Ich habe heute eine coole Minicam für mein Motorrad gefunden, wo ist ca. 2 Stunden Aufnahme auf eine 2GB SD Karte bekomme. Nur wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man so eine Kamera an seinem Motorrad befestigt? Darf man den Straßenverkehr einfach so filmen? Und würde ein solches Video eigentlich bei einem Unfall benutzt werden können um seine Unschuld zu beweisen?

Was sagt dir dein "gesunder" Menschenverstand? Diskussion geschlossen.. ;-) Gruss Solf
ich sag mal so zumindest haben es manche geschafft so ihren tod zu filmen.
Solf am 22. November 2007 22:59 Habe die in der Kirche heutzutage eigentlich eine "Leinwand"?

Schau mal unter dieser Frage nach, da findest du schon Antworten auf dein Problem:
Darf ich mit einer Helmkamera den Verkehr bzw meine Fahrt filmen und online stellen?
Solf am 22. November 2007 23:00 "Link", Wolfi?
Wolfgang Joost am 22. November 2007 23:02 Hast ja recht, war mit den Fingern zu schnell! Ist unter gutefrage.net
Ok, werde ich mal nach suchen! Dankeschön!
Wer will dich hindern, den Verkehr zu filmen?
Vermutlich hängt es davon ab, was Du mit dem Film machst - und auf was die Kamera gerichtet ist.
Bei einem Unfall wird vermutlich die Kamera drauf gehen - was willst du dann noch beweisen?

Im Prinzipist es nicht verboten, sofern keine Persönlichtkeitsrechte Dritter verletzt werden und der Verkehr nicht gefährdet wird, d.h. der Fahrer (und auch andere Verkehrsteilnehmer) durfen durch das filen nicht abgelenkt werden.

Ich nehme mal an, Du hattest einen Unfall und befürchtest nun dass Deine Video-Aufnahmen als illegales Beweismittel abgelehnt werden ?
Die Kamera war sicher auf Dauer eingestellt,Du wolltest die Landschaft , die Fahrstrecke filmen , eventuell die Nummernschilder der Fahrzeuge schwärzen ! Wenn dem so gewesen sein sollte, würde ich in der Zulassung als Beweismittel kein großes Risiko sehen !
Mir, dass eine montierte kamera das Fahrverhalten nicht beeintraechtigt, die Bilder auf grund Schutz der persoenlichkeit nicht veroeffentlich werden duerfen. Sonst gibts Aerger.