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Ist das erlaubt ? Nen Maler als Angestellten einstellen statt Stundenlohn abrechnen ?

gefragt von HarmoniHarmoni am 28.07.2009 um 15:20 Uhr

Hallo hab da mal ne Frage: Wir haben ein etwas größeres Anwesen mit ca 28 Zimmern die schon sehr in die Jahre gekommen sind. Wir haben uns von einem Maler nen Kostenvoranschlag machen lassen, der bei mehreren tausenden von EUROS lag. Jetzt haben wir beschlossen nen anderen Maler als Angestellten einzustellen und das für 4.000,- EUR Netto im Monat. Sicherlich ein normaler Verdienst für einen Maler. Wenn das ganze in 6 Monaten gestrichen ist, dann hat sich das gelohnt. Natürlich ist der Zeitraum von 6-12 Monaten mit dem Maler vorher abgesprochen worden. Ist das überhaupt erlaubt.

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anonym
beantwortet von docbde am 28. Juli 2009 15:22
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Naja, bei nem Angestellte kommen noch Lohnnebenkosten und Material drauf. Auch wenn der Kerl dann 11 Monate krank ist, habt ihr verloren.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 28. Juli 2009 15:25

Oh ... das wäre natürlich nicht so schön - man kann aber doch in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Kommentar von Simple_avatar2smallttempelhueter am 28. Juli 2009 15:26

auf jedenfall befristeten vertrag machen.

Kommentar von docbde am 28. Juli 2009 15:30

in der Probezeit -ja. Aber wenn der Typ dann nach 4 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, müsst ihr blechen, wenn er krank wird. und dann wirds wohl teurer als das Angebot des Malers.


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 28. Juli 2009 15:27
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4000 € Netto werden schnell 8000 € Brutto....wenn das finaziell drin ist?! Ist auch die Frage, ob man das ohne Meistertitel darf. Ich weiss es nicht, aber die Regeln sind im Handwer ja recht heftig.


ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 28. Juli 2009 15:23
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Selbstverständlich dürft ihr einen Maler mit einem befristeten Vertrag einstellen. Kann man ja sehen, wie andere Hausangestellte auch.

Kommentar von 2b239edf2c06ca5d2ba2b5a61eac9ebdsmallShaneMcCutcheon am 28. Juli 2009 15:36

:-)


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 28. Juli 2009 16:00
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Das würde ich mir aber dreimal überlegen! Zu den 4000 Netto kommen ja nochmal gut 50-60% Lohnnebenkosten. Ihr müßt ihn bei der BG versichern, falls ihm bei der Arbeit etwas passiert, sonst haftet ihr selbst! Was ist, wenn er nach Ende der Probezeit krank macht? Er wird auch Urlaub haben, den ihr zahlt! Wenn Du das alles zusammen rechnest, bist Du schnell bei 100.000 Euro und trägst das volle Risiko noch dazu. Für das Geld bekommt man sicher einen Maler und sicher sogar deutlich günstiger!
Macht doch eine öffentliche Ausschreibung. Für gewöhnlich sind da die Firmen sehr bestrebt, den Auftrag zu bekommen und versuchen sich gegenseitig zu unterbieten!


ttempelhueter
beantwortet von ttempelhueter am 28. Juli 2009 15:23
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ich denke schon, sofern du wie ein "richtiger" arbeitgeber steuern und sozialabgaben abführst.


anonym
beantwortet von Annaberg am 28. Juli 2009 15:23
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Habt ihr eine Betriebsnummer? Für Maler gelten Mindestlöhne, die nicht unterschritten werden sollten!

Kommentar von Simple_avatar2smallttempelhueter am 28. Juli 2009 15:24

ich denke mal bei 4000€ netto ist das schon ok.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 28. Juli 2009 15:25

Was muss denn ein Maler so bekommen mindestens im Monat ?


merci27
beantwortet von merci27 am 28. Juli 2009 15:22
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Ja so lange ihr ihn Anmeldet und die Abgaben und Versicherungen zahlt.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 28. Juli 2009 15:22
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Klar, solange ihr ihn anmeldet, sämtliche Lohnnebenkosten für ihn bezahlt und abführt und das ganze gemeldet ist. Dann rutscht ihr in das Arbeitgeberverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten.


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