.
Es gilt für ALLE Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21.
http://de.wikipedia.org/wiki/FahrenunterEinflussvonAlkohol,DrogenundMedikamenten#0.2C0-Promille-Grenzeab1.August2007.28neuer.C2.A724c_StVG.29

Vor ein paar Tagen in der Fahrschule hab ich gelernt, dass man eine 0,0-Grenze garnicht durchsetzen kann. Und zwar, weil das mit den Kontrollen dann nicht durchführbar wäre, weil jeder Mensch einen anderen Anteil an Eigenalkohol im Blut hat. Der wert ist also selten 0,0. Es wird höchstens bald eine 0,3-Grenze in der Probezeit und für Fahranfänger geben.
Katzentatze am 22. Juli 2007 19:57 Was? Ich habe bisher immer 0,0 bei Kontrollen gehabt.
Lauramaria am 22. Juli 2007 20:00 Wirklich? Dann haben die das in der Fahrschule nicht ganz richtig erklärt. Komisch.Aber dass es keine 0,0-Grenze geben kann wird wohl stimmen, Wenn die das da sagen, oder? sonst muss ich nochmal nachfragen.
Katzentatze am 22. Juli 2007 20:07 Soweit ich weiß steht das Gesetz. Laß mich aber gerne belehren. Und warum sollte man es nicht durchsetzen können? Nach der Probezeit und über 21 darf man ja soweit es erlaubt ist. Man will damit ja z.B. die Disco-Unfälle reduzieren.
Nusss am 22. Juli 2007 20:38 Ich glaube, dass in der Fahrschule gemeint wurde, dass ein klitzekleienr Teil Alkohol dabei ist, aber dieser so klein ist, dass er nicht angezeigt wird auf dem Gerät. also ca. 0,0001 %, anders könnte ihc mir das nich vorstellen