Unsere Nachbarn haben sich beschwert, weil mein Mann spät abends (22:30) nach der Arbeit Badewasser hat einlaufen lassen. Wie ist da die genaue Rechtslage?

Baden kannst Du jederzeit; auch duschen. Entgegenstehende Hausordnungen sind gegenstandslos. Ständige Rechtsprechung.

wenn er sich nicht gerade wie ein Walroß benimmt (sorry..bitte nicht persönlich nehmen) bzw. lautstark seinen Sangesgelüsten nachkommt, dann ist gegen Baden in der Mietwohnung auch nach 22 Uhr nichts einzuwenden

Rein rechtlich darfst Du zu jeder Tages- und Nachtzeit baden. Rein menschlich sollte man sich überlegen, ob es spät abends oder nachts wirklich sein muss. Und muss es dann doch sein, dann schau' mal auf meine Antwort zur ersten verwandten Frage.

Auch von mir die Auskunft - Baden ist zu jeder Tages- und Nachtzeit erlaubt nur kann man dann ja das Badewasser ein wenig leiser einlaufen lassen als üblich, z.B. das Wasser durch den Duschkopf in der Wanne liegend.