sich im telefonbuch einen namen rauszusuchen der einem gefällt und dann einfach mal anzurufen und wieder aufzulegen? man könnte sich ja auch verwählt haben.

Verboten isses sicherlich nicht, kostet dich aber bei jedem Anruf. Wenn du dir den Quatsch leisten kannst?
PepsiMaster am 17. März 2009 00:48 Kommt das ganze häufiger vor, könnte es durchaus unter §238 StGB "Nachstellung" (=Stalking) fallen. (vgl. §238 Abs. 1 Nr. 2)
Es ist zwar nicht verboten aber ziemlich Sinnlos!
Nerv doch lieber deine Freunde....
Überlege doch einmal, wie du dich fühlen würdest, wenn irgendwann einer bei dir anruft, vllt. wenn du gaaanz alleine zu hause bist und es dunkel ist. Wenn du dich mit -Hallo?- Mmeldest und als antwort nur den Atem einer anderen Person hörst. Echt gruselig, oder? Mach das lieber nicht, vllt. geht ein kleines Kind ans Telefon und bekommt wegen dir albträume, dass wäre doch nicht nett, oder?

ja, wenn die Polizei dahinter kommt (sie könnte dein Telefon abhören), dann kommst du oder deine Eltern ins Gefängnis.
Genau, wir sind in Stasi-Zeiten und die Polizei hört die Telefone ab...

Bisschen peinlich, vielleicht jagst Du damit eine alte Omi hoch oder weckst ein Baby auf - das ist doch so dämlich.
Wenn Du dann dort häufiger anrufst, läuft das unter Stalking und kann bestraft werden. Ja.

Macht man nicht! Die erwischen dich und dann wird gezahlt!
ne des is nicht ferboten aber doch ferückt oder nicht
lasvegas21 am 16. März 2009 16:37 ja, vast richtig
dajag am 16. März 2009 16:40 he, laßfegas, das war gut !

Verboten, denke ich nicht, aber welcher Hirni macht so etwas.
lass mich raten.....
du bist 8 Jahre und weißt nicht was du machen sollst
oder?

Wir originell ... etwas noch nie Dagewesenes. Waaaaahnsinn !!
Wenn schon dann richtig...such dir jemanden aus der Nagel heißt, ruf an und wenn sich jemand meldet mit "Nagel?" sagst du "Ja hier Hammer ziehns n Kopf ein sonst knallts" ^^ alt aber immer wieder gut...

nein as ist nicht verboten...... dir ist wohl langweilig?? xD

Na, dann stell dir einmal vor, es in kranker Mensch, der extra aufsteht und zum Telefon geht (nicht alle haben Handy) oder es ist jemand, der sehr einsam ist und sich furchtbar freut, dass ihn wer anruft ... vom Gesetz her wird es vermutlich nicht verboten sein (wenn es nicht mehrere Male passiert) aber von der Anständigkeit wird es verboten. Kapische ?
warte mal wie nennt man solche leute noch mal..........hmm........KRANK Tut mir leid aber , warum belästigst du die leute? ich weiss nicht ob das verboten ist oder nicht.aber es SOLLTE verboten sen falls nicht..
sonst keine hobby´s?

verboten wohl eher nicht... aber nervig!! stell dir doch bitte mal vor das 10 solche leute die gleiche idee haben und alle bei dir anrufen... wahrscheinlich nur halb so lustig
aber wenn man nix zutun hat..... oh gott wie dämlich...wie alst bist du denn wenn ich fragen darf?
achso du bist 18... hab grad eine andere fragevon dir gelesen hast geschrieben das du 18 bist......man mankopfschüttel

Wenn Du die Person nur einmal anrufst, ist es nicht verboten.
Kommt das ganze häufiger vor, könnte es durchaus unter §238 StGB "Nachstellung" (=Stalking) fallen. (vgl. §238 Abs. 1 Nr. 2)
Gegenfrage: Was hast Du davon?? Evtl. zuviel Langeweile, dass Du auf solche Ideen kommst?
hihihi das haben wir als kinder auch gemacht
du solltest aber aus dem alter raus sein