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Ist das Entladen von Lebensmitteln morgens um 05:45Uhr eines Lkw ruhestörend?

gefragt von PustisPustis am 12.06.2009 um 22:02 Uhr

Ich werde durch einen LKW der bei meinem Nachbarn Lebensmittel morgens zwischen 05:45Uhr und 06:00Uhr ablädt in meiner Nachtruhe gestört. Kann ich dieses Unternehmen zur Anzeige bringen?

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Polizei x 2.007 Ruhestörung x 205 Nachtruhe x 50

anonym
beantwortet von mig112 am 12. Juni 2009 22:03
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Natürlich nicht, wie kommst du nur auf so eine absurde Idee??

Kommentar von 1eadd07aa2b879d5fa186c14dbcd9365smallPustis am 12. Juni 2009 22:03

na dann möchte ich dich mal erleben, wenn du radau unter deinem fenster hast!

Kommentar von B0b85dfdacbe7bf3a9ca3cdec43b4bb9smallTheonlypink am 12. Juni 2009 22:05

Wenn man neben einen Lebensmittelladen einzieht muss man schon damit rechnen. Oder wurde der erst gebaut?

Kommentar von 1eadd07aa2b879d5fa186c14dbcd9365smallPustis am 12. Juni 2009 22:07

das ist ein normales einfamilienhaus, welches nebenbei bioprodukte durch ein familienmitglied verkaufen lässt und daher von einem unternehmen mit solchen produkten beliefert wird.

Kommentar von B0b85dfdacbe7bf3a9ca3cdec43b4bb9smallTheonlypink am 12. Juni 2009 22:11

Na dann beschwer dich mal bei denen, du möchtest es im friedlichen regeln. Wenn es nicht klappt würde ich dann mal eine Anzeige in Erwägung ziehen.

Kommentar von mig112 am 12. Juni 2009 22:07

Ich bezweifle gar nicht, dass du Tatsachen berichtest - aber klagen kannst du nicht (erfolgreich!)

Kommentar von De399bde307c96b383a23a6218afc011smallTux31 am 12. Juni 2009 22:10

Natürlich kann sie klagen , es gilt in Deutschland immerhin noch die Nachtruhe. Allerdings kann er ab 6 wieder Krach machen

Kommentar von mig112 am 12. Juni 2009 22:34

Nicht bei Gewerbelärm; man müsste NACHWEISEN dass unnötiger Lärm verursacht wurde - was natürlich unmöglich ist...

Kommentar von De399bde307c96b383a23a6218afc011smallTux31 am 12. Juni 2009 22:39

Schwachsinn.Für das Gewerbe gelten die gleichen Zeiten. Im BGB sind keine Ausnahmen vorgesehen


Tux31
beantwortet von Tux31 am 12. Juni 2009 22:04
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Bis 6 Uhr gilt immer noch die Nachtruhe

Kommentar von 1eadd07aa2b879d5fa186c14dbcd9365smallPustis am 12. Juni 2009 22:05

und wo steht das??

Kommentar von De399bde307c96b383a23a6218afc011smallTux31 am 12. Juni 2009 22:08

BGB § 906

Landesimmissionsschutzgsgesetz


VieleFragen12
beantwortet von VieleFragen12 am 12. Juni 2009 22:02
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Wenn er´s lauter als nötig macht schon.


Scorpionin71
beantwortet von Scorpionin71 am 12. Juni 2009 22:09
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Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Ordnungsamt. In einer Wohngegend ist bis 6 Uhr Nachtruhe. Evtl. wirst Du aufgefordert ein Protokoll mit Datum und Uhrzeit über die Ruhestörungen zu führen, welches Du dann beim Ordnungsamt einreichen mußt. Alles weitere wird von dort aus geregelt. Allerdings wäre es vielleicht netter, es dem Lieferanten vorab im Guten zu sagen. Aber was hättest Du letztlich davon, wenn er Dich eine Viertelstunde später weckt?


hukki
beantwortet von hukki am 12. Juni 2009 22:07
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das ist auf jeden fall ruhestörung


Diana77
beantwortet von Diana77 am 12. Juni 2009 22:04
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normalerweise nicht, ab 6.00Uhr dürfen laute Arbeiten an Werktagen durchgeführt werden!

Kommentar von 1eadd07aa2b879d5fa186c14dbcd9365smallPustis am 12. Juni 2009 22:05

ich habe vor 06:00Uhr den Lärm!!

Kommentar von C11554e3059aba90370bde7c168236d7smallDiana77 am 12. Juni 2009 22:46

na gut, wenn Du wegen 15 Minuten zu früh Anzeige erstatten möchtest, dann mach das. Aber ich glaube kaum, das das die Polizei ernst nimmt. Jetzt versteh mich nicht falsch, mir würde das genau so auf den Keks gehn wie Dir. Aber ich denke rein rechtlich gesehen hast Du da keine Chance.


anonym
beantwortet von Paula1234 am 12. Juni 2009 22:03
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nein!!!

Kommentar von 1eadd07aa2b879d5fa186c14dbcd9365smallPustis am 12. Juni 2009 22:04

ist zu simpel solche antwort!!!!!!!!!


Heini22
beantwortet von Heini22 am 13. Juni 2009 02:20
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der darf erst ab 06:00 uhr abladen, schieb terror und Kaufland gehört zu EDEKA


anonym
beantwortet von annekratz am 12. Juni 2009 23:29
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Erkundige Dich am besten bei Deiner Stadt (Amt für Emissionsschutz). Die können Dir genau sagen, ob in Deiner Strasse ein Mischgebiet oder Wohngebiet ist. Davon hängt auch meist die Belieferungszeit von Supermärkten ab, egal welcher Sorte. VG!


Chrissi2708
beantwortet von Chrissi2708 am 12. Juni 2009 22:07
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Vor 06:00 Uhr ist es z.B. EDEKA-LKW-Fahrern VERBOTEN ihren LKW bei bestimmten Märkten abzuladen... wie das allerdings bei anderen Lebensmittelketten ist weiß ich nicht...

Kommentar von B0b85dfdacbe7bf3a9ca3cdec43b4bb9smallTheonlypink am 12. Juni 2009 22:10

Kaufland wird ab 5.30 Uhr beliefert.

Kommentar von F7b23b99be13b3b27cf13631f92fcebdsmallChrissi2708 am 12. Juni 2009 22:17

Ich rede ja von "EDEKA" und nicht von "Kaufland"...


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