sunpoint am 04.05.2008 um 21:01 Uhr
Heute auf der Autobahn habe ich ein Wohnmobil gesehen, das einen "Smart" wie einen Anhänger hinter sich herzog. Vorne am Smart war eine richtige "Schleppvorrichtung" angebaut, die sich sicherlich auch entfernen läßt, damit der Smart als eigenständiges Fahrzeug genutzt werden kann. So wurde der Smart wie ein "Anhänger" hinter dem Wohnmobil gezogen. Das Wohnmobil hatte ein holländ. Nummernschild. Ist dies auch in Deutschland so erlaubt ?

Es sollte mich sehr wundern.
Theoretisch wäre es denkbar, zusätzlich eine Anhängerzulassung für einen Smart zu erwirken; es wären aber dann entsprechende Veränderungen vorzunehmen.
Interessanter Gedanke.
sunpoint am 4. Mai 2008 21:09 Der Smart hatte auch 2 Nummernschilder..das "normale" gelbe aus Holland und darunter ein weißes....

wenn es wirklich wie ein Anhänger war, ist es nicht erlaubt. Kann es aber auch sein, daß der Smart abgeschleppt wurde? Das ist zulässig, allerdings nur bis zur nächsten Abfahrt und dann in die nächste Werkstatt.
sunpoint am 4. Mai 2008 21:11 er wurde nicht "abgeschleppt"...er war richtig wie ein Anhänger hinter dem Wohnmobil angehangen ( mit Anhängerkupplung)