Nehme an: Für eine hessische Landesbehörde sind im Haushaltsplan 2008 bei den Personalausgaben nur Haushaltsmittel für Gehälter von Angestellten vorgesehen. Die Behördenleitung möchte aber stattdessen einige dieser Angestelltenstellen mit Beamten besetzen und deren Bezüge ais den zugewiesenen Haushaltsmiteln bezahlen. Kann die Behördenleitung ihre Absicht aus haushaltsrechtlicher Sicht verwirklichen??? Und warum?
Es wäre seltsam, hätte eine Landesbehörde nur Angestellte im öffentlichen Dienst und keinerlei Beamte. Die Annahme geht daher von falschen Voraussetzungen aus.
Deine Frage kann nur ganz rudimentär beantwortet werden:
Haushaltsrechtlich gibt es etwas, das sich "Ringtausch" nennt und zulässig ist.
Danach können - ganz grob gesagt - Stellen von Angestellten und Beamten im Rahmen der zugeordneten Bezahlung bzw. Besoldung unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung eines bestimmten Prozederes "getauscht" werden.
Näheres verrät dir die Kommentierung zum Haushaltsrecht, das für deine Landesbehörde gilt.