Meine Stiefmutter ist die Leiterin eines Küchenstudios. Sie ist die Einzige Angestellte, hat aber einen Chef. (Weiß von der ganzen Sache nix) Sie verkauft Teile die die Kunden nicht brauchen aber bezahlen im An- und Verkauf oder stellt sich wie beim letzten Umzug einfach mal so eben eine nicht billige Küüche mit Cerankochfeld und Geschirrspühler zusammen. Ich selber habe auch meine Küche dadurch aufgefrischt bekommen und es hängen sogar noch die Zettel mit Namen und Adresse der Kunden an den Schrankrückwänden.

Möbelklau in dieser Zahl
ist auf jeden Fall Diebstahl
kann sein wenn ihr dann eingelocht
in der Gefängnisküche kocht
Das ist doch kein Betrug, wie kommst du darauf? Das ist ein willkommener Zusatzverdienst!
Willkommener Zusatzverdienst, Bitte? Ich glaube wenn du ein Kunde wärst würdest du das nicht so sehen.
Guppy194 am 6. November 2008 19:59 :-)

und da Du davon weißt und auch profitierst, machst Du Dich mitschuldig!!!

Ein richtig schöner Mix. Unterschlagung: nicht auslieferung der bezahlten Teile.
Steuerhinterziehung, schwarz verkauf der unterschlagenen, oder bei tatsächlichem Verzicht der Kunden, der geschnekten Teile.
Veruntreuung: Die Sachen aus dem laden abzweigen für eigenen Zwecke.
Und das ganze gewerbsmäßig und auch ncoh bandenmäßig, weil es Helfer gab.
WofRchter hat garantiert die Jahre schon im Kopf zusammen gezählt.

Ist Dir klar, daß Du gerade zugegeben hast, den Straftatbestand der Hehlerei begangen zu haben?
Sorry, aber was ist Hehlerei?
Kristall08 am 6. November 2008 20:05 Das was Deine Stiefmutter macht. Waren verkaufen, die ihr nicht gehören. Oder besser, die sich unrechtmäßig angeeignet hat.
WolfRichter am 6. November 2008 20:05 Die Definition im Strafgesetzbuch sollte allgemeinverständlich sein:
"§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Was Deine Stiefmutter macht, nennt man übrigens veruntreuende Unterschlagung.
wfwbinder am 6. November 2008 20:12 der weiterverkauf von Beute

Betrug vom allerfeinsten, lass das mal nur niemanden wissen, das gibt Ärger und zwar Richtigen.

dies ist betrug. das gäbe wenn dies aufkommt eine anzeige und eine fristlose kündigung für deine stiefmutter
Danke! Das ist gut zu wissen. Die Gute schmeißt nämlich gerade mit Sinnlosanzeigen gegen meine Großeltern um sich, wo die Polizei schon sagt das gar kein Tatbestand vorliegt.
Wenn eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft geht muss doch der Kläger die Gerichtskosten zahlen, wenn das Verfahren eingestellt wird (aus Mangel an Beweisen oder so)?!
Guppy194 am 6. November 2008 19:58 da gibt es keinen Kläger bei einer Anzeige