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ist das ein verstoss gegen das datenschutzgesetz wenn............

gefragt von MenschoderTierMenschoderTier am 06.11.2009 um 16:13 Uhr

das arbeitsamt zu mir sagt ohne den mietvertrag zwichen den vermieter und untervermieter keine weiterbearbeitung meiner sache ich erklähre: ich bin untermieter und habe einen untermietvertrag von vermieter und der hauptmieter hat ein normalen mietvertrag vom vermieter wil der vermieter sagte er kann ja nicht 2mal das haus vermieten.der arbeitsamt typ hatte bereits meinen untermietvertrag und eine mietbescheinigung wo drinne steht wieviel gesamt und wieviel ich bezahle und drotzdem verlangte er den mietvertrag zwichen vermieter und mieter und nach dem er das kopiert hat sagte ich ihn daß das ein verstoss gegen datenschutzgesetz ist weil der hauptmieter gar nix mit dem amt zu tun hat- da sagte er ich hätte das je nicht zeigen/geben müssen häää???? so ein ... jetzt will er die gesamt miete durch zwei teilen obwohl der hautmieter nur 1 zimmer hat und nur von mo bis do abend da ist und auserdem sind ja schon die mietverträge von vermieter ausgestellt und gemeinsam unterschrieben hat was kann ich tun? habe vor zum tiemleiter nach hof zu gehen bzw zu melden und gegen ihn vorgehen weil er mich auch die ganze zeit nicht für ernst nimt weil ich psychich krank bin und das weis er auch und heute hat er mich zürück in mein altes amt (50km) und sollte da noch was machen und wo ich dann dort war sagten sie mir dort ich hätte gar nicht kommem brauchen weil das doch im computer steht usw


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


casilein
beantwortet von casilein am 7. November 2009 15:13
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puh, bitte schreib demnächst etwas strukturierter...

Ich fasse mal zusammen:

  • Es muss der Untermietvertrag oder eine Mietbescheinigung des Hauptmieters (Arge-Vordruck) ausreichen. Wenn das Amt Zweifel hat, können sie denen auf geeignete Weise nachgehen, aber nicht die Leistung verweigern (oder den Antrag nicht bearbeiten, was auf das gleiche hinausläuft).
  • Der Mietvertrag muss nicht kopiert werden. Es reicht, die Angaben mit Deinen auf dem Antrag (Anlage KDU) abzugleichen und zu vermerken, dass die Angaben korrekt sind. Im Vertrag stehen vielleicht noch Sachen drin, die die Arge nix angehen.
  • Eine Mietbescheinigung vom Vermieter darf nicht zwingend verlangt werden. Damit wärst Du genötigt, dem Vermieter die Alg2-Antragsstellung mitzuteilen, was diesen nix angeht. Daher darf die Arge auch nicht einfach beim Vermieter nachfragen. (Du musst aber natürlich die Kosten der Unterkunft auf irgendeine Weise nachweisen...)
  • Die Teilung der Miete ist nur zulässig, wenn vermutet werden kann, dass die Wohnung zu gleichen Teilen genutzt wird. Wenn Du dem widersprichst, müssen die erstmal von Deinen Angaben ausgehen. Bei Zweifeln können sie das auf geeignete Weise überprüfen. Das kann z.B. durch Überprüfung einer tatsächlichen Zahlung (Kontoauszug) oder durch einen Hausbesuch geschehen. Jedenfalls geht es nicht an, dass sie das einfach behaupten und Dir keine Möglichkeit geben, das Gegenteil nachzuweisen.
  • Daten, die die Arge für ihre Aufgaben nicht benötigt, dürfen auch nicht gespeichert werden, wenn Du sie freiwillig übergeben hast. Der Mietvertrag zwischen Hauptmieter und Eigentümer ist nicht erforderlich und gehört aus der Akte entfernt.
  • Du hast das Recht, die zu Deiner Person gespeicherten Daten einzusehen und Löschung oder Berichtigung zu verlangen.

Fazit: Wenn das Amt Deiner Sichtweise nicht folgt, hole Dir Hilfe. Die bekommst Du bei einer Arbeitsloseninitiative oder einem Rechtsanwalt.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 7. November 2009 21:12

also hatte der von amt mich genötigt den hauptmietvertrag von eigentumer und hauptmierter ihn auszuhändigen weil er ja sagte das ich ohne den vertrag keine weiterbearbeitung meiner sache gibt - ich habe aber angst das er sagt daß das nicht stimmt und ich mir das nur eingebildet habe weil er ja nicht aleine war im zimmer und auserdem hatte er mich am freitag zurück zu meinen alten amt(50km) geschickt noch um was auszustellen und dort sagten sie mir ich hätte nich kommen brauchen weil ja alles im computer steht, ich habe ihn dan anrufen lassen und er sagte der dan er hätte das gar nicht gesagt das ich dort hin fahren soll - habe aber einen zeugen aber die wahren zu 3 im zimmer in dem amt - was soll ich machen der denkt weil ich psychich kronisch krank bin kann er das mit mir machen

