Ein Nachbar hat einen Obstbaum im Garten, von dem aus einige Zweige auf unser Grundstück überhängen. Ist es rein rechtlich gesehen Diebstahl, wenn wir diese Früchte ernten würden?

Ja,abpflücken ist nicht erlaubt.Nur was am Boden liegt,darf genommen werden.
ChibiMassacre am 26. Mai 2009 23:31 Absolut richtig!

http://www.homesolute.com/haus/garten/obst-und-gemuese/obst-und-laub-von-nachbar... Du darfst nur das Fallobst nehmen.
Ja, das sind leider seine „Früchte“ (auch juristisch gesehen), deren Eigentümer nur er alleine ist, unabhängig davon, ob die Zweige auf euer Grundstück überhängen oder nicht. Ein nicht genehmigtes Ernten ist also Diebstahl.
was auf / über deinem boden ist, gehört dir
du könntest auch verlangen, das der Baum entsprechend gekürzt wird damit er nicht auf dein Grundstück ragt.
das beste is aber aber immer: einfach mal nett den Nachbarn fragen

Gehört der Vogel, der über dein Grundstück fliegt dir?

was auf deiner seite LIEGT ist deins, am baum ist es seins, aber wegen guter nachbarschaft, einfach mal lieb fragen
Nein, alles was über den Zaun hängt (von einer Pflanze) gehört demjenigen, dem das Grundstück gehört. Ich weiß das sicher, es ist keine Vermutung. Du darfst sogar überhängende Äste abschneiden.
Das ist pauschal NICHT richtig...
Man muss dem Verursacher immer schriftlich einen Termin setzen und ihm die Möglichkeit geben, eine Beanstandung zu beseitigen...
Außer "Gefahr im Verzug"
ernten ist diebstahl soviel ich weiß,das was unten liegt darfste aufsammeln.
der nachbar darf zum ernten aber nicht! auf dein grundstück. nur mit nem teleskop-ernter darf er die dann pflücken oder aufm baum rumklettern xD
Warum gehören die Obstbäume immer den Nachbarn? Ich hab noch nie gehört, dass jemand sagt "ich habe ein Apfel von MEINEM Apfelbaum gepflückt"
ja ist es... und den tatbestand des mundraubs gibt's nimmi

Dein obst...vermutlich
holzstapel am 26. Mai 2009 23:31 ... nicht...;-)
ziuwari am 26. Mai 2009 23:44 ok. mein eichhörnchen bekommt seine nüsse vom nachbarn

Nein rein rechtlich gehören diese Äpfel Dir. Sollten Deine Äste bei ihm übern Zaun hängen und ihn stört das, mußt du sie zurückschneiden. Oder umgekehrt.

Frage ihn doch, ob Du Dir ab und zu was abpflücken darfst - ich glaube nicht, dass der nein sagt

War neulich noch ne Frage bei Jauch's "Wer Wird Millionär"... es wurde der Begriff "Überfall" als Definition erfragt. http://dejure.org/gesetze/BGB/911.html
man man man wie wäre es mit nachlesen (an alle hier!) Hier steht es:
§ 923 Grenzbaum (BGB) (1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.
korrekte Antwort (wenn sie auf dein Grundstück fallen)