kinghuang98 am 23.07.2008 um 18:34 Uhr
Hab mich auch schon bei den Bullen informiert , nur die scheinen ne Ewigkeit zu brauchen um mir mal zu antworten -.-

Bei den Cops? Ich fass es nicht. Haste Name und IP dagelassen ?
es heisst immer noch "Polizisten".
kinghuang98 am 23. Juli 2008 18:36 dann eben POLIZISTEN!

Das ansehen von Videos auf der Seite ist illegal, weil Du damit eine Kopie aus einer urheberrechtlich ungültigen Quelle herstellst.
Es gibt viele solch illegaler Seiten und ich wunder mich immer wieder warum die Polizei dagegen nichts unternimmt.
Aber leider ist das rechtlich nicht so ganz einfach, weil viele der Seiten eben nicht aus Deutschland kommen sondern aus Ländern wo ein Urheberrecht nix Wert ist.
Und denprovidern zu verbieten solche Seiten weiterzuleiten ist auch nicht so einfach, weil solche Sperren recht einfach zu umgehen sind.
kinghuang98 am 23. Juli 2008 19:00 mhh ein freund sagt mir gerade auch dass das illegal ist jedoch passiert einem dabei nichts weil es iwie unmöglich die user zu kriegen
Whitefall am 23. Juli 2008 19:07 "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." (http://bundesrecht.juris.de/urhg/[underscore][underscore]53.html)
Im Fall von kino.tv mag zwar die Vorlage rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden sein, IMHO ist das aber nicht offensichtlich, somit ist es das Anschauen auch nicht illegal.
boriswulff am 24. Juli 2008 11:12 Sicher ist es offensichtlich wenn irgendeine Seite, die nicht einmal ein anständiges Impressum hat, Kinofilme kostenlos veröffentlicht.
Die Gerichte gehen auch bei Benutzung von Tauschbörsen davon aus, dass dort alles rechtswiedrig hergestellte Kopien sind.
Wenn Sony Lieder oder Filme kostenlos veröffentlichen will wird dieses nicht über tauschbörsen oder über windige Seiten im Ausland ohne Impressum gemacht.
Es gibt übrigends eine alte chinesische Weisheit die da lautet: Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Whitefall am 24. Juli 2008 12:07 Die Impressumspflicht ist ja nur eine etwas eigentümliche deutsche Erfindung und gilt nicht für Websites in aller Welt. Und wie die Gesetzeslage im Land des Websitebetreibers oder Uploaders aussieht, kann von mit nicht ohne weiteres zu wissen verlangt werden, daher gibt es hier keine Offensichtlichkeit.
Viele Fernsehserien werden (wenn auch lokal beschränkt) offiziell von Networks wie abc kostenlos zum Streaming angeboten, und viele Bands und Labels stellen Musik kostenlos ins Netz, teilweise auch über BitTorrent. Allein daraus, dass etwas kostenlos oder über P2P-Netze angeboten wird, kann man also nicht auf Illegalität schließen. Und Nachforschungen anzustellen wird nicht verlangt.
Dass es in "Tauschbörsen" nur rechtswidrig hergestellte Kopien geben soll halte ich für Unsinn. Das Rippen einer Audio-CD ist keine rechtswidrige Herstellung einer Kopie (außer vielleicht in Großbritannien, wo sich alle iPod-Benutzer strafbar machen), und das einer DVD vermutlich (aufgrund der Unwirksamkeit von CSS) auch nicht.
boriswulff am 24. Juli 2008 21:06 Das Rippen einer DVD wäre bei umgehung eines Kopierschutzes illegal. Dabei kann man nicht davon ausgehen, das wenn es ein Programm gibt, der den Kopierschutz umgehen kann dieser nicht wirksam ist. Denn Kopierprogramme die einen Kopierschutz umgehen sind ja auch nicht mehr erlaubt. Deiner Meinung nach dürfte niemand rechtlich belangt werden, der in P2P Tauschbörsen illegale Sachen herunterläd. Dieses wird aber gemacht. Sicher gibt es auch viele Sachen die legal über P2P vertrieben werden. Dann sind aber die Torrent-Links auch auf der Internetseite des Urhebers zu finden. Und man kann von einem erwachsenen Menschen verlangen, dass er weiß das man aktuelle CDs oder Kinofilme eben nicht einfach herunterladen darf nur weil irgendeine ausländische Seite darauf verweist.
Whitefall am 25. Juli 2008 00:13 Es ist ja nur die Umgehung eines "wirksamen" Kopierschutzes illegal, und aufgrund der Fehlerhaftigkeit der DVD-Verschlüsselung muss man bezweifeln, ob sie noch "wirksam" ist. Ein Gericht in Finnland (wo die Gesetzeslage ähnlich ist) hat beispielsweise so entschieden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/90292
P2P-Nutzer werden auch nicht wegen des Herunterladens, sondern wegen des gleichzeitig stattfindenden Hochladens belangt.
... und gleich noch eine Filelist von deiner Festplatte? - Schäuble wird dich lieben.
lol " brauchen Ewigkeiten um zu antworten " sie hat per Email gefragt !
ja und wo is jetz das problem ..denn nur die bullen wissen wirklich bescheid
denk doch mal nach.