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Ist das Filmen des Straßenverkehrs während des Motorradfahrens erlaubt?

gefragt von isi600 am 22.11.2007 um 22:53 Uhr

Ich habe heute eine coole Minicam für mein Motorrad gefunden, wo ist ca. 2 Stunden Aufnahme auf eine 2GB SD Karte bekomme. Nur wie sieht das eigentlich rechtlich aus, wenn man so eine Kamera an seinem Motorrad befestigt? Darf man den Straßenverkehr einfach so filmen? Und würde ein solches Video eigentlich bei einem Unfall benutzt werden können um seine Unschuld zu beweisen?


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Reply


Solf
beantwortet von Solf am 22. November 2007 22:58
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Was sagt dir dein "gesunder" Menschenverstand? Diskussion geschlossen.. ;-) Gruss Solf

Kommentar von Bruno am 23. November 2007 01:11

Mir, dass eine montierte kamera das Fahrverhalten nicht beeintraechtigt, die Bilder auf grund Schutz der persoenlichkeit nicht veroeffentlich werden duerfen. Sonst gibts Aerger.


thebrain
beantwortet von thebrain am 22. November 2007 22:56
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ich sag mal so zumindest haben es manche geschafft so ihren tod zu filmen.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 22. November 2007 22:59

Habe die in der Kirche heutzutage eigentlich eine "Leinwand"?

Kommentar von isi600 am 22. November 2007 23:07

... 90% der tödlichen Unfälle von Motorradfahrern werden von Autofahrern verursacht.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 22. November 2007 23:13

Ist das so? Die bösen Autofahrer.. Es lebe das schnelle Motorrad.. :-))


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 22. November 2007 22:58
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Schau mal unter dieser Frage nach, da findest du schon Antworten auf dein Problem:

Darf ich mit einer Helmkamera den Verkehr bzw meine Fahrt filmen und online stellen?

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallSolf am 22. November 2007 23:00

"Link", Wolfi?

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 22. November 2007 23:02

Hast ja recht, war mit den Fingern zu schnell! Ist unter gutefrage.net

Kommentar von isi600 am 22. November 2007 23:07

Ok, werde ich mal nach suchen! Dankeschön!


anjanni
beantwortet von anjanni am 22. November 2007 23:00
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Wer will dich hindern, den Verkehr zu filmen?

Vermutlich hängt es davon ab, was Du mit dem Film machst - und auf was die Kamera gerichtet ist.

Bei einem Unfall wird vermutlich die Kamera drauf gehen - was willst du dann noch beweisen?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. November 2007 23:17
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Im Prinzipist es nicht verboten, sofern keine Persönlichtkeitsrechte Dritter verletzt werden und der Verkehr nicht gefährdet wird, d.h. der Fahrer (und auch andere Verkehrsteilnehmer) durfen durch das filen nicht abgelenkt werden.





Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 25. November 2007 08:56
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Ich nehme mal an, Du hattest einen Unfall und befürchtest nun dass Deine Video-Aufnahmen als illegales Beweismittel abgelehnt werden ?

Die Kamera war sicher auf Dauer eingestellt,Du wolltest die Landschaft , die Fahrstrecke filmen , eventuell die Nummernschilder der Fahrzeuge schwärzen ! Wenn dem so gewesen sein sollte, würde ich in der Zulassung als Beweismittel kein großes Risiko sehen !




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