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Ist das Betrug -> Möbel verkauf?

gefragt von MrsUnbekannt am 06.11.2008 um 19:53 Uhr

Meine Stiefmutter ist die Leiterin eines Küchenstudios. Sie ist die Einzige Angestellte, hat aber einen Chef. (Weiß von der ganzen Sache nix) Sie verkauft Teile die die Kunden nicht brauchen aber bezahlen im An- und Verkauf oder stellt sich wie beim letzten Umzug einfach mal so eben eine nicht billige Küüche mit Cerankochfeld und Geschirrspühler zusammen. Ich selber habe auch meine Küche dadurch aufgefrischt bekommen und es hängen sogar noch die Zettel mit Namen und Adresse der Kunden an den Schrankrückwänden.

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Recht x 35.222 Betrug x 1.077

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. November 2008 19:57
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Möbelklau in dieser Zahl
ist auf jeden Fall Diebstahl
kann sein wenn ihr dann eingelocht
in der Gefängnisküche kocht


anonym
beantwortet von Regenmacher am 6. November 2008 19:55
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Das ist doch kein Betrug, wie kommst du darauf? Das ist ein willkommener Zusatzverdienst!

Kommentar von MrsUnbekannt am 6. November 2008 19:58

Willkommener Zusatzverdienst, Bitte? Ich glaube wenn du ein Kunde wärst würdest du das nicht so sehen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 6. November 2008 19:59

:-)


anonym
beantwortet von romanf am 22. September 2009 11:47
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gelöscht


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 6. November 2008 20:52
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und da Du davon weißt und auch profitierst, machst Du Dich mitschuldig!!!


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 6. November 2008 20:03
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Ein richtig schöner Mix. Unterschlagung: nicht auslieferung der bezahlten Teile.

Steuerhinterziehung, schwarz verkauf der unterschlagenen, oder bei tatsächlichem Verzicht der Kunden, der geschnekten Teile.

Veruntreuung: Die Sachen aus dem laden abzweigen für eigenen Zwecke.

Und das ganze gewerbsmäßig und auch ncoh bandenmäßig, weil es Helfer gab.

WofRchter hat garantiert die Jahre schon im Kopf zusammen gezählt.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. November 2008 19:56
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Ist Dir klar, daß Du gerade zugegeben hast, den Straftatbestand der Hehlerei begangen zu haben?

Kommentar von MrsUnbekannt am 6. November 2008 19:59

Sorry, aber was ist Hehlerei?

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 6. November 2008 20:05

Das was Deine Stiefmutter macht. Waren verkaufen, die ihr nicht gehören. Oder besser, die sich unrechtmäßig angeeignet hat.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 6. November 2008 20:05

Die Definition im Strafgesetzbuch sollte allgemeinverständlich sein:

"§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Was Deine Stiefmutter macht, nennt man übrigens veruntreuende Unterschlagung.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 6. November 2008 20:12

der weiterverkauf von Beute


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 6. November 2008 19:56
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Betrug vom allerfeinsten, lass das mal nur niemanden wissen, das gibt Ärger und zwar Richtigen.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 6. November 2008 19:54
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dies ist betrug. das gäbe wenn dies aufkommt eine anzeige und eine fristlose kündigung für deine stiefmutter

Kommentar von MrsUnbekannt am 6. November 2008 19:57

Danke! Das ist gut zu wissen. Die Gute schmeißt nämlich gerade mit Sinnlosanzeigen gegen meine Großeltern um sich, wo die Polizei schon sagt das gar kein Tatbestand vorliegt.

Wenn eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft geht muss doch der Kläger die Gerichtskosten zahlen, wenn das Verfahren eingestellt wird (aus Mangel an Beweisen oder so)?!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 6. November 2008 19:58

da gibt es keinen Kläger bei einer Anzeige


frischling
beantwortet von frischling am 6. November 2008 19:54
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ja das ist betrug


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