Ist das Betrug oder zulässig?
Mich hatte heute morgen Folgendes beschäftigt: Angenommen, jemand besitzt einen Kiosk. Da kommt ein Teenager rein und möchte Zigaretten kaufen. Der Verkäufer checkt den Ausweis des Teenies und stellt fest, dass dieser noch nicht das passende Alter erreicht hat und gibt ihm keine Zigaretten. Etwas später kommt ein etwas erwachsener Teenager und möchte ebenfalls die gleichen Zigaretten kaufen. Die Ausweiskontrolle passiert er mühelos. Der Teenie verlässt den Laden und der Verkäufer sieht draußen, wie der Ältere dem Jüngeren die Zigaretten gibt. Hier die Frage: Darf der Verkäufer eigentlich rausgehen und die Zigaretten wiederverlangen, oder darf er das nicht, weil die Zigaretten nun eigentlich Eigentum des älteren Teenagers sind? :D
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Der Verkäufer ist aus der Nummer komplett 'raus und hat weder Rechte noch Pflichten!
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Was der ältere Teenager mit den Zigaretten macht geht den Kiosk-Besitzer nichts an. Er darf nur einem jüngeren Teenager keine Zigaretten verkaufen. Die Schachtel zurückverlangen kann er aber nicht.
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Antwort von 99erbse99 18.09.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hmm... gute Frage. Ich denke der Kiosk-Händler könnte höchstens die Polizei rufen, aber er dürfte die Zigaretten weder wegnehmen, noch die Teenies festhalten. -erbse-
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Der ältere macht sich nur strafbar. Den Verkäufer muss das nicht mehr jucken.
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eigentlich geht ihn das nichts an, bzw. hat es ihn nicht zu interessieren.
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das ist kein betrug.. google mal nach "betrug" und seinen merkmalen und zurückfordern kann er die zigis auch nicht.
Kommentar von RiviinfoRiviinfo 18.09.2012Ja, ich weiss,ich wusste nur nicht, wie ich die Frage nennen sollte. :D Im Prinzip wurde der Verkäufer ja hinter's Licht geführt, daher habe ich das mal so genannt. ;)
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Was hat das mit Betrug zu tun???? Du hast Kenntnis darüber was Betrug ist? Wenn nein, dann sollte man nicht mit solchen Begrifflichkeiten unwissend hantieren.
Ja und was Dich hier so irre beschäftigt ist in unserem Wunderland Tagesgeschäft.
Kommentar von RiviinfoRiviinfo 18.09.2012Wie ich einmal erwähnte, haben beide Teenager eigentlich ja den Verkäufer hereingelegt, betrogen, verarscht (auf Deutsch gesagt), hinter's Licht geführt etc.. Deswegen habe ich einfach "Betrug" im Titel erwähnt, hat nichts damit zu tun, dass der Verkäufer in seinem Bestand betrogen wurde, einfach, soll ich sagen, sozial? Er hält sich an die Regel und gibt dem Kleinen nichts, aber der Große gibt sie dem dann. Deshalb. ;)
(Wenn du schlechte Laune hast, solltest du nicht antworten. Man darf ja wohl nach einem Rat fragen und wenn du das so schreibst, dass das ein Tagesgeschäft ist, dann ist das halt eine nette Nebeninfo, trotzdem habe ich darüber mal nachgedacht..)
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Danke für den Stern :-)