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Kinderwagen, Fahrräder, Tratsch mit den Nachbarn – grundsätzlich steht das Treppenhaus allen Mietern zur Verfügung. Das bedeutet aber nicht, dass dort jeder seine Sachen abstellen darf; Rücksichtnahme ist das Gebot. Allerdings werden Gebote nicht immer befolgt, so dass dies die Hausordnung regeln muss. Doch auch sie ist kein Evangelium. Wir erklären, was geht und was nicht.



















Die Antwort hat zwar 8x DH bekommen, ist aber so nicht richtig. Die Rechtsprechung geht von dem Grundsatz aus, dass der Mieter ein Recht zu Mitnutzung der Gemeinschaftsflächen hat. Der Vermieter kann das Abstellen von Gegenständen im Flur grundsätzlich nicht verbieten. Ausnahme vom Grundsatz: Wenn Fluchtwege verstellt werden, ist dies nicht zulässig.
Dass Gegenstände im Hausflur eine Einladung für Brandstifter sein können, steht dem Nutzungsrecht der Mieter nicht entgegen.
Ich verstehe Deinen Einwand nicht.
In meiner Aussage beziehe ich mich nicht auf rechtliche Grundlagen, sondern auf Erfahrungswerte, wie ich sie sehr oft erlebt habe. Damit will ich nur an die Vernunft appellieren und zum Nachdenken anregen. Nichts weiter.