Arbeite in im Handel und habe einen Arbeitsvertrag über 30Std./Woche (5Tage a´ 6 Std). Nun verlangt der Chef aber, das wir statt 6 Stunden 8 1/2 h arbeiten sollen und am freien Wochentag auch noch einmal 4 Stunden und wenn Sonntags geöffnet auch noch mal 5 Stunden arbeiten sollen. Darf er das von uns fordern? Können wir etwas dagegen tun? Vielen Dank für die Antworten. P.S. Bin nur eine Weihnachtsaushilfe und befristet eingestellt.

Nun ja, wir befinden uns im Trend zum modernen Lohnsklaven, besonders die im Handel tätig sind. Die Konsumer (Freizeitler)finden es halt chic, wenn sie Abends, Nachts oder noch am Sonntag lädelen können. Diejenigen die Nachts oder am Sonntag noch einkaufen gehen wollen, sind aber die selben die unter der Woche spätestens um 17 Uhr Feierabend haben wollen und am Freitagnachmittag ihr Wochenende beginnen wollen. Samstags oder gar am Sonntag arbeiten, um Gottes willen Neeiiiiin! das sollen die Lohnsklaven mit ihren Dumpinglöhnen im Handel machen, wir sind doch was besseres. Glaubt ihr tatsächlich, dass jetzt jemand zwei Pfund Wurst kauft , statt nur einer, nur weil der Laden jetzt bis 22 Uhr auf hat. Vorher ist halt mal schnell nach der Arbeit ins Geschäft gegangen und hat seine Besorgung erledigt, jetzt geht man erst mal in Ruhe nach hause, macht vielleicht noch einen ausgedehnten Spaziergang, oder macht eine kleine Fahrradtour oder geht erst mal noch eine Runde ins Schwimmbad. Man hat ja noch genug Zeit zum Einkaufen, die Idioten im Laden müssen ja für mich bis in die Nacht hinein da stehen. So ist es nun mal. Keine Schichtzulage, keine Nachtdienstzulage, keine Wochenendzulage (wie es in der Industrie üblich ist)es liegt ja alles im Geschäftsinteresse. Wem das nicht passt, kann ja gehen. Ich denke ich habe mal die allgemeine Situation beschrieben.

Oben steht schon eine Menge, daher nur eine kleine Ergänzung. Du darfst wöchentlich nur 48 Stunden arbeiten, täglich max 10 an 30 Tagen im Jahr (ansonsten unter 10 Stunden), Du musst mind. 10 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten haben. Dein Chef darf Dich nur an zwei der Adventsonntage einsetzen.
Alles andere sollte Absprache sein. Du musst nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, Überstunden darf Dein Chef Dir nur im Notfall aufzwingen (wenn z.B. die Tiefkühltruhen ausfallen und die Ware schnell umgeräumt werden muss um große Verluste zu vermeiden).
Aber naja, versuch halt mit ihm zu reden, vielleicht findet ihr eine Zwischenlösung. Viel Glück

Ich gehe mal davon aus , daß es bei Euch keinen Betriebsrat gibt und der Chef von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht.Natürlich wäre es besser wenn solche Maßnahmen vorab im Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern geklärt und erläutert würden , zumal dann auch die entsprechende Motivation vorhanden wäre. Aber es ist schon so wie INDY schreibt, die Chefs sitzen am längeren Hebel. Wegen der Bezahlung (Überstd. Zuschläge ?) würde ich VERDI konsultieren.
Dürfen tut er das nicht!!!! Aber als Aushilfe hat man eh nichts zu melden!!! Schau, dass er dir das auch zahlt!!!!

Theoretisch und Arbeitsrechtlich muss man sich mit Ihrem Vertrag nicht drauf einlassen. Praktisch jedoch würden Sie wohl in Ungnade beim Chef fallen, was dann zu folge haben könnte...
Wenn er die angeordneten Überstunden nicht zahlt, würde ich nach Ablauf der Befristung Klage beim Arbeitsgericht einreichen - allerdings müssen die Stunden nachweisbar sein.
DH von Biggi
Hast recht. So ist es leider nun einmal. Ich würde vielleicht auch nicht so ein Aufsehen um die Sache machen, wenn ich kein schulpflichtiges Kind hätte und unter der Woche alleine wäre. Er wird zur Zeit nur hin und her geschubst wer ihn nun nimmt wenn ich auf Arbeit bin. Teilweise sehen wir uns nur eine halbe Stunde am Tag.