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Ist das "Anhängen" von einem Smart auch in Deutschland erlaubt ?

gefragt von sunpointsunpoint am 04.05.2008 um 21:01 Uhr

Heute auf der Autobahn habe ich ein Wohnmobil gesehen, das einen "Smart" wie einen Anhänger hinter sich herzog. Vorne am Smart war eine richtige "Schleppvorrichtung" angebaut, die sich sicherlich auch entfernen läßt, damit der Smart als eigenständiges Fahrzeug genutzt werden kann. So wurde der Smart wie ein "Anhänger" hinter dem Wohnmobil gezogen. Das Wohnmobil hatte ein holländ. Nummernschild. Ist dies auch in Deutschland so erlaubt ?


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unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 4. Mai 2008 21:02
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Nein.


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Mai 2008 21:04
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Auf gar keinen Fall.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 4. Mai 2008 21:07
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Es sollte mich sehr wundern.

Theoretisch wäre es denkbar, zusätzlich eine Anhängerzulassung für einen Smart zu erwirken; es wären aber dann entsprechende Veränderungen vorzunehmen.

Interessanter Gedanke.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 4. Mai 2008 21:09

Der Smart hatte auch 2 Nummernschilder..das "normale" gelbe aus Holland und darunter ein weißes....


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 4. Mai 2008 21:08
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wenn es wirklich wie ein Anhänger war, ist es nicht erlaubt. Kann es aber auch sein, daß der Smart abgeschleppt wurde? Das ist zulässig, allerdings nur bis zur nächsten Abfahrt und dann in die nächste Werkstatt.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 4. Mai 2008 21:11

er wurde nicht "abgeschleppt"...er war richtig wie ein Anhänger hinter dem Wohnmobil angehangen ( mit Anhängerkupplung)


anonym
beantwortet von dummesvolk am 8. September 2008 22:32
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Mal im Ernst. Zur Fahrt auf den Schrottplatz ist das sicherlich erlaubt.


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