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 7. November 2009 21:12

also hatte der von amt mich genötigt den hauptmietvertrag von eigentumer und hauptmierter ihn auszuhändigen weil er ja sagte das ich ohne den vertrag keine weiterbearbeitung meiner sache gibt - ich habe aber angst das er sagt daß das nicht stimmt und ich mir das nur eingebildet habe weil er ja nicht aleine war im zimmer und auserdem hatte er mich am freitag zurück zu meinen alten amt(50km) geschickt noch um was auszustellen und dort sagten sie mir ich hätte nich kommen brauchen weil ja alles im computer steht, ich habe ihn dan anrufen lassen und er sagte der dan er hätte das gar nicht gesagt das ich dort hin fahren soll - habe aber einen zeugen aber die wahren zu 3 im zimmer in dem amt - was soll ich machen der denkt weil ich psychich kronisch krank bin kann er das mit mir machen

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 8. November 2009 11:40

Der scheint ja ein schwieriger Fall zu sein, Dein Sachbearbeiter. Nun, das kannst Du vermutlich jetzt nicht mehr ändern, und im Prinzip ist es ja auch egal, ob die das jetzt vorliegen haben oder nicht.

Für die Zukunft solltest Du mit einer Vertrauensperson zum Amt gehen. Die darf mit Deiner Zustimmung beim Gespräch dabei sein. Das könnte auch deshalb sinnvoll sein, da es nicht ganz leicht ist, die vielen Aspekte, die bei Dir auftauchen, zu sortieren.

In vielen Städten gibt es Arbeitsloseninitiativen, die auch solche Unterstützung anbieten.


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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 16:15
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Kannst Du das alles mal lesbar niederschreiben.

In dem ganzen Müll hast Du drei Punkte, dummerweise an der falschen Stelle.

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 6. November 2009 16:19

sorry hat grade alles so reingepasst kein platz für punkte und komme sorry noch mal


fabielle
beantwortet von fabielle am 6. November 2009 16:16
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Ich würde mal sagen, das Amt braucht wahrscheinlich einfach nen Beleg, vom Vermieter, daß die Wohnung untervermietet werden darf, oder?

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 6. November 2009 16:17

das hatten sie schon


regideur
beantwortet von regideur am 6. November 2009 16:17
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Du kannst den Vertrag vom Hauptmieter und Vermieter gar nicht erbringen da es nicht Dein Vertrag ist und keiner von Beiden ihn Dir aushändigen muss!

Das Arbeitsamt muss sich also wohl oder übel mit Deinem Vertrag zufrieden geben!

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 6. November 2009 16:43

aber weil der gesagt hat zu mir ohne diesen vertrag keine weiterbearbeitung meiner sache , deswegen habe ich die ihnen besorgt und der will jetzt den nicht so sondern wie er will nämlich 75m² geteilt durch 2 und nicht wie im vertrag 47m² (2 zimmer)für mich wie er ja schon unterschrieben ist von vermieter , untervermieter und mir

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 6. November 2009 19:21

Dann hast Du es ja schwarz auf weiß und nachvollziehbar ist es auch. Du kannst gegen anderslautende Bescheide nur Widerspruch einlegen und notfalls klagen... Ich würde den Sachbearbeiter einen kleinen Wink in die Richtung geben!

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 6. November 2009 19:56

das denke ich auch


anonym
beantwortet von heimwerker am 6. November 2009 16:50
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Ein ganz schönes Wirrwarr in der Frage. Der "Typ" vom Amt, nennen wir ihn mal Sachbearbeiter, will mit dieser Maßnahme nur sicher stellen, dass keine Leistungen erschlichen werden. Es sollte eigentlich, wenn ich die Frage richtig verstanden habe, relativ einfach sein, für den Sachbearbeiter beide Mietverträge vom Vermieter zu bekommen. MfG


Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 6. November 2009 19:55

warum? das geht ihn doch garnix an wenn er meinen untermietvertrag und die mietbescheinigun sind doch vom vermieter schon entgegen bekommen und er und der untervermieter haben nix mit den arbeitsamt zu tun und der untermietvertrag wurde von der anderen Arge für ermessen bescheinigt

Kommentar von heimwerker am 6. November 2009 20:32

Es ist wirklich nicht einfach dem Geschriebenen zu folgen. Wenn ich richtig verstehe, hat der Sachbearbeiter bereits ausgefüllte Mietbescheinigungen bekommen?. Viele versuchen Leistungen zu beziehen, bewohnen aber die gleiche Wohnung. Damit nun beide auch Leistungen bekommen, wird kurzerhand ein Untermietvertrag gemacht. Ich gehe davon aus, dass geprüft werden soll, ob es sich tatsächlich um einen Untermieter handelt, der Leistungsberechtigt ist. Wichtig wäre auch, ob der Hauptmieter Leistungen bezieht, wenn dem so ist, bekommen Sie keine, so weit mir bekannt ist. MfG

Kommentar von 04e29906d8b5d9373736753509167586smallMenschoderTier am 7. November 2009 13:23

nee nur ich bin das amt kind der hauptmieter und der untervermieter haben beide nix mit dem amt zu tun

Kommentar von heimwerker am 7. November 2009 15:42

Es tut mir leid. ich würde gerne helfen, kann aber leider die Zusammenhänge nicht verstehen. MfG


anonym
beantwortet von Imera am 7. November 2009 19:26
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schätze , das Amt will einen Beleg sehen


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