
Wenn nichts anderes im Lehrvertrag niedergeschrieben worden ist, JA. Die Lehre ist an für sich ein zeitlich begrenztes Arbeitsvehältnis und endet nach dieser.

Wenn nichts gegenteiliges in deinem Vertrag steht, dass endet das Beschäftigungsverhältnis mit der Beendigung der aktiven Tätigkeit.

Das muss alles im Lehrvertrag drin stehen. Mündlichen Absprachen gelten nicht.
bei mir ist das so das ich nach meiner mündlichen prüfung sofort mit der Ausbildung fertig bin

nach bestehen der letzten prüfung wirst du automatisch gekündigt. gegebenenfalls erhälst du dann einen neuen vertrag zur weiterbeschäftigung.
bitmap am 11. Dezember 2007 00:42 Nix 'gekündigt'. Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz:
§ 21 Beendigung
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Mephista am 13. Dezember 2007 13:59 "(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss." hab ich etwas anderes behauptet? "das berufsausbildungsverhältnis endet" = kündigung. muss ja alles seine ordnung haben.
Ein Ausbildungsvertrag endet automatisch mit der letzten regulären, i.d.R. mündlichen Prüfung. So gesehen ist dies ein "befristeter Arbeitsvertrag" mit einem offenen Ende, da der genaue Prüfungstermin nicht von Anfang an feststeht. Die Ausbildungszeit ist somit am Ende des Werktages der Prüfung beendet und es beginnt der normale Arbeitsalltag als Fachkraft. Als Grundlagen kann man das BBiG und den Ausbildungsvertrag sehen. Wenn der Ausbildungsbetrieb kein Übernahmeangebot gemacht hat, muss man sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur melden. Hier kann dann eine Vermittlung erfolgen und u.U. erhält man Arbeitslosengeld. Ich empfehle jedoch, den Ausbildungsbetrieb rechtzeitig zu fragen, ob eine Übernahme möglich ist. Der Betrieb kennt die Leistungen und der "neue" kennt bereits die betrieblichen Gepflogenheiten und muss nicht erst 1 bis 2 Wochen eingearbeitet werden.
Was ging denn da wieder ab, wieso zwei Antworten?