Pustis am 12.06.2009 um 22:02 Uhr
Ich werde durch einen LKW der bei meinem Nachbarn Lebensmittel morgens zwischen 05:45Uhr und 06:00Uhr ablädt in meiner Nachtruhe gestört. Kann ich dieses Unternehmen zur Anzeige bringen?
Natürlich nicht, wie kommst du nur auf so eine absurde Idee??

Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Ordnungsamt. In einer Wohngegend ist bis 6 Uhr Nachtruhe. Evtl. wirst Du aufgefordert ein Protokoll mit Datum und Uhrzeit über die Ruhestörungen zu führen, welches Du dann beim Ordnungsamt einreichen mußt. Alles weitere wird von dort aus geregelt. Allerdings wäre es vielleicht netter, es dem Lieferanten vorab im Guten zu sagen. Aber was hättest Du letztlich davon, wenn er Dich eine Viertelstunde später weckt?

normalerweise nicht, ab 6.00Uhr dürfen laute Arbeiten an Werktagen durchgeführt werden!
Pustis am 12. Juni 2009 22:05 ich habe vor 06:00Uhr den Lärm!!
Diana77 am 12. Juni 2009 22:46 na gut, wenn Du wegen 15 Minuten zu früh Anzeige erstatten möchtest, dann mach das. Aber ich glaube kaum, das das die Polizei ernst nimmt. Jetzt versteh mich nicht falsch, mir würde das genau so auf den Keks gehn wie Dir. Aber ich denke rein rechtlich gesehen hast Du da keine Chance.
nein!!!
Pustis am 12. Juni 2009 22:04 ist zu simpel solche antwort!!!!!!!!!

der darf erst ab 06:00 uhr abladen, schieb terror und Kaufland gehört zu EDEKA
Erkundige Dich am besten bei Deiner Stadt (Amt für Emissionsschutz). Die können Dir genau sagen, ob in Deiner Strasse ein Mischgebiet oder Wohngebiet ist. Davon hängt auch meist die Belieferungszeit von Supermärkten ab, egal welcher Sorte. VG!

Vor 06:00 Uhr ist es z.B. EDEKA-LKW-Fahrern VERBOTEN ihren LKW bei bestimmten Märkten abzuladen... wie das allerdings bei anderen Lebensmittelketten ist weiß ich nicht...
Theonlypink am 12. Juni 2009 22:10 Kaufland wird ab 5.30 Uhr beliefert.
Chrissi2708 am 12. Juni 2009 22:17 Ich rede ja von "EDEKA" und nicht von "Kaufland"...
na dann möchte ich dich mal erleben, wenn du radau unter deinem fenster hast!
Wenn man neben einen Lebensmittelladen einzieht muss man schon damit rechnen. Oder wurde der erst gebaut?
das ist ein normales einfamilienhaus, welches nebenbei bioprodukte durch ein familienmitglied verkaufen lässt und daher von einem unternehmen mit solchen produkten beliefert wird.
Na dann beschwer dich mal bei denen, du möchtest es im friedlichen regeln. Wenn es nicht klappt würde ich dann mal eine Anzeige in Erwägung ziehen.
Ich bezweifle gar nicht, dass du Tatsachen berichtest - aber klagen kannst du nicht (erfolgreich!)
Natürlich kann sie klagen , es gilt in Deutschland immerhin noch die Nachtruhe. Allerdings kann er ab 6 wieder Krach machen
Nicht bei Gewerbelärm; man müsste NACHWEISEN dass unnötiger Lärm verursacht wurde - was natürlich unmöglich ist...
Schwachsinn.Für das Gewerbe gelten die gleichen Zeiten. Im BGB sind keine Ausnahmen vorgesehen