gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ist das Betrug ? Was kann ich nun tun ?

gefragt von joxandrajoxandra am 24.07.2009 um 15:13 Uhr

Vor 9 Monaten habe ich einen Webdesigner beauftragt meine gewerbliche Webseite zu bauen. Die Kosten dafür waren für mich als Existenzgründer sehr hoch, so dass wir uns auf eine Ratenzahlung innerhalb einem Jahr geeinigt haben. Dafür wollte er jedoch eine Suchmaschine und eine weitere Option die zu der Seite gehören erst nach vollständiger Bezahlung auf die Seite einbauen. Diese zwei Optionen haben wir leider nur mündlich vereinbart, jedoch habe ich einen Zeugen der das bestätigen kann. JEtzt, nach ca. 9 Monaten, habe ich einen günstigeren Server gefunden und habe bei ihm gekündigt, mit dem Anliegen nach meinem jetzt kommendem und abschließenden Zahlungen die fehlenden Optionen einzubauen - die Rechnung wäre dann vollständig beglichen. Nun weigert er sich die Webseite fertig zu stellen, mit der Begründung ich hätte unregelmäßig gezahlt ( das stimmt in so fern dass ich z.B. in einem Monat nichts zahlen konnte, dafür im nächsten das 2 - 3 Fache - wie geagt, ich konnte die Rechnung innerhalb 9 Monaten abzahlen obwohl ich 12 Monate Zeit gahabt hätte ) Das hätte ihn damals sehr geärgert und darum wird er mir die besprochenen Optionen nicht einbauen, obwohl ich dafür gezahlt habe, denn das war ja im Preis mit enthalten.Jemand neuen beauftragen würde mich mind. 800 Euro kosten, das ich nicht einfach so investieren möchte. Ist das Betrug ? Was kann ich tun ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34068)
Betrug (999)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


festplatte
beantwortet von festplatte am 24. Juli 2009 15:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie lange habt ihr eigentlich einen vertrag? das muss doch geregelt worden sein. an deiner stelle würde ich einen internet-anwalt aufsuchen, der die sache prüft, und einen gutachter in betracht ziehen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 24. Juli 2009 15:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihr habt nichts schriftliches vereinbart? Das kann so nicht gehen. Du wirst vermutlich nichts mehr von ihm bekommen.


leanderchen
beantwortet von leanderchen am 24. Juli 2009 15:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was im Vertrag drin steht, muss er auch machen. Was mündlich vereinbart wurde, dürfte eher nicht durchzusetzen sein. Du kannst den Rest ja auch einbehalten, bis er den Rest gearbeitet hat. Natürlich nur, wenn Du ihn darauf hinweist!

Wenn Ratenzahlung vereinbart war und Du bis heute alles bezahlt hast, was bis heute fällig war, dürftest Du auf der sicheren Seite stehen.


Eisblume33
beantwortet von Eisblume33 am 24. Juli 2009 15:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Uih, das sieht aus, dass Du mal mit einem Anwalt reden müsstest. Gleichwohl ist mündlich abgeschlossen auch ein gültiger Vertrag. Drück Dir die Daumen...


ShaneMcCutcheon
beantwortet von ShaneMcCutcheon am 24. Juli 2009 15:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du nichts schriftliches hast und er deine unregelmäßigen Zahlungen nachweisen kann, hast du keine Chance. Das ist zwar übel, aber da ist nichts dran zu ändern. teures Lehrgeld.


anonym
beantwortet von jimpo am 24. Juli 2009 15:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Und ob das Betrug ist.Zeig Ihn doch an.Hast Du keinen Bekannten,der Dir dabei helfen kann.Ich brauchte nichts zu zahlen, denn meine Töchter haben meinen Computer von vorne bis hinten eingerichtet.

Kommentar von Simple_avatar6smalljoxandra am 24. Juli 2009 17:34

die Seite ist sehr aufwendig und Professionell, nichts für Hobbybastler, dafür muss man gelernt sein, darum leider nicht.

Kommentar von jimpo am 24. Juli 2009 18:49

Meine Töchter sind keine Hobbybastler.Sie müssen profssionell damit arbeiten.


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 24. Juli 2009 15:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Spielregeln zwischen zwei Gewerbetreibenden ist klar geregelt. Stelle ihn eine Nachfrist ( schriftlich) mit genauem Datum, bis wann er das zu erledigen hat. Ist diese Frist verstrichen, musst du ihm nochmals erinnern - erst dann kannst du dich an jemand anderen wenden.

Kommentar von rotogais am 24. Juli 2009 15:30

und den dann nochmal bezahlen?
er will ja das gemacht wird wofür er bezahlt hat.

Kommentar von Sumpfhexe am 29. Juli 2009 12:40

erst dann kann er sich an jemand anderen wenden, der seinen Job zu Ende bringt - erst dann ... hat er auch Aussicht auf Erfolg bei einer Klage, dass der Typ ihm die Kosten erstattet.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.