Hallo zusammen,
ich bin wegen einer sache im mai letzten jahres zu einer bewährungsstrafe verurteilt worden.
und jetzt habe ich von meinem vermieter eine anzeige wegen sachbeschädigung bekommen,wegen dieser sache ist jetzt bald eine verhandlung.ich hoffe bzw.ich bin mir ziemlich sicher das vom rechtlichen her kein straftatbestand besteht ,nur weis ich ja nicht ob das gericht das auch so sieht! meine frage ist jetzt,ob es wenn mich das gericht verurteilt wegen sachbeschädigung eeinen widerruf meiner bewährung gibt oder geben kann,der zeitpunkt der sachbeschädigung lag vor der verurteilung zu meiner bewährungsstrafe und der tatbestand ist nicht einschlägig!! bitte um antwort auf meine

Das solltest Du mit Deinem Bewährungshelfer besprechen, dafür ist er da.
LG....strick

Hier sind haptsächlich Laien, die dir keine verbindliche Antwoert darauf geben können. Ich vermute, dass deine Bewährung damit hin ist. Das ist aber wie gesagt, nur eine Vermutung. Am besten fragst du da einen Anwalt.
Wenn der Zeitpunkt der Sachbeschädigung vor der Verurteilung zur Bewährung lag, gibt es definitiv keinen Widerruf der Bewährung! Die Bewährungszeit läuft erst ab Beginn der Rechtskraft des Urteils, in welchem auf Bewährung erkannt wurde. Abgesehen davon, werden solche Vermieter-Mieter-Streitigkeiten meist von der Staatsanwaltschaft eingestellt (entweder mangels Beweises oder wegen geringer Schuld pp.), weil sich der Staat nicht gern vor den Karren eines der beiden Parteien spannen lässt. Und das zu Recht!