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Ist das Ernten von Obst an überhängenden Zweigen vom Grundstück des Nachbarn aus Diebstahl?

gefragt von rob80 am 26.05.2009 um 23:28 Uhr

Ein Nachbar hat einen Obstbaum im Garten, von dem aus einige Zweige auf unser Grundstück überhängen. Ist es rein rechtlich gesehen Diebstahl, wenn wir diese Früchte ernten würden?


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anonym
beantwortet von pekole am 26. Mai 2009 23:30
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Erst wenn sie fallen, gehören sie dir.

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 26. Mai 2009 23:31

korrekte Antwort (wenn sie auf dein Grundstück fallen)


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 26. Mai 2009 23:30
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Ja,abpflücken ist nicht erlaubt.Nur was am Boden liegt,darf genommen werden.

Kommentar von F670db5926bae9767a0eb89ad4da986asmallChibiMassacre am 26. Mai 2009 23:31

Absolut richtig!


laurel
beantwortet von laurel am 26. Mai 2009 23:30
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12vis
beantwortet von 12vis am 26. Mai 2009 23:29
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Ja ist es.


anonym
beantwortet von etoile am 26. Mai 2009 23:29
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Ja, das sind leider seine „Früchte“ (auch juristisch gesehen), deren Eigentümer nur er alleine ist, unabhängig davon, ob die Zweige auf euer Grundstück überhängen oder nicht. Ein nicht genehmigtes Ernten ist also Diebstahl.



terraq
beantwortet von terraq am 26. Mai 2009 23:29
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was auf / über deinem boden ist, gehört dir

du könntest auch verlangen, das der Baum entsprechend gekürzt wird damit er nicht auf dein Grundstück ragt.

das beste is aber aber immer: einfach mal nett den Nachbarn fragen


MasterDomi
beantwortet von MasterDomi am 26. Mai 2009 23:29
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Gehört der Vogel, der über dein Grundstück fliegt dir?


anonym
beantwortet von Matzefratze am 26. Mai 2009 23:30
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Genau alles was auf deinem Boden ist, gehört dir.


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 26. Mai 2009 23:30
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was auf deiner seite LIEGT ist deins, am baum ist es seins, aber wegen guter nachbarschaft, einfach mal lieb fragen


susimwald
beantwortet von susimwald am 26. Mai 2009 23:30
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Nein, alles was über den Zaun hängt (von einer Pflanze) gehört demjenigen, dem das Grundstück gehört. Ich weiß das sicher, es ist keine Vermutung. Du darfst sogar überhängende Äste abschneiden.

Kommentar von Simple_avatar10smallcrosparrow am 17. Juni 2009 11:38

Das ist pauschal NICHT richtig...

Man muss dem Verursacher immer schriftlich einen Termin setzen und ihm die Möglichkeit geben, eine Beanstandung zu beseitigen...

Außer "Gefahr im Verzug"


anonym
beantwortet von wurst3582 am 26. Mai 2009 23:30
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ernten ist diebstahl soviel ich weiß,das was unten liegt darfste aufsammeln.

der nachbar darf zum ernten aber nicht! auf dein grundstück. nur mit nem teleskop-ernter darf er die dann pflücken oder aufm baum rumklettern xD


anonym
beantwortet von Ravyn am 26. Mai 2009 23:31
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Warum gehören die Obstbäume immer den Nachbarn? Ich hab noch nie gehört, dass jemand sagt "ich habe ein Apfel von MEINEM Apfelbaum gepflückt"


anonym
beantwortet von Paula1234 am 26. Mai 2009 23:29
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nein, wenn die Äste überhängen, darfst du ...


anonym
beantwortet von alexthek am 26. Mai 2009 23:29
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ja ist es... und den tatbestand des mundraubs gibt's nimmi


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 26. Mai 2009 23:29
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Dein obst...vermutlich


Kommentar von D91dc9eac4e7f40bf65e9dfa6878c2a5smallholzstapel am 26. Mai 2009 23:31

... nicht...;-)

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 26. Mai 2009 23:44

ok. mein eichhörnchen bekommt seine nüsse vom nachbarn


HMRAllgaeu
beantwortet von HMRAllgaeu am 26. Mai 2009 23:31
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Nein rein rechtlich gehören diese Äpfel Dir. Sollten Deine Äste bei ihm übern Zaun hängen und ihn stört das, mußt du sie zurückschneiden. Oder umgekehrt.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 26. Mai 2009 23:31
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Frage ihn doch, ob Du Dir ab und zu was abpflücken darfst - ich glaube nicht, dass der nein sagt


anonym
beantwortet von heelman am 26. Mai 2009 23:31
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Frag doch den Nachbarn persönlich.


gnat01
beantwortet von gnat01 am 26. Mai 2009 23:44
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War neulich noch ne Frage bei Jauch's "Wer Wird Millionär"... es wurde der Begriff "Überfall" als Definition erfragt. http://dejure.org/gesetze/BGB/911.html


anonym
beantwortet von Bibae am 26. Mai 2009 23:49
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nein.


anonym
beantwortet von eliteDJ am 27. Mai 2009 15:03
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man man man wie wäre es mit nachlesen (an alle hier!) Hier steht es:

§ 923 Grenzbaum (BGB) (1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.


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