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Ist das derzeitige Eingreifen der Bundeswehr in Afghanistan als Angriffskrieg zu definieren?

gefragt von spongezobspongezob am 06.09.2009 um 15:17 Uhr

Ist das derzeitige Eingreifen der Bundeswehr in Afghanistan als Angriffskrieg zu definieren? Wenn ja, vertößt dieser Einsatz nicht dem StGB (§ 80) und der Verfassung?


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MarcSu
beantwortet von MarcSu am 6. September 2009 15:19
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Der Fliegerangriff auf die Treibstofflaster war eine reine Abwehrmaßnahme, ein sogenannter Präventiv-Schlag.


anonym
beantwortet von TazDevil am 6. September 2009 18:54
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Wir sind in AFG, weil wir in der NATO und der UN sind. Die Amerikaner haben 2001 von einem legitimen Recht Gebrauch gemacht und gem. Art. 5 der NATO-Verträge den Bündnisfall ausgerufen. Der Sicherheitsrat der UN hat dies geprüft und für berechtigt erachtet.

Demnach ist es ein legitimierter Einsatz und kein Angriffskrieg.


GegenDenStrom25
beantwortet von GegenDenStrom25 am 7. September 2009 12:34
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Es ist überhaupt kein Krieg laut Definition! Ein Krieg ist per Definition ein militärischer Konflikt zwischen zwei oder mehr Nationen. Afghanistan hat uns aber keinen Krieg erklärt und wir auch nicht den Afghanen, sondern wir sind auf Wunsch und mit Unterstützung der afghanischen Regierung dort, um das Land vor den Taliban zu schützen, weil es dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Trotzdem kommt es natürlich zu militärischen Kämpfen zwischen den Hilfstruppen aus den versch. Nationen und den Aufständischen. In diesem Fall hat Deutschland einen Luftangriff angefordert auf entführte Tanklastwagen, die wahrscheinlich zu Terrorzwecken entführt wurden. Zu klären ist dringend, ob er tatsächlich von Taliban entführt wurde, um einen Anschlag zu verüben, dann hat der Präventivschlag vermutlich viele Menschenleben gerettet und Terror verhindert und Taliban getötet. Oder haben gemäßigte Aufständische Benzin klauen wollen, um ihre Maschinen und Fahrzeuge zu versorgen, in dem Fall wäre der Angriff schwerer zu vertreten, weil "einfacher" Diebstahl ohne Terrorhintergrund keinen aggressiven Luftschlag rechtfertigt. Ich finde das Argument, dass Zivilisten getötet wurden klingt sehr nach Anti-"Besatzungs"-Propaganda, wie die Taliban sie gerne haben. Denn wieso sollten sich Zivilisten bei einem gerade gestohlenen Tankwagen aufhalten. Der stand ja nicht irgendwo in der Stadt, sondern wurde kurz nach dem Diebstahl auf einer weit und breit leeren Straße bombadiert.


anonym
beantwortet von tucan am 6. September 2009 15:24
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Wenn die Afghanen unfähig sind ihre eigenen Konflikte zu lösen, müssen sie sich nicht beschweren, wenn so etwas passiert. Wer den Wind sät, wird den Sturm ernten, heißt es nicht umsonst. Unsere BW hat wohl in Afghanistan nichts, aber auch rein gar nichts zu suchen.

Sie wurden von unseren Politikern, nämlich rot/Grün unter Schröder, dahin geschickt. Nun sollen die auch mal schön die Verantwortung dafür übernehmen. Hoffentlich ermittelt der Staatsanwalt gegen die Politik und nicht gegen die Soldaten.........


anonym
beantwortet von Laule42 am 6. September 2009 15:24
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Zwei Staaten können nur Krieg führen wenn sie unter einer Flagge "kämpfen" . Die afghanischen Terroristen kämpfen unter keiner Flagge, deshalb kann diese Kampfhandlung dort, für Deutschland und Viele andere dort vertretenen Staaten, nicht Krieg genannt werden. Es Wird nicht gegen Afghanistan gekämpft.


anonym
beantwortet von Snanifo am 7. September 2009 10:52
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Du kannst es nennen, wie Du es willst, Angriffskrieg oder Präventivschlag, die Bundeswehr steht in Afghanistan (und nicht nur dort) im Krieg. Der richtet sich in diesem Fall gegen die dortige Herrschaft, die Taliban, ob mit Flagge oder nicht.

Wenn dies ein humanitärer Einsatz wäre, schickte man das technische Hilfwerk oder andere Hilfsorganisationen und nicht das Militär, um eine humanitäre Problematik zu verbessern.

Peter Struck hat zur Verteidigung dieses Krieges einmal folgendes gesagt: "Die Freiheit Deutschlands wird am Hindukusch verteidigt." Dies wirft die Frage auf, Welche Freiheit meint er denn? Die Freiheit Deutschlands überall auf der Welt? Diese Art von Freiheit macht offensichtlich die Anwesenheit von Militär an vielen Stellen der Welt, nicht nur, aber auch, in Afghanistan notwendig.


anonym
beantwortet von Moonie1970 am 6. September 2009 15:18
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Wieso sollte das ein Angriffskrieg sein?


