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Ist das Abstellen von Dreirädern im Hausflur erlaubt?

gefragt von therocket am 25.12.2007 um 13:03 Uhr

Ich möchte keinen Ärger mit den Nachbarn, aber die Roller, Dreiräder und sonstigen Fortbewegungsmittel der Kinder stehen immer im Hausflur rum. Ich habe sie auch schon darauf angesprochen und sie haben Besserung versprochen. Ist aber alles beim Alten...


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gri1su
beantwortet von gri1su am 25. Dezember 2007 13:24
11x
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Treppenhäuser und Flure sind Flucht- und Rettungswege, die frei bleiben müssen. Versuche mal, in Panik ein vollkommen verqualmtes Treppenhaus (mit Sicht Null) zu verlassen, wenn das noch zusätzlich mit allen möglichen Gegenständen verstellt ist......

Gleiches gilt auch umgekehrt: Wenn die Feuerwehr sich erst den Weg frei räumen muss, geht wertvolle Zeit verloren.

Drittens: Die Gegenstände, in Fluren und Treppenhäusern abgestellt, stellen oftmals zusätzliche Brandlasten dar - eine Einladung für jeden Brandstifter.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 26. Dezember 2007 09:59

Die Antwort hat zwar 8x DH bekommen, ist aber so nicht richtig. Die Rechtsprechung geht von dem Grundsatz aus, dass der Mieter ein Recht zu Mitnutzung der Gemeinschaftsflächen hat. Der Vermieter kann das Abstellen von Gegenständen im Flur grundsätzlich nicht verbieten. Ausnahme vom Grundsatz: Wenn Fluchtwege verstellt werden, ist dies nicht zulässig.

Dass Gegenstände im Hausflur eine Einladung für Brandstifter sein können, steht dem Nutzungsrecht der Mieter nicht entgegen.

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 26. Dezember 2007 13:10

Ich verstehe Deinen Einwand nicht.

In meiner Aussage beziehe ich mich nicht auf rechtliche Grundlagen, sondern auf Erfahrungswerte, wie ich sie sehr oft erlebt habe. Damit will ich nur an die Vernunft appellieren und zum Nachdenken anregen. Nichts weiter.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 25. Dezember 2007 13:09
4x
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Solange Wege und Fluchtwege nicht versperrt sind, ist das sicher zu dulden. Ich würde es aus dem Grund nicht tun, weil es offensichtlich immer wieder Irre gibt, die so etwas anzünden und damit schlimmes Unheil anrichten. Leider passiert es in meiner Stadt immer wieder.


tradaix
beantwortet von tradaix am 25. Dezember 2007 16:57
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Gemeinschaftsräume: Gegenstände im Treppenhaus sind zulässig

Um Kinderwagen in Treppenhäusern gibt es immer mal wieder Streit - dabei ist es in Mietshäusern grundsätzlich erlaubt, Gegenstände im Treppenhaus abzustellen. Das heisst jedoch nicht, dass man seine Wohnung in das Treppenhaus erweitern dürfte. Weil Treppenhaus und Flur als Gemeinschaftsräume gelten, dürfen Mieter dort grundsätzlich Gegenstände abstellen. Voraussetzung ist aber, dass die Belange der Mitbewohner dadurch nicht beeinträchtigt werden. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. So dürfen Mieter Fussmatten vor ihrer Haustür auslegen und bei schlechtem Wetter vorübergehend Schuhe dort abstellen. (...)

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wirtschaft/ratgeber/mieten/3252...


anonym
beantwortet von coolsnapper am 25. Dezember 2007 13:06
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kommt auf die Hausordnung an, aber grundsätzlich sollte immer ein ausreichend breiter Weg freibleiben, sonst könnte es Unfälle geben, für die Verursacher oder der Hausbesitzer haften muss.

Kommentar von coolsnapper am 25. Dezember 2007 13:08

Du könntest auch alles mal vor deren Haustüre aufstapeln...


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 25. Dezember 2007 13:06
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ratpacker
beantwortet von ratpacker am 25. Dezember 2007 13:09
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wenn genug platz bleibt, dürfen sie im flur stehen. sieht unmöglich aus, aber ist so. besonders schweissmauken im flur find ich ätzend....


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 25. Dezember 2007 18:21
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Leider ist diese Unsitte weit verbreitet, obwohl das Verstellen von Fluchtwegen verboten und lebensgefährlich ist.

Wenn die Mitmieter auf Deine Bitte nicht reagieren, dann solltest Du mal den Vermieter ansprechen, weil das natürlich auch eine Frage der Hausordnung ist.

Ein ähnliches Problem ergibt sich häufig auch bei türkischen Mitbewohnern, bei denen sämtliche zahlreichen Familienmitglieder und Gäste vor der Wohnungstür im Treppenhaus ihre Schuhe stehen lassen.


anonym
beantwortet von AndiSta am 25. Dezember 2007 15:54
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Das hängt ganz stark von der Hausordnung ab, siehe hier: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/archiv/.bin/dump.fcgi/2002/1020/geld/...


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 26. Dezember 2007 09:55
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Über Roller und Dreiräder, Blumen, Schuhe und Figürchen ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. Man muss aber davon ausgehen, dass aus dem Recht der Mieter zur Mitnutzung der Gemeinschaftsflächen folgt, dass Mieter auch Roller und Dreiräder im Haus abstellen dürfen. Für Kinderwagen, Rollstühle und Lieferungen, die nicht in den Briefkasten passen, hat der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 46/06) 2006 zugunsten der Mieter entschieden.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Größe des Hausflurs ein Abstellen nicht zulässt, z.B. weil das ungehinderte Passieren der Fluchtwege in Panik behindert wird.

Die Antworten von HerrLich, ratpacker und tradaix sind richtig.


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