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Ist das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung meiner Versicherung?

gefragt von Claudispezial am 28.11.2007 um 17:12 Uhr

ich bin bei der allianz versichert und zwar seit 15 jahren. noch nie ist es von meiner seite zu einem versicherungsfall gekommen. jetzt ist mir vor ca. 9 monaten mein fahrrad aus meinem abgeschlossenen keller geklaut worden. die versicherung weigert sich jedoch, dies als einbruchdiebstahl anzusehen, der es aber, von der staatsanwaltschaft bestätigt, war. ich bin bei der allianz durch alle instanzen gegangen, aber sie wollen mir das geld nicht geben. daher will ich jetzt die police kündigen. dabei möchte ich mich aber nicht an die vereinbarten drei monate frist zur kündigung halten, sondern sofort raus, weil ich sauer bin. habe ich in meinem besondern fall eine chance, sofort zu kündigen?


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1loth1
beantwortet von 1loth1 am 28. November 2007 17:28
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habe gerade ein ähnliches Theater mit der Allianz gehabt. Haben erst gezahlt, nachdem ich den ´Versicherungsombudsmann`eingeschaltet habe. Die arbeiten für Versicherungsnehmer k o s t e n l o s . Hier mal anklicken und sich dann aber die Mühe machen und alles schriftlich nach Berlin schicken : http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html Ich wünsche dir viel Erfolg gegen diese Gauner!!


kiralee
beantwortet von kiralee am 28. November 2007 17:15
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Nur mit Hilfe eines Anwaltes


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 28. November 2007 17:42
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So ist die Allianz. Ich hatte vor Jahren ein Auto bei denen versichert, nach dem ersten Unfall haben die mir mit Kündigung gedroht. Nachdem ein Freund mit der Hausrat bei Allianz Ärger hatte, haben wir unser Versicherungsunterlagen geordnet und sind woanders hingegangen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. November 2007 17:23
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Im Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung kann man außerordentlich kündigen, sonst nicht. Da deine Versicherung aber ein Schaden abstreitet ist dies kein eindeutiger Schadensfall. Was ist aber so schlimm noch 3 Monate zu warten? Du verlierst dadurch ja kein Geld (hast ja eh schon bezahlt) und es ist auch keine lange Zeit!

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 29. November 2007 06:33

Ja, die Versicherung kann nur kündigen wenn Sie für den Schaden eingetreten ist !

Andererseits kann man auf solch eine Gesellschaft verzichten !


anonym
beantwortet von flekoelsch am 28. November 2007 17:28
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Also wenn die Allianz nicht zahlt hast du ein Sonderkündigungsrecht. Die Zahlung durch zu drücken würde ich über den Ombutsmann für Versicherungen klären. Anschrift findest du be- stimmt im Internet.




Kommentar von Ce717475ba07f3df84c669a40f7ffc32small1loth1 am 28. November 2007 17:33

hallo flekoelsch: Leider stimmt das mit dem kündigen so nicht. Die sagen eiskalt, kein (von uns anerkannter) Schaden - also auch kein Recht auf die Sonderkündigung.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 28. November 2007 17:43

ja, so sind die!!!


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 29. November 2007 21:31
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Die sind bekannt für diesen Umgang mit ihren Kunden. Aber zum Glück entscheidet nicht die Versicherung, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, sondern die Gerichte.

Man sollte

  • von Anfang an dort keine Versicherung abschließen,

  • jetzt am besten fristlos kündigen und den Schaden gerichtlich durchfechten,

  • wenn das Gericht gegen die Versicherung entscheidet oder die Versicherung sich vergleicht, an der fristlosen Kündigung festhalten,

  • nicht vergessen, alle anderen Versicherungsverträge dort fristgemäß zu kündigen.




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