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Ist das alles rechtens???

gefragt von Hamsy am 10.12.2007 um 12:16 Uhr

Arbeite in im Handel und habe einen Arbeitsvertrag über 30Std./Woche (5Tage a´ 6 Std). Nun verlangt der Chef aber, das wir statt 6 Stunden 8 1/2 h arbeiten sollen und am freien Wochentag auch noch einmal 4 Stunden und wenn Sonntags geöffnet auch noch mal 5 Stunden arbeiten sollen. Darf er das von uns fordern? Können wir etwas dagegen tun? Vielen Dank für die Antworten. P.S. Bin nur eine Weihnachtsaushilfe und befristet eingestellt.


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rudraz
beantwortet von rudraz am 10. Dezember 2007 12:35
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Nun ja, wir befinden uns im Trend zum modernen Lohnsklaven, besonders die im Handel tätig sind. Die Konsumer (Freizeitler)finden es halt chic, wenn sie Abends, Nachts oder noch am Sonntag lädelen können. Diejenigen die Nachts oder am Sonntag noch einkaufen gehen wollen, sind aber die selben die unter der Woche spätestens um 17 Uhr Feierabend haben wollen und am Freitagnachmittag ihr Wochenende beginnen wollen. Samstags oder gar am Sonntag arbeiten, um Gottes willen Neeiiiiin! das sollen die Lohnsklaven mit ihren Dumpinglöhnen im Handel machen, wir sind doch was besseres. Glaubt ihr tatsächlich, dass jetzt jemand zwei Pfund Wurst kauft , statt nur einer, nur weil der Laden jetzt bis 22 Uhr auf hat. Vorher ist halt mal schnell nach der Arbeit ins Geschäft gegangen und hat seine Besorgung erledigt, jetzt geht man erst mal in Ruhe nach hause, macht vielleicht noch einen ausgedehnten Spaziergang, oder macht eine kleine Fahrradtour oder geht erst mal noch eine Runde ins Schwimmbad. Man hat ja noch genug Zeit zum Einkaufen, die Idioten im Laden müssen ja für mich bis in die Nacht hinein da stehen. So ist es nun mal. Keine Schichtzulage, keine Nachtdienstzulage, keine Wochenendzulage (wie es in der Industrie üblich ist)es liegt ja alles im Geschäftsinteresse. Wem das nicht passt, kann ja gehen. Ich denke ich habe mal die allgemeine Situation beschrieben.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 10. Dezember 2007 12:41

DH von Biggi

Kommentar von Hamsy am 10. Dezember 2007 14:33

Hast recht. So ist es leider nun einmal. Ich würde vielleicht auch nicht so ein Aufsehen um die Sache machen, wenn ich kein schulpflichtiges Kind hätte und unter der Woche alleine wäre. Er wird zur Zeit nur hin und her geschubst wer ihn nun nimmt wenn ich auf Arbeit bin. Teilweise sehen wir uns nur eine halbe Stunde am Tag.


schurke
beantwortet von schurke am 10. Dezember 2007 17:34
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Oben steht schon eine Menge, daher nur eine kleine Ergänzung. Du darfst wöchentlich nur 48 Stunden arbeiten, täglich max 10 an 30 Tagen im Jahr (ansonsten unter 10 Stunden), Du musst mind. 10 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten haben. Dein Chef darf Dich nur an zwei der Adventsonntage einsetzen.

Alles andere sollte Absprache sein. Du musst nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten, Überstunden darf Dein Chef Dir nur im Notfall aufzwingen (wenn z.B. die Tiefkühltruhen ausfallen und die Ware schnell umgeräumt werden muss um große Verluste zu vermeiden).

Aber naja, versuch halt mit ihm zu reden, vielleicht findet ihr eine Zwischenlösung. Viel Glück


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 10. Dezember 2007 12:39
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Ich gehe mal davon aus , daß es bei Euch keinen Betriebsrat gibt und der Chef von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht.Natürlich wäre es besser wenn solche Maßnahmen vorab im Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern geklärt und erläutert würden , zumal dann auch die entsprechende Motivation vorhanden wäre. Aber es ist schon so wie INDY schreibt, die Chefs sitzen am längeren Hebel. Wegen der Bezahlung (Überstd. Zuschläge ?) würde ich VERDI konsultieren.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 10. Dezember 2007 12:20
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Dürfen tut er das nicht!!!! Aber als Aushilfe hat man eh nichts zu melden!!! Schau, dass er dir das auch zahlt!!!!

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 10. Dezember 2007 12:29

wo steht denn Aushilfe ?

Kommentar von Mimixs2 am 10. Dezember 2007 12:32

Im letzten Satz schreibt sie, dass sie nur eine Weihnachtsaushilfe ist!!!

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 10. Dezember 2007 12:42

habe ich leider übersehen


Indy72
beantwortet von Indy72 am 10. Dezember 2007 12:25
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Theoretisch und Arbeitsrechtlich muss man sich mit Ihrem Vertrag nicht drauf einlassen. Praktisch jedoch würden Sie wohl in Ungnade beim Chef fallen, was dann zu folge haben könnte...





anonym
beantwortet von Rolfe am 10. Dezember 2007 12:48
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Wenn er die angeordneten Überstunden nicht zahlt, würde ich nach Ablauf der Befristung Klage beim Arbeitsgericht einreichen - allerdings müssen die Stunden nachweisbar sein.


anonym
beantwortet von erazzor am 10. Dezember 2007 12:20
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Kriegste die Stunden bezahlt? wenn nein , dann kannste dagegen angehen.

Kriegste die bezahlt? dann sei doch froh! so gibts dann wenigstens mehr geld!

Kommentar von Mimixs2 am 10. Dezember 2007 12:23

Eben, gibts ein bißchen Weihnachtsgeld extra!!!


sheewa
beantwortet von sheewa am 10. Dezember 2007 12:28
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Das schreit nach einem Änderungsvertrag.




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