Berserker
beantwortet von Berserker am 6. September 2009 15:20
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Da Deutschland keine Verfassung sondern nur ein Grundgesetz hat ( welches ja ständig geändert wird ) stellt sich die Frage so nicht.


Arschkrampe2009
beantwortet von Arschkrampe2009 am 6. September 2009 15:25
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Nein das ist Humaitäre Hilfe. Und der Kampf gegen den Terrorismus in Deutschland.

Kommentar von afgresa am 8. November 2009 18:42

Halt den Mund du ahnungsloser Idiot. Unter Humanitären Hilfe versteh Ich den Menschen eine Grundwasserversorgung zur Verfügung zu stellen, Arbeitsplaätze schaffen, die Menschen unabhängig zu machen etc. Nicht die Menschen abhängigig zu machen, sie zu bombardieren und eine Marionette als Staatsoberhaupt zu errichten. Pass auf was du antwortest und informier dich mal vorher.


anonym
beantwortet von Makromaster am 3. Dezember 2009 02:06
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Um einen Angriffskrieg handelt es sich in Afghanistan nicht. Angelika Merkel hat faktisch nicht das Oberkommando über Bundeswehr (Im „Krieg“ geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler – Art. 115b GG über) Derzeit liegt die Operative Verantwortung für den Einsatz in Afghanistan beim Einsatzführungskommando Potsdam; die strategische Verantwortung liegt beim Generalinspekteur der Bundeswehr und beim Bundesminister der Verteidigung.

1928 wurde erstmals im Briand-Kellog-Pakt der Angriffskrieg verboten. Nachdem Krieg wurde die „Verfassung“ als Rechtsgrundlage für die Vereinten Nationen (Charta) am 26. Juni 1945 in San Francisco unterzeichnet. Die konstituierende Sitzung des Sicherheitsrats der UNO fand am 17. Januar 1946 statt.

Im Artikel 2 Nr. 4 Satzung der Vereinten Nationen (SVN) heißt es: „…besteht ein umfassendes Verbot der Androhung und Anwendung von Gewalt gegen territoriale Unabhängige Staaten und damit auch und gerade ein Verbot des Angriffskrieges…“ Weiterhin ließt man in Artikel 51 SVN, dass der Einsatz militärischer Gewalt zulässig ist, wenn:

  1. sie der Umsetzung eines Beschlusses des Sicherheitsrates dient oder
  2. zur individuellen oder kollektiven Verteidigung gegen einen bewaffneten Angriff (Egal ob der Angriff von einer Nation ausgeht oder nicht)

Das bedeutet: Verteidigungskriege sind erlaubt, Angriffskriege nicht.

Für die Bundesrepublik Deutschland gilt allerdings Artikel 26, er besagt im Absatz 1: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Und im zweiten Absatz ist zu lesen: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Daraus ergibt sich die Frage, wenn die Bundesrepublik Deutschland einer Umsetzung eines Beschlusse des Sicherheitsrates, der in diesem Moment ja legitim wäre, nachkommen würde, wäre dieser Einsatz dann Verfassungswidrig, weil die Bundesrepublik sich an einem Angriffskrieg (z.B. im Rahmen einer Bündnispflicht) beteiligen würde?

Nun in der BRD waren über einen sehr langen Zeitraum amerikanische Atomwaffen eingelagert. Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hatte jederzeit (Heute auch noch) die Möglichkeit gehabt auf den „roten Knopf“ zu drücken. Wäre dann die bloße Einlagerung von Atomwaffen dann auch Verfassungswidrig, wenn man den Präsidenten unterstellen könnte, dass er diese Waffen Völkerrechtswidrig einsetzten könnte? Die Zustimmung von Atomwaffen in Deutschland war kein Verstoß gegen Art 26 GG gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgericht BVerfGE 68, 1 [103f].

Jedoch muss man dazu erwähnen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass (in Bezug auf Art. 26 GG) die BRD die Pflicht zu einer Verhinderung wahrnimmt, sollte die Nato Völkerrechtsverletzungen auf deutschem Boden begehen. BVerfGE 77, 170 [233]

Meiner Meinung nach gab es in der Geschichte viele Angriffe, die überhaupt keine UN-Rechtliche Grundlage hatten. Kaum gab es Verurteilung durch die UN bzw. Sicherheitsrat. Das „neue“ Paradigma einer präventiven Kriegsführung als Verteidigungskrieg, eines Staates oder auch Multilateral und zusätzlich ohne UN-Mandate (wie es Amerika, hierbei aber fairerweise unter Bush, vorgemacht hat), wenn diese Vorgehensweise als Prinzip (Normativer Kraft des Faktischen) „Schule“ macht, dann wird die UNO sehr bald gespalten sein und aufhören zu existieren. Was dies bedeutet, welche Wichtigkeit darin enthalten ist, muss jeder einzelne für sich beantworten.


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