sunpoint am 02.10.2009 um 19:31 Uhr
Ein selbst erstelltes Video soll mit Musik (Schlager) untermalt und dann zu You Tube hochgeladen werden. Natürlich ist dies kein eigenes Musikstück. Kann es Ärger mit dem Urheberrecht geben oder ist dies völlig unbedenklich ? Weiß jemand eine genaue Antwort ?

wenn das video mit der musik online ging, dann sei zufrieden. es ist unbedenklich, wenn auch nicht völlig. wenn sich jemand beschwert nimmt youtube dein video offline und schickt dir eine nachricht über urheber und ursache der beschwerde.
annokrat
Das ist unbedenklich, weil Youtube einen jährlichen Pauschalbetrag an die GEMA zahlt. Dementsprechend ist das keine Urheberrechtsverletzung. Du musst allerdings den Interpreten in den Credits oder der Videobeschreibung anführen.
Videos welche Musik die nicht von dir selbst ist enthält, werden von YouTube gelöscht, aber auch nur wenn du in ihre Falle tapps.
Wenn sich der Künster bei YouTube beschwert, werden sie das Video vohl löschen, mehr droht dir da im Normalfall nicht...
annokrat am 2. Oktober 2009 19:37 der künstler beschwert sich meistens nicht, sondern der "rechteinhaber" und das sind zum überwiegenden teil die plattenfirmen, die künstler gehen leer aus.
annokrat
mir wurde meins gelöscht, weil ich ein hintergrundlied hatte. urheber war sony entertainment oder so, jedenfalls was mit sony. hab's dann noch mal hochgeladen und dazu geschrieben, dass alle rechte beim urheber bleiben. und ich hab keinen einspruch erhoben, bis jetzt ist es immer noch drin :)

klar ist das nciht rechtens, kommt aber auf die länge an, ab 1/3 vom lied sollteste du zahlen. aber ehrlich, das kümmert keine sau