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Ist das Exkrementieren eigentlich Arbeitszeit?

gefragt von HirnlosHirnlos am 13.08.2009 um 22:47 Uhr

Ich hab mich heute gefragt, ob es zur Arbeitszeit gehört, wenn ich aufs Klo gehe und da eine Weile auf der Schüssel hocke.
Es war nämlich so, daß ich in der Mittagspause daheim war und dann aufs Klo bin.
Ich hätte es mir aber verkneifen können und nach 10 Minuten Arbeit dann am Arbeitsplatz auf Klo können - und hätte da auch bezahlt bekommen!
Also, lieber in der Pause exkrementieren oder während der Arbeitszeit?


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aristokrat
beantwortet von aristokrat am 13. August 2009 23:02
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Heutzutage muss man sparen wo man kann: Zusätzlich zum Vorteil mit der bezahlten Arbeitszeit auf dem Lokus, kommt die Tatsache, dass auch das Klopapier vom Arbeitgeber bezahlt wird. ;-))


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Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 13. August 2009 22:48
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Selbstverständlich gehört die körperliche Entleerung zur Arbeitszeit. Das Lesen der BILD-Zeitung während der Verrichtung gehört ebenfalls dazu , zumindest wird es in vielen Firmen so praktiziert.

Kommentar von 2c5c74973b44a21c7211ffebd4093ddesmallHirnlos am 14. August 2009 23:22

Deine ist die zweitbeste Antwort, danke schön!


anonym
beantwortet von Buhuuu am 13. August 2009 22:48
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Solange du dich nicht stundenlang auf dem Klo verkriechst zählt das zur Arbeitszeit.


naibaf8989
beantwortet von naibaf8989 am 14. August 2009 15:40
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ich habe es am eigenen arbeitsplatz erlebt: wenn ein mitarbeiter zum klo gegangen ist, musste er sich genauso ausstempeln(bei einem zeiterfassungssystem) als wenn er ´mal kurz außerhaus war oder ins lager mußte. er konnte sich allerdings dafür in der verwaltung eine zeitgutschrift erfassen lassen. das tat natürlich keiner beim klogehen. gruß naifaf8989


Tigertears
beantwortet von Tigertears am 13. August 2009 22:47
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Nein - aber verrate es nicht weiter.


Dory1
beantwortet von Dory1 am 13. August 2009 22:48
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lol.. KA.. aber gei;le frage.. würd sagen es zählt


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 13. August 2009 22:48
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Wenn man muss muss man


anonym
beantwortet von Maya1998 am 13. August 2009 22:49
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Was muss, das muss...


justenm
beantwortet von justenm am 13. August 2009 22:49
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Hirnlose Frage.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 13. August 2009 22:53

So hirnlos ist die Frage nicht. Es gibt Arbeitgeber die diese Zeiten den Arbeitnehmern vom Gehalt abziehen. Es mussten sich schon Arbeitsgerichte mit diesem Thema befassen.

Kommentar von Fc552288c4985f7689a02e5a592b03ebsmalljustenm am 13. August 2009 22:55

Das nenn ich dann Sklaventreiberei.

Kommentar von 4ce0df86210b8e740e411830350c8d4csmallschniepatz am 13. August 2009 22:57

bei der firma arvato (call-center von bertelsmann) muss man vorher an der zeituhr abstechen...


anonym
beantwortet von daevers am 13. August 2009 22:50
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Für einige ja, sie machen eh nur Schei.. in ihrem Job.

Kommentar von 2c5c74973b44a21c7211ffebd4093ddesmallHirnlos am 14. August 2009 23:20

ehehe, da kenn ich auch welche grins


Praline
beantwortet von Praline am 13. August 2009 22:52
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Ja, eindeutig!


Chriss23
beantwortet von Chriss23 am 14. September 2009 19:23
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Ja, gehört zur Arbeitszeit. In der BW nennt man die Zeit, für persönliche Bedürfnisse werend der Arbeitszeit, "persönliche Verteilzeit". Na dann viel Spaß beim Verteilen ;)


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