Hallo, ich wohne mit meiner Tochter in einer Wohnung die 480Euro warm inkl. aller Nebenkosten kostet. In meinem ALGII Bescheid wurde ich aufgefordert meine Unterkunftskosten zu senken. Meine Frage nun, wenn ich in eine Wohnung ziehe die 300Euro plus 60Euro NK zzgl. Gas und Strom ziehe ist die Wohnung dann angemessen?
Danke im vorraus für eure Antworten.
Die "angemessenen Kosten" sind von Stadt zu Stadt verschieden und richten sich nach den üblichen Mieten. Frage bei Deiner Arge nach, wie hoch der Satz bei zwei Personen ist.
Was angemessen ist kann dir nur dein Fallmanager bei der ARGE erklären. Nur der kennt den Mietspiegel in deiner Gemeinde. Und danach richtet sich die KdU (Kosten der Unterkunft).
P.S. Gas oder Strom fürs Kochen oder Beleuchtung wird dir nicht erstattet, das ist in den Leistungen bereits enthalten.
Das läßt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, wo Du wohnst, wie hoch in dieser Stadt das Mietniveau ist usw.
Eine konkrete Auskunft kann Dir wohl nur die ARGE an Deinem Wohn- und Meldeort geben.
Wenn die jetzige WOhnung 480 EUR warm inkl. aller NK kostet, wird die nächste ja nicht viel billiger sein können.Eher genauso...
Danke, die Dame am Telefon hat zu mir gesagt eine angemessene Wohnung würde 352Euro kosten, dort wäre die Nebenkosten wie Müllabfuhr,Wasser und Abwasser schon mit drin. Extra gerechnet werden die mtl. lfd. Heizkosten. Aber als ich ihr dann von der Wohnung erzählt habe, sagte sie die wäre nicht angemessen, wie kann das denn bitte sein, die liegt doch dann nur 8Euro über der Grenze?!?!
Dann lass dir mal von der zuständigen ARGE mitteilen welche m²-Pauschalen die für 1. Grundmiete, 2. Nebenkosten und 3. Heizkosten haben und wieviel Quadratmeter du anmieten darfst. Vielleicht ist die Wohnung von der Fläche her zu groß, dann gibts auch oft ärger, da meist mit einer Nebenkostennachzahlung zu rechnen ist - und dann wäre die Wohnung wieder zu teuer.