Oder haftet dafür eine Versicherung?
das kommt drauf an wo du das Sparkonto hast. Innerhalb der EU greift die Einlagensicherung von 20.000 pro Kunde. innerhalb Deutschlands ist die Absicherung aber wesentlich höher und beträgt 30% des Eigenkapitals der Bank. Selbst bei kleinen Banken mit vielleicht 10 Millionen Eigenkapital ist so eine Summe von 3 Millionen pro Kunde gesichert. Bei größeren Banken dann natürlich wesentlich mehr. Dies gilt aber wie gesagt nur für Deutschland, das das beste Einlagensicherungssystem der Welt besitzt

In Deutschland sind Deine privaten Einlagen gut gesichert, die Grenze lag mal bei 100000.- € , ist aber heute noch höher.
Bei den türkischstämmigen Discountbanken (Garantibank, Finansbank,...) oder den Osteuropäischen Banken (Parex,...) wäre Deine Einlage aber nur bis zu einer Höhe von 20000.- € abgesichert.

Soweit ich mich erinnere, gibt es einen Einlagensicherungsfond der deutsche Banken, wo 10.000 EUR (?) pro Konto bei einer Bankenpleite "versichert" sind.
Es gibt den Sicherungsfond. Die Banken sind allerdings unterschiedlich versichert. Einige sind mit 100 %, andere mit 80 % versichert und einem Höchstbetrag. Ich würde mal unter Banken und Sicherungsfond schauen. Schönen Abend Irmgard

Hier ein Auszug aus einer Info der ING-DiBa:
(Wir sind dem)Einlagensicherungsfonds des Bundsverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dieser schützt die Geldanlagen jedes Kunden bis zu einer Höhe von 30% des maßgeblich haftenden Eigenkapitals. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich von Sparbriefen, die auf den Namen des Inhabers lauten. Derzeit beträgt die Sicherungsgrenze für die ING-DiBa 1.173.876.000 Euro. Das bedeutet, dass im Fall der Fälle die Geldanlage von jedem Kunden bis zu 1,17 Milliarden Euro abgesichert ist.
Ab hier wieder Text von mir: Wenn also die Bank dem Einlagensicherungsfond angeschlossen ist, ist man auf der sicheren Seite. Aufpassen muss man bei ausländischen Banken mit Sitz in Deutschland. Diese müssen dem Fonds nicht angehören.

Es gibt zwei Sicherungssysteme. Die gesetzliche Einlagensicherung und die freiwillige Einlagensicherung.
Der gesetzliche Mindestschutz für Einlagen bei allen Kreditinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, richtet sich nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG).
Alle Kreditinstitute, die nicht Pflichtmitglied in einer institutssichernden Einrichtung sind, müssen sich demnach einem gesetzlichen Entschädigungssystem anschließen.
Kreditinstitute privater Rechtsform sind der auf Grundlage des ESAEG errichteten "Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH" (EdB), Burgstraße 28, 10178 Berlin, angeschlossen. Der von dieser Einrichtung gewährleistete Entschädigungsanspruch ist gesetzlich auf 90 % der Einlage, maximal 20.000 Euro, begrenzt. Diese Obergrenze gilt auch dann, wenn die Gelder auf verschiedenen Konten angelegt sind, d.h. der Betroffene kann in keinem Fall mehr als 20.000 Euro von der Entschädigungseinrichtung verlangen. Hat jemand z.B. Einlagen in Höhe von 15.000 Euro, so erhält er 13.500 Euro (90 % von 15.000). Hat er Einlagen in Höhe von 25.000 Euro, so erhält er 20.000 Euro (Maximalentschädigung).
Siehe hier http://www.bafin.de/faq/sicherungen.htm
Die freiwillige Einlagensicherung ist vom Bundesverband der Banken.
Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Siehe hier Link im Kommentar
Niklaus am 10. September 2007 11:39 Die Frage ist ja bereits ausreichend beantwortet worden. Deshalb von mir hier nur ein Link für alle, die mal die Höhe der Einlagensicherung ihrer Bank abfragen möchten:
http://www.bankenverband.de/html/verband/einlagensicherung.asp?channel=101832
Welche Banken beim Einlagensicherungsfonds mitmachen und dadurch fast vollständigen Schutz bieten, erfahren Sie beim Bundesverband Deutscher Banken in Berlin.
Ausnahmen stellen die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Genossenschaftsbanken dar. Hier sind die Einlagen (in voller Höhe) indirekt gesichert, da die Institute selbst vor einem Zusammenbruch geschützt sind.
in Deutschland gibt es somit ein Art Vollschutz der gesamten Einlagen für "fast" jeden. Ausnahmen bilden vielleicht ein paar Milliardäre, die aber ihr Geld bestimmt nicht bei einer einzigen Bank haben. Und wenn sie mal ein kleines bischen verliren würden, würde es denen eh nichts ausmachen
und wenn die Pleite mehrere bzw. zu viele Banken erwischt, bleibt man auf dem sitzen was man hat. Gab in Argentienien vor einigen Jahren auch aml. Plötzlich geht kein Geldautomat mehr...
das ist so gut wie unmöglich! Argentinien ist nicht Deutschland. Das wäre nur möglich wenn alle Banken pleite machen würden, und das wäre nur möglich wenn der Staat Pleite macht und dann wäre dein Geld eh nichts mehr wert, egal ob auf der Bank oder zu Hause
Genau so ist